Holzernte (Holzeinschlag und -bringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 164-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 164-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Holzernte (Holzeinschlag und -bringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 164-21
Der Bundesforstbetrieb Rhein-Mosel plant für den gesamten Betrieb eine Rahmenvereinbarung für die Holzernte (Holzeinschlag und -bringung) mit ca. 20 000 Fm jährlich sowie die Holzbringung als einzelne Position mit ca. 3 000 Fm jährlich.
— Forstrevier 1: Totenalb,
— Forstrevier 2: Hillschied,
— Forstrevier 3: Schönlauterbach,
— Forstrevier 5: Burgwald,
— Forstrevier 6: Steinalb.
Die Forstreviere umfassen den Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Baumholder sowie 2 Standortübungsplätze (StOÜbPl) in unmittelbarer Nähe.
— Forstrevier 7: Sickinger Höhe,
— Forstrevier 10: Fröhnerhof.
Diese beiden Reviere umfassen die Liegenschaften im GroßraumKaiserslautern entlang der der A63 / A6 bis nach Zweibrücken.
— Forstrevier 8: Saar-Mosel,
— Forstrevier 9: Langenscheiderhof,
— Forstrevier 11: Hunsrück,
— Forstrevier 12: Westerwald,
— Forstrevier 13: Eifel.
Die Reviere umfassen ca. 50 Liegenschaften in Rheinland-Pfalz, Saarland, dem westl. Hessen und dem nördl. Baden-Württemberg.
Die Dienstleistungen zur Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung) im Bereich des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel gemäß den Qualitätsanforderungen der Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis umfassen jährlich:
Forstreviere: 1, 2, 3, 5 & 6 TrÜbPl Baumholder & 2 StOÜbPl:
— 7 300 ha Forstbetriebsfläche in ha,
— 12 000 Fm Holzernte (Holzeinschlag und -bringung),
— 2 500 Fm Holzbringung,
Hauptbaumarten: Buche, Eiche, Fichte, Douglasie
Forstreviere: 7 & 10 überwiegend US-Liegenschaften:
— 2 100 ha Forstbetriebsfläche in ha,
— 5 000 Fm Holzernte (Holzeinschlag und -bringung),
— 500 Fm Holzbringung,
Hauptbaumarten: Buche, Kiefer
Forstreviere: 8, 9, 11 & 13:
— 3 000 ha Forstbetriebsfläche in ha,
— 3 000 Fm Holzernte (Holzeinschlag und -bringung).
Hauptbaumarten: Buche, Fichte.
Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die AG dies spätestens 3 Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (mit Unterschrift) verlangt.
Die Laufzeit des Vertrages kann sich maximal dreimal um jeweils 1 Jahr verlängern. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
1. Einzelbieter / Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
— Angebotsabgabe als Einzelbieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft.
2. Angaben zum Unternehmen
2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft, Auszug aus dem Handelsregister in Kopie und nicht älter als 3 Monate)
— Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, Gesetzliche/r Vertreter/in, Ansprechperson, Telefon, Mail, ggf. zuständiger Standort bzw. Niederlassung.
2.2 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Nachweis: Bieterauskunft)
— Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Erklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB:
— Erklärung, dass keine Person, die dem Unternehmen zuzurechnen ist, iSd § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an die zuständige Krankenkasse bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft ordnungsgemäß erfüllt (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft erfüllt, Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verfahrensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass für das Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen bis zum aktuellen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erkärung, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung dess öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB
— Liegen Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind?
— Liegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vor, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind?
— Liegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind?
— Liegen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vor, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbtreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB,
— Erklärung, dass eine oder mehrere der in Ziff. 3 geforderten Erklärungen nicht abgegeben werden kann, das Unternehmen jedoch gleichwohl nicht von der Teilnahme am Verfahren auszuschließen ist; Nennung der Gründe bzw. der Selbstreinigungsmaßnahmen (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
4. Erklärung zur bestehenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
— Geforderte Deckungssummen pro Schadensfal, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert: Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 3 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Erklärung, dass die geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadenereignisse derzeit schon erreicht wird (Nachweis: Bieterauskunft, Kopie eines Nachweises über das bestehen der Versicherung)
— Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, wird das Unternehmen nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungssummen der Versicherung für die Dauer der Verträge vornehmen (Nachweis: Bieterauskunft).
5. Angaben zu Umsätzen
— Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitgliedes gemacht werden,
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich Holzernte (Holzeinschlag und Holzbringung), Holzeinschlag und/oder Holzbringung, jeweils bezogen auf die abgeschlossenen Jahre 2017, 2018 und 2019 (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
6. Erklärung über die Leistungserbringung
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.
(Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um Sicherheitsbestimmungen auszuführen. (Nachweis: Bieterauskunft),
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen auf den zertifizierten Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einhält und dass das Unternehmen sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards informiert (Nachweis: Bieterauskunft),
— Eigenerklärung für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten oder FSC-zertifizierten Flächen über ein von PEFC bzw. FSC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat zu verfügen.
Überblick über die von PEFC bzw. FSC anerkannten Forstunternehmer-Zertifikate:
— Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),
— Kompetente Forstpartner (KFP-System),
— Kompetente Forstpartner PLUS (KFPplus-System),
— Kompetenznachweis Umwelt-, Qualitäts-, und Sicherheitsstandards für Forsttechni-sche Dienstleistungsunternehmen (KUQS-System),
— RAL-Gütezeichen (GZ 244),
— Erkenningsregeling Bosaannemers (ErBo) Qualitätsregelung von der Stiftung für Qualität in der Forst-, Natur- und Landschaftsarbeit (SKBNL).
Ein Nachweis der gültigen Zertifizierung ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen.
