Ergänzungsneubau „I-Haus“ Altonaer Kinderkrankenhaus – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 5256.01 JB

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kinderkrankenhaus.net
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus mit öffentlichem Versorgungsauftrag
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ergänzungsneubau „I-Haus“ Altonaer Kinderkrankenhaus – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI

Referenznummer der Bekanntmachung: 5256.01 JB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) plant die Neu- und Umstrukturierung des I-Hauses, einem denkmalgeschützten Gebäude aus den 1930er Jahren, am Krankenhausstandort in der Bleickenallee 38 in 22763 Hamburg. Ziel der Maßnahme ist neben der Herstellung einer zeitgemäßen und hygienisch einwandfreien Patientenunterbringung auch die Anpassung der Zimmergrößen inkl. Hygienezonen, die Sicherstellung eines behindertenfreundlichen Standards in allen Zimmern/auf jeder Station sowie die Ermöglichung der medizinisch-indizierten Elternunterbringung. In diesem Zusammengang ist die Einhaltung gesetzlicher Auflagen, insbesondere auch der Brandschutzauflagen, zwingend erforderlich.

Im Weiteren siehe Ziffer 2.4.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Altonaer Kinderkrankenhaus (AKK) plant die Neu- und Umstrukturierung des I-Hauses, einem denkmalgeschützten Gebäude aus den 1930er Jahren, am Krankenhausstandort in der Bleickenallee 38 in 22763 Hamburg.

Ziel der Maßnahme ist neben der Herstellung einer zeitgemäßen und hygienisch einwandfreien Patientenunterbringung auch die Anpassung der Zimmergrößen inkl. Hygienezonen, die Sicherstellung eines behindertenfreundlichen Standards in allen Zimmern/auf jeder Station sowie die Ermöglichung der medizinisch-indizierten Elternunterbringung. In diesem Zusammengang ist die Einhaltung gesetzlicher Auflagen, insbesondere auch der Brandschutzauflagen, zwingend erforderlich. Das Gebäude wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach erweitert und partiell umgebaut und weist daher eine heterogene Bausubstanz auf. Da jedoch bislang keine grundlegende Sanierung durchgeführt worden ist, basiert die Gebäudestruktur (Statik, TGA, Raumgrößen, Bauphysik und Brandschutz) im Wesentlichen auf Konzepten der 1920-er Jahre.

Um die Möglichkeiten der Neu- bzw. Umstrukturierung des I-Hauses im Bestand zu überprüfen, wurde das Planungsbüro euroterra mit der Durchführung der Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI beauftragt. Im Ergebnis dieser LPH ist erkennbar geworden, dass eine Teilerneuerung und überwiegende Bestandserhaltung mit Verbleib von Teilen der gewachsenen technischen Ausrüstung für einen den Normen entsprechenden Krankenhausbetrieb nicht möglich ist. Die erweiterten Rahmenbedingungen, ausgelöst durch Anforderungen aktueller Normen, umfassen unter anderem Belange des Brandschutzes, der EnEV, die derzeit nicht erfüllt wird, der Trinkwasserversorgung und der Erschließung über Aufzüge. Darüber hinaus sind auch die Stromversorgung, die nicht den aktuellen Krankenhausnormen entspricht, und Hygieneanforderungen des Robert-Koch-Instituts in diesem Zusammenhang von Belang.

Für die Planung ab LPH 3, die von o. g. Planungsbüro in Teilen durchgeführt worden ist, ist angesichts dieser erweiterten Rahmenbedingungen von einer Neustrukturierung mit Teilrückbau und Neuaufbau ausgegangen worden. In diesem Zuge wurden jedoch weitere Unwägbarkeiten deutlich und umfangreiche neue Planungsherausforderungen traten auf.

Nach Prüfung vorgenannter Varianten stellt sich der Neubau des Gebäudes als die wirtschaftlichste, zukunftsfähigste Lösung dar, die im Weiteren angestrebt wird. Der Neubau des I-Hauses ist am selben Standort vorgesehen. Maßgeblich zu berücksichtigen sind in dieser Hinsicht denkmalschutzrechtliche Belange, die aus dem Ensembleschutz des Krankenhaus-Areals resultieren.

Neben der Abbruch- und Neubauplanung ist im Rahmen der zu vergebenden Leistungen ebenfalls die Umsetzung einer Interimslösung zur Unterbringung von 106 Betten über den Zeitraum vom Abbruch bis zur Fertigstellung der Neubaumaßnahme zu entwickeln, da die Maßnahme im laufenden Betrieb durchzuführen sein wird.

Die Baukosten (KG 300 + 400) belaufen sich derzeit auf rund 25,7 Mio. EUR (brutto, inkl. 19 % MwSt). Davon entfallen pauschale Grobkosten von 2,5 Mio. EUR (brutto, inkl. 19 % MwSt) auf die Interimsmaßnahme sowie rund [Betrag gelöscht] EUR (brutto, inkl. 19 % MwSt) auf den Abbruch (pauschal). Das Projekt soll mit Fördergeldern der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert werden.

Die Fertigstellung ist circa 2 Jahre nach Baubeginn und in Abhängigkeit zur Interimsmaßnahme vorgesehen.

Das Planungsbüro, das für die Leistungserbringung der Leistungsphasen 1 bis 2 sowie Teile von Leistungsphase 3 gem. §§ 33 HOAI beauftragt war, ist von der Teilnahme an diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Die erarbeiteten Planunterlagen werden allen Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.

Als Teil der Angebotslegung sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV einen Lösungsvorschlag erstellen. Dieser dient bei Denkmalverträglichkeit als Grundlage für die Erteilung der notwendigen Abbruchgenehmigung durch das Denkmalschutzamt.

Neben dem Auswahlgremium werden Vertreter/-innen des Denkmalschutzamtes sowie Vertreter/-innen des Fördermittelgebers in beratender Funktion an der Bewerberauswahl und den Angebotsverhandlungen teilnehmen.

Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:

— Teile der Leistungsphase 3 sowie Leistungsphase 4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI,

— als Besondere Leistung: Erstellung der Bau- und Kostenunterlagen im Rahmen der Einreichung des Fördermittelantrages,

— Leistungsphasen 5-7, 8 und ggf. 9 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 ist abhängig vom Erhalt von Fördermitteln. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht,

— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachlicