Garten- und Landschaftsbau, Binnenfeldredder 7 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 015-21 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau, Binnenfeldredder 7
Die Schulen Stadtteilschule Lohbrügge (GSL) und das Gymnasium Lohbrügge (GyLoh) werden grundlegend saniert. Vorangegangen sind Arbeiten im Baufeld 1 und 2. Die Außenanlagen des Baufeld 3 sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Größe des Baufeldes beträgt ca. 8 500 m2. Die Erschließung des 3. BA erfolgt für den südlichen Bereich über die Zuwegung der Straße Binnenfeldredder (Toranlage, Breite 3,5 m). Der nördliche Bereich des Bauabschnitts kann über eine Zuwegung aus den anliegenden Grünflächen erreicht werden. Dieser Weg ist ca. 3 Meter breit und nicht asphaltiert oder gepflastert. Ebenfalls ist die Anlieferung von Materialien und Maschinen über die bestehende Feuerwehrzufahrt möglich.
Binnenfeldredder 5-7
21031 Hamburg
— ca. 4 100 m2 Pflasterarbeiten,
— ca. 125 m Winkelstützen,
— ca. 180 m Stahlgeländer,
— ca. 200 m Treppenstufen,
— ca. 130 m Entwässerungsrinnen,
— 21 St. Straßenabläufe,
— 13 St. Mastleuchten,
— 62 St. Fahrradständer,
— 21 St. Baumpflanzungen,
— 2 000 St. Strauchpflanzungen,
— ca. 5400 m2 Rasenansaat,
— 3 St. Fertigteilgaragen.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn schnellstmöglich nach Beauftragung bis ca. Mai 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Garten- und Landschaftsbau, Binnenfeldredder 7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moorrege
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25436
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]