Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien
Mit der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung im Juni 2020 den Rahmen für den Hochlauf der Wasserstofftechnologien in Deutschland gesetzt. Neben der hohen klimapolitischen Relevanz liegt ein wichtiger Fokus der Strategie auf dem industriepolitischen Potenzial der grünen Wasserstofftechnologie für den deutschen Wirtschaftsstandort. Dazu zählen insbesondere die Schlüsseltechnologien der Wasserelektrolyse und der Brennstoffzellentechnologie. Neben der Stärkung der Systemlieferanten muss ebenfalls eine nachhaltige Etablierung und Stärkung der Zulieferindustrie erfolgen.
Brennstoffzellensysteme in Verbindung mit grünem Wasserstoff werden zukünftig für eine effiziente Dekarbonisierung des Verkehrssektors notwendig sein. Dies betrifft vorrangig Anwendungen mit hohen energetischen Anforderungen und die Einsatzbereiche, bei denen der batterieelektrische Antrieb nicht geeignet ist, wie beispielsweise den Schwerlastgüterverkehr, Züge des SPNVs, Busse des ÖPNVs und PKW im Langstreckenbetrieb. Mit dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wurden hier seit 2006 frühzeitig wichtige Grundlagen gelegt und bereits erste serienreife Produkte entwickelt. Die aktuelle Ausrichtung der zweiten Phase des NIPs fokussiert sich auf eine marktnahe Förderung und Etablierung dieser Technologien. Hier setzt die Maßnahme 10 der Nationalen Wasserstoffstrategie an und führt die Bestrebungen des NIP durch die Prüfung des Aufbaus eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologie fort.
Im Rahmen eines durch das BMVI veröffentlichten Wettbewerb zur Identifizierung von potentiellen Standorten für die Umsetzung eines solchen Zentrums, werden 3 Gewinner ausgewählt. Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für 3, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Diese Machbarkeitsstudien sollen wiederum als Basis für die finale Standortwahl zum Aufbau des Technologie- und Innovati-onszentrums dienen. Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Teil der Beauftragung.
Ziel der Beauftragung ist die Erarbeitung von Umsetzungskonzepten für diese Standorte unter Berücksichtigung rechtlicher sowie wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Dabei sollen sowohl inhaltliche Fragestellungen als auch Fragen zur Betreiberschaft und zu den beihilferechtlichen Auswirkungen der öffentlichen Finanzierung eines marktnahmen Zentrums untersucht werden. Ein Umsetzungskonzept hängt maßgeblich von den örtlichen Rahmenbedingungen ab. Dazu zählen beispielsweise die Infrastrukturanbindung oder die möglichen Industrie- und Forschungspartner.
Schlussendlich sollen die Machbarkeitsstudien die Grundlage für die strategische Entscheidung des BMVI für ein standortbezogenes Konzept als Vorlage für den Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien bilden.
Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.
Das BMVI beabsichtigt den Aufbau eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu fördern. Das wettbewerbliche Verfahren zur Identifizierung geeigneter Standorte für ein solches Zentrum wurde am 10.11.2020 angestoßen. Der Wettbewerb ruft dazu aus sich mit einem standortbezogenen Konzept zu bewerben. Ein standortbezogenes Konzept kann auch dezentral angelegt sein und aus mehreren Standorten unter einem organisatorischen Dach bestehen.
Im Rahmen dieses Auftrags sollen Machbarkeitsstudien für 3, sich aus dem wettbewerblichen Verfahren ergebende, mögliche standortbezogene Konzepte durchgeführt werden. Die Auswahl der standortbezogenen Konzepte, zu denen im Rahmen dieses Auftrags die Machbarkeit im Detail geprüft werden soll, wird vor Auftragserteilung durch das BMVI verkündet.
Diese Leistungsbeschreibung beinhaltet für einzelne Arbeitspakete optional die Aufnahme von bis zu 3 weiteren standortbezogenen Konzepten, sofern sich dies als notwendig erweisen sollte. Diese Leistung wird im Abschnitt III näher definiert und ist als Option anzubieten. Die im Rahmen des Auftrags näher zu definierenden Leistungen des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien richten sich an innovative Unternehmen und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.
Durch die beabsichtigte öffentliche Förderung des zukünftigen Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien ergibt sich ggf. ein Vorteil für die Unternehmen, die zukünftig dessen Leistungen in Anspruch nehmen.
Um unzulässige Wettbewerbsverzerrungen am europäischen Markt auszuschließen, müssen im Rahmen der Machbarkeitsstudie die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere des Beihilferechts ermittelt werden. Diese sind anschließend beim Aufbau und Betrieb des Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien zu berücksichtigen.
Kernaufgabe des Auftragnehmers wird die Ausarbeitung eines betriebswirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells sein unter Beachtung der lokalen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Fördermöglichkeiten durch die öffentliche Hand.
Die Machbarkeitsstudien bilden die Grundlage für die finale Entscheidung für ein standortbezogenes Konzept durch das BMVI und für den darauffolgenden Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums Wasserstofftechnologien. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass sich ein dezentrales Standortkonzept als das zielführendste erweist.
Der Auftrag umfasst folgende Arbeitspakete:
— Arbeitspaket 1: Bedarfsermittlung der Zielgruppen – Inhaltliche Auslegung des Technologie- und Innovationszentrums,
— Arbeitspaket 2: Regionale und nationale Vernetzung,
— Arbeitspaket 3: Prüfung und Bewertung der standortspezifischen Gegebenheiten,
— Arbeitspaket 4: rechtliches Grundkonzept,
— Arbeitspaket 5: Entwicklung eines wirtschaftlich tragfähigen Betreibermodells,
— Arbeitspaket 5.1 Aufbauphase,
— Arbeitspaket: 5.2 Nachhaltige Betriebsphase.
Arbeitspaket 1:
Sichtung und Auswertung der aus dem Wettbewerb hervorgegangenen und prämierten 3 standortbezogenen Wettbewerbsbeiträge für das Technologie- und Innovationszentrum für Wasserstofftechnologie. Erfassung der an den Konzepten beteiligten Unternehmen und inhaltliche Auswertung der jeweiligen Interessensbekundungen. Für diese Leistung ist optional die Betrachtung von bis zu 3 weiteren Standorten anzubieten. Im Angebot ist die optionale Leistung zu kalkulieren (siehe Anlage 4 Muster Preiskalkulation).
Arbeitspaket 3:
In diesem Arbeitspaket geht es darum, für jeden der 3 ausgewählten Standorte die lokalen Gegebenheiten zu prüfen und zu bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere bis zu 3 nicht prämierte Standorte prüfen und bewerten zu lassen. Hierfür ist eine optionale anzubieten. Im Angebot ist die optionale Leistung zu kalkulieren (siehe Anlage 4 Muster Preiskalkulation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Machbarkeitsstudien zur Prüfung der Umsetzung eines Technologie- und Innovationszentrums für Wasserstofftechnologien
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kontaktstelle) zu rügen.
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.