Vergabe eines Sekretariats der Energiepartnerschaft (EP-Sekretariat) in der Türkei
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dena.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DE300 Berlin
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dena.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Sekretariats der Energiepartnerschaft (EP-Sekretariat) in der Türkei
Zur Umsetzung der bilateralen Energiepartnerschaft zwischen Deutschland und der Türkei beauftragt die dena den Auftragnehmer mit der Errichtung eines Sekretariats der Energiepartnerschaft (EP-Sekretariat) in der Türkei. Das EP-Sekretariat unterstützt die dena bei der Koordinierung von relevanten Aktivitäten im Rahmen der EP und beim Austausch mit dem Partnerland. Das EP-Sekretariat fungiert im Partnerland als eine Anlaufstelle für die diplomatischen Vertretungen Deutschlands sowie die nationalen Partnerministerien. Die Leistungen des EP-Sekretariats unterstützen damit die im Jahresprogramm der Energiepartnerschaft verabredeten Leistungen und werden in ihrem Umfang und der konkreten Ausgestaltung jeweils zwischen der dena und dem EP-Sekretariat zu Beginn des Jahres abgestimmt.
Die Deutsche-Energie Agentur GmbH (dena) ist als Agentur für angewandte Energiewende im In- und Ausland tätig. Sie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einer Globalbeauftragung mit „Länderübergreifenden Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur internationalen Energiekooperation mit Ländern Osteuropas und Zentralasiens“ beauftragt. Einen besonderen Schwerpunkt dieser Beauftragung stellt die Deutsch-Türkische Energiepartnerschaft (DTEP)dar. Die Aktivitäten der dena im Rahmen der DTEP umfassen Leistungen aus allen 4 Handlungsfeldern der Globalbeauftragung. Die jeweils konkreten Leistungen werden in einem Jahresprogramm mit dem BMWi vereinbart, das aufgrund aktueller Entwicklungen unterjährig angepasst werden kann:
— Handlungsfeld 1: Energiepolitischer Regierungsdialog mit Partnerländern, einschließlich Einbeziehung multilateraler Akteure,
— Handlungsfeld 2: Politikberatung für die globale Energiewende,
— Handlungsfeld 3: Kooperation mit Wirtschaft, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren,
— Handlungsfeld 4: Kommunikations- und Wissensmanagement zur Energiewende.
Zur Unterstützung der Deutsch-Türkischen Energiepartnerschaft beauftragt die dena Auftragnehmer. mit der Wahrnehmung der Funktion eines Sekretariats der Energiepartnerschaft (EP-Sekretariat). Das EP-Sekretariat unterstützt die dena bei der Koordinierung von relevanten Aktivitäten im Rahmen der EP und beim Austausch mit dem Partnerland. Das EP-Sekretariat fungiert im Partnerland als eine Anlaufstelle für die diplomatischen Vertretungen Deutschlands sowie die nationalen Partnerministerien zu Informationen im Kontext der Energiepartnerschaft. Das EP-Sekretariat unterstützt die dena bei der Kontaktaufnahme zu Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft im Partnerland und bei der Einbindung dieser in die EP. Die Leistungen des EP-Sekretariats unterstützen damit die im Jahresprogramm der EP verabredeten Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Unternehmensdarstellung (inkl. Darstellung der Personalressourcen, Angabe der Mitarbeiterstruktur, Anzahl feste/freie Mitarbeiter/-innen, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte).
— Mindestanforderungen:
1. Mindestens 3-jährige Tätigkeit in den ausgeschriebenen Tätigkeitsschwerpunkten.
2. Ausreichende Anzahl und entsprechend qualifiziertes Personal, damit sichergestellt ist, dass es auch bei erhöhten Arbeitsaufwand und speziellen Fragestellungen zu keinerlei Personalengpässen kommt.
— Sofern zutreffen: Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes in dem der Bieter ansässig ist; im Falle eines Konsortiums nicht nur für den Konsortialführer, sondern für alle Konsortialmitglieder (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate).
— Sofern zutreffend: Erklärung zum beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern unter genauer Bezeichnung der vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteile sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer zu übernehmen.
— Bei Bietergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Mitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, dass Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Kenntnis zu rügen.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Teilt der Auftraggeber mit, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 GWB).