Bauüberwachung Nördlingen — Erneuerung Bahnsteige 1 und 4 incl. Dächer sowie barrierefreier Ausbau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50125

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwachung Nördlingen — Erneuerung Bahnsteige 1 und 4 incl. Dächer sowie barrierefreier Ausbau

Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50125
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bauüberwachung Nördlingen — Erneuerung Bahnsteige 1 und 4 incl. Dächer sowie barrierefreier Ausbau.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Hauptort der Ausführung:

Nördlingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Bahnhof Nördlingen ist umfassend den modernen Bedürfnissen der Reisenden nach Bahnsteigkategorie 5 anzupassen. Hierbei soll der Bahnsteig 1 (Hausbahnsteig) erneuert und der Mittelbahnsteig barrierefrei ausgebaut werden.

Aufgrund unterschiedlicher Finanzierungsarten wird die Baumaßnahme auf die Projekte „Erneue-rung Bahnsteig 1 — G.011702112“ und „Barrierefreier Ausbau Mittelbahnsteig — G.011702122“ aufgeteilt. Die folgende Projektbeschreibung umfasst beide Projekte; sowohl den Hausbahnsteig als auch den Mittelbahnsteig.

Am Bahnhof Nördlingen befindet sich die eingleisig, elektrifizierte Hauptbahn Augsburg – Donauwörth – Nördlingen (Str. 5300). Weitere Strecken enden bzw. beginnen an dieser Verkehrsstation.

Gemäß Projektauftrag der DB Station&Service AG sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Verkehrsanlagen:

— Erneuerung Hausbahnsteig (Bahnsteig 1) an Gleis 4 nach Komplettrückbau mit einer neuen Nutz-länge von 135 m (210 m Sicherungslänge) und einer Höhe von 76 cm ü. SO sowie einer Mindestbreite von 2,50 m. Neubau Treppenzugang und Aufzug als Bahnsteigzugang über einer neuen PU zum Mittelbahnsteig. Zugang zum Hausbahnsteig über 2 Treppenläufe mit je 3 Steigungen sowie einem geneigten Gehweg,

— Barrierefreier Ausbau Mittelbahnsteig Gleis 5/7 nach Komplettrückbau mit einer neuen Nutzlänge von 135 m (210 m Sicherungslänge) mit einer Höhe von 76 cm ü. SO sowie einer Mindestbreite von 2,50 m. Rückbau alte PU und nach Süden versetzter Neubau einer PU als neuer Zugang zum Mittelbahnsteig. Neubau Treppenzugang und Aufzug als Bahnsteigzugang von PU aus. Errichtung Bahnsteigdach mit einer Länge von 31,75 m am Mittelbahnsteig über Treppen- und Aufzugsanlagen,

— Neubau Bahnsteigausstattung und Wetterschutzanlagen nach Ausstattungsstandard Bahnhofskategorie 5 sowie Vorgaben der AST,

— Errichtung Fahrgastinformationssysteme, Beschallungsanlage und neue Beleuchtungsanlage Ingenieurbauwerke,

— Neubau Personenunterführung als einfeldriger Vollrahmen unter den Gleisen 4 und 5 vom Hausbahnsteig zum Mittelbahnsteig über Treppenaufgänge und Aufzüge. Lichte Länge der Unterführung 19,19 m, lichte Breite 2,50 m und lichte Höhe 2,50 m.

Technische Gebäudeausrüstung:

Für die Hebeanlage im Pumpenschacht der PU wird eine Geräteautomation vorgesehen. Die Hebeanlage soll in Betrieb gehen, wenn in der PU ein Havariefall entsteht bzw. Reinigungsarbeiten durchgeführt werden. Hierfür wird bei der Gebäudeautomation eine Überwachung vorgesehen.

Leit- und Sicherungstechnik: Im Bauzustand 1 ist der Fahrtanzeiger für das Signal P4 wird um ca. 10 m Richtung Empfangsgebäude versetzt und dort an dem verbleibenden Teil des Bahnsteigdachdaches montiert.

Am Mittelbahnsteig wird eine Kabelmehrlänge für das Kabel 501 eingespleißt; dafür wird am bahnsteigende und auf Höhe der Hauptkabelquerung je ein KV errichtet. Zwischen den beiden Kabelverteilern wird ein neues Kabel mit entsprechender Mehrlänge aufgelegt.