Fehlender Zertifizierungsnachweis führt zum Ausschluss aus dem Verfahren (Nachweis: Bieterauskunft).
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistung täig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8. Angaben zu Referenzen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Benennung von mindestens 3 verschiedenen Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre,
— Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden,
— Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang in Menge in Fm für Holzeinschlag und/oder Holzbringung, Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefon.
9. Angaben bei Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob es beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben; Bezeichnung des Loses; Benennung des Mitgliedes der Bietergemeinschaft, Bezeichnung des Teilbereiches, Umfang.
10. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist; Benennung des Loses; Beschreibung des Leistungsbereiches; Umfang.
11. Eignungsleihe (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob eine Eignungsleihe vorgenommen wird; Bezeichnung des Aspekte.
Vergleichbar ist eine Referenz, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Mindestanforderung: Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfanges dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens einen jährlichen Leistungsumfang von 250 Fm Holzeinschlag oder 250 Fm Holzbringung hat.
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC- Kriterien. Der AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEF- Standards einzuhalten. Der AN informiert sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards.
Für Arbeiten auf PEFC-zertifizierten oder FSC-zertifizierten Flächen gewährleistet der AN, über ein von PEFC bzw. FSC anerkanntes, aktuell gültiges Forstunternehmer-Zertifikat oder ein gleichwertiges Zertifikat zu verfügen und dies auf Verlangen vorzulegen. Ein Nachweis der gültigen Zertifizierung ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Fehlender Zertifizierungsnachweis führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Forstreviere 7 und 10:
Auf den Forstrevieren 7 und 10 befinden sich überwiegend US-Liegenschaften. Vor Beginn der Arbeiten sind folgende Voraussetzungen zu beachten und vom Auftragnehmer umzusetzen:
— Zum Betreten der US-Liegenschaften ist ein Ausweis erforderlich. Zur Erlangung des Ausweises benötigt der Antragsteller ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate, und einen Personalausweis oder Reisepass, welcher mind. noch 1 Jahr gültig ist,
— Der Antragsteller muss der Sicherheitsüberprüfung durch die US-Seite zustimmen und die geforderten Angaben machen. (Der Fragebogen zur Sicherheitsprüfung liegt in der Anlage (Anhang X) bei. Er ist nicht auszufüllen und dient nur der Information! Die Sicherheitsüberprüfung wird erst nach Zuschlagserteilung im Rahmen des Miniwettbewerbs veranlasst.),
— Des Weiteren benötigt die Auftraggeberin ein deutsches Führungszeugnis sowie den Personalausweis oder Reisepass in Kopie des jeweils geplanten/eingesetzten Personals,
— Der Ausweis muss in Kaiserslautern persönlich beantragt werden. Zunächst wird nur ein 3-Monatsausweis ausgestellt, welcher bei erfolgreicher Sicherheitsüberprüfung verlängert werden kann,
— Der Auftragnehmer muss akzeptieren, dass von ihm Fingerabdrücke genommen werden,
— Die Ausweise berechtigen nicht zur Mitnahme dritter Personen. Deshalb sollten für Ersatzfahrer sofort Ausweise mit beantragt werden,
— Die Ausweise werden regelmäßig versagt, wenn Vorstrafen, auch bereits im Führungszeugnis gelöschte, vorhanden sind. Oder die Einwilligung zur erweiterten Akteneinsicht, die auch den Ehegatten umfasst, nicht gewährt wird,
— Grundsätzlich können die US-Streitkräfte eine Ausstellung von Ausweisen ohne Angabe von Gründen verweigern. Dies liegt allein im Ermessen der US-Streitkräfte,
— Auf allen Liegenschaften der amerikanischen Streitkräfte sind zudem folgende Regeln strikt einzuhalten:
Verbot von offenen Feuer
Alkoholverbot
Fotografierverbot
Rauchverbot in Bereichen mit erhöhten Brandschutzanforderungen
Auf allen Fahrzeugen ist ein Feuerlöscher mitzuführen.
Eine Betankung der Maschinen ist in Bereichen mit erhöhten Brandschutzanforderungen nicht zulässig.
Während der Arbeiten ist auf den Militärverkehr Rücksicht zu nehmen, dieser hat immer Vorrang. Die Wege müssen jederzeit passierbar sein.
Der Zugang zu US-Liegenschaften kann jederzeit durch US eingeschränkt werden (internationale Krisen, Terrorwarnungen, Alarmübungen).
Die Arbeiten beschränken sich in der Regel auf ein Zeitfenster von montags bis freitags zwischen 7.00 und 17.00 Uhr. An Feiertagen (amerikanische und deutsche) sind keine Arbeiten möglich.
Der Auftragnehmer wird durch den Bundesforstbetrieb Rhein-Mosel bei der Beantragung der Zugangsberechtigung unterstützt.
Forstreviere 1, 2, 3, 5 & 6 TrÜbPl und 2 StOÜbPl:
Die Forstreviere umfassen den Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Baumholder sowie 2 Standortübungsplätze (StOÜbPl) in unmittelbarer Nähe. Die Bestände in Baumholder weisen militärische Altlasten in geringem Umfang auf, dennoch ist besondere Sorgfalt bei der Befahrung der Flächen notwendig. Aufgrund des Mittelgebirgscharakters der Liegenschaft Baumholder sowie des Schießbetriebes ist diese nur beschränkt befahrbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend zu berücksichtigen.
Der Zuschlag erfolgt auf der Grundlage der Eignungsprüfung zur wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV und § 46 VgV) für die zu erbringenden Dienstleistungen zur Holzernte im Bereich des Bundesforstbetriebes Rhein-Mosel.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert.
Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Teilnehmeranfragen:
a) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 21.6.2021, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
b) bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 – 610 – 1234
E-Mail: [removed]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de