Im Bauzustand 2 werden die im Bestand vorhandenen Fahrtanzeiger der Signale N5, N6, N7 zu-rückgebaut. Am Gleis 4 ist bei km 70,027 ein neuer Fahrtanzeiger für das Signal P4 zu errichten, der bestehende Fahrtanzeiger am Bahnsteigdach wird zurück gebaut. Die Kabelführung erfolgt im Kabelführungssystem des Hausbahnsteigs zum zentralen Kabelschrank am Empfangsgebäude.

Im Bauzustand 3 ist nach Fertigstellung der Endlage der Bahnsteige in Abstimmung mit DB Netz am Mittelbahnsteig ein Fahrtanzeiger für das Signale N7 am Bahnsteigende zu errichten. Der Fahrtanzeiger für das Signal N6 wird nicht mehr benötigt.

Je Signal (N4, N5, N7, P4, P5, P7) werden drei 500Hz Magnete benötigt werden. Die Lage der 500 Hz Magnete muss für jede Bauphase angepasst werden. Eine endgültige Festlegung erfolgt im Rahmen der INA Berechnung. Die Magnete sollen mit den Signalen durch Schienenfußkabel verbunden werden.

Es sind bauzeitlich mehrere zeitlich versetzte Gleissperrungen sowie Langsamfahrstellen vorgesehen.

Oberleitung:

Die vorhandenen Elektroanlagen der Bahnsteige werden komplett zurück gebaut. Nach Rückbau der Beleuchtungskettenwerke sind die Querfelder der Oberleitungsanlagen neu zu regulieren. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Neuaufbau der Polygone notwendig ist. Dies ist im Zuge der Ausführungsplanung der Oberleitungsanlagen zu untersuchen.

Zum Sperren der einzelnen Gleise (Gl. 4, 5 und 7) werden insgesamt 4 Behelfs-Flachmaste mit Ortsbetonfundament errichtet. Diese werden mit KW-Trennschaltern versehen. In die KW werden Trenner montiert. Die Maste werden am nächstliegenden Gleis geerdet. Im Bf Nördlingen sind keine Gleisisolierungen vorhanden. Herstellungsbedingt müssen die Kettenwerke der Oberleitungen der Gleise 4 und 5 in den Bauphasen 1, 4 und 6 für die betroffenen Bauarbeiten von Mast 69-35 /36 (Querfeld) bis Mast 0-7/8 (Querfeld) verschwenkt und nach den jeweiligen Bauarbeiten wieder zurück geschwenkt werden.

50 Hz

Am Hausbahnsteig wird in einer Nische zwischen Aufzug und Treppe die Zählerverteilung und der AVT errichtet, um eine Anlagentrennung zu gewährleisten. Aus der Zählerverteilung werden FAA, Warenautomaten der Fa Zölls, AVT DB S&S und das Videoreisezentrum versorgt.

Um das selbsttätige Ein- und Ausschalten der Beleuchtungsanlagen das Haus- und Mittelbahnsteigs sicherzustellen, wird der AVT-Verteiler mit einem Schaltuhr- und Dämmerungs-Baustein ausgerüstet, welcher die helligkeits- und zeitabhängige Steuerung übernimmt. Weiterhin ist eine manuelle Überbrückung der Schaltautomatik vor Ort in den neu errichteten AVT DB Station&Service möglich.

Die bestehende Beleuchtungsanlage wird im Zuge des Bahnsteigrückbaus zurück gebaut.

Der neue Bahnsteig wird mit neuen Beleuchtungsanlagen gemäß den DB-Vorgaben ausgestattet. Für die Beleuchtungsanlage sind Stahlrohrmaste nach Typstatik mit Stahlmanschette mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m und DB-gelisteten Leuchten in Einfach- und Doppelanordnung geplant.

Die Bahnsteige sowie die neue Personenunterführung mit Treppenzugängen zu den Bahnsteigen werden mit einer neuen Beleuchtungsanlage ausgerüstet. Die Einspeisung und Steuerung wird aus dem AVT DB Station & Service am Hausbahnsteig realisiert.

Für Bauzwischenzustände für provisorische Inbetriebnahmen von Bahnsteigen sowie für Behelfsbahnsteige werden provisorische Beleuchtungsanlagen errichtet.

Telekommunikationsanlagen:

Der bestehende DSA soll für die Zwischenzustände genutzt werden und entsprechend dem Bauablauf umgesetzt werden. Nach der Maßnahme wird der bestehende DSA sowie die noch vorhandenen Lautsprecher vom Bahnsteigdach demontiert und entsorgt.

Neue doppelseitige DSAs (Typ3) mit Akustikmodul ersetzen die alten und müssen an die 50-Hz Versorgung angeschlossen werden.

Um einen barrierefreien Zugang zur PU sicherzustellen ist ein Aufzug vorgesehen, welcher für die Notrufeinrichtung einen primären Anschluss an den Festnetzanschluss der Deutschen Telekom AG benötigt. Diese Verbindung muss neu erstellt werden.

Sonstiges:

In den Gleisen 4 und 5 werden im Bereich der neu herzustellenden PU bauzeitlich Hilfsbrücken eingebaut. Es kommen 2 Hilfsbrücken vom Typ HB- ZH 4 mit einer Spannweite von 12,00 m zum Einsatz.

Aufgrund der Lage der BE-Fläche nördlich vom Hausbahnsteig ist eine hohe baulogistische Komplexität vorhanden. Zu und Abfahrten zwischen Baustelle und BE-Fläche erfolgen teilweise über die Bürgermeister-Reiger-Straße. Daraus folgt ein hoher Koordinationsaufwand mit sämtlichen am Bau beteiligten Gewerken und Lieferanten.

Die Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebs auf der Strecken 5300, 4710, 5330 und 5331 durchzuführen. Mit Ausnahme von Gleissperrungen ist während der gesamten Umbauzeit der Reisendenverkehr auf dem Haus- und Mittelbahnsteig des Bahnhofs Nördlingen aufrechtzuerhalten.

Für die Arbeiten sind die in den Anlagen 19 bzw. 20 aufgeführten Sperrpausen, durchgehenden Gleissperrungen, Totalsperrungen und Abschaltungen der Oberleitungen beantragt.

Die Betriebsgleise stehen für Zwecke der Baulogistik und der Bauausführung außerhalb genehmigter Sperrpausen, durchgehender Gleissperrungen und Totalsperrungen nicht zur Verfügung, auch nicht in natürlichen Zugpausen. Sperrpausenanmeldung siehe Anlage 19.

Bauablauf:

Für das Projekt ist ein Bauphasenplan erstellt worden. Der Bauphasenplan umfasst zehn Bauphasen. Der Bauphasenplan liegt als Anlage 14 bei. Um die Einschränkungen auf den Betrieb so gering wie möglich zu halten, sind die Erneuerung des Hausbahnsteigs und der barrierefreie Ausbau des Mittelbahnsteigs abschnittsweise geplant. Die Reisendenlenkung während der Bauzeit wird durch Informationstafeln bzw. Wegweiser / Schilder und eine Absperrung durch Bauzäune erfolgen.

Die LST Bauzustände wurden bereits zuvor beschrieben.

Bauphasen 1 - 3 (21.5.2021 - 30.6.2021) werden vom AG selbst erbracht.

Bauphase 4 (1.7.2021 – 9.7.2021).

Ab dieser Bauphase beginnt die in diesem Vergabeverfahren ausgeschriebene Bauüberwachungsleistung, die bis zur Fertigstellung des Projektes dauert.

In dieser Bauphase wird der Verbau für die geplante PU im Bereich der Gleise 4 und 5 sowie im Bereich des Mittelbahnsteigs hergestellt und die Hilfsbrücken im Gleis 4 und 5 eingehoben. Für den Einbau der Hilfsbrücken muss in diesem Bereich das Gleis sowie der Schotteroberbau zurück gebaut werden. Nachdem die Bohrpfähle freigelegt sind, wird die Auflagerkonstruktion der Hilfsbrücken her-gestellt. Für den Einbau der Hilfsbrücke ist des Weiteren eine Verschwenkung der Oberleitung der Gleise 4 und 5 von Mast 69-35/36 (Querfeld) bis Mast0-7/8 (Querfeld) erforderlich. Nach dem Ein-heben der Hilfsbrücken muss der Oberbau wiederhergestellt werden. Die vorhandenen Kabel und Leitungen im Gleisbereich sind zu sichern und an den Hilfsbrücken zu verlegen. Für das Einbringen des Verbaus ist weiterhin der Rückbau des Mittelbahnsteigs im Bereich der geplanten PU erforderlich. Für diese Arbeiten ist eine Totalsperrung der Gleise 4, 5 und 7 erforderlich.

Bauphasen 5-10 siehe Anlage 01.0 Deckblatt Leistungsbeschreibung.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 040-101039
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Bauüberwachung Nördlingen — Erneuerung Bahnsteige 1 und 4 incl. Dächer sowie barrierefreier Ausbau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/05/2021
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/05/2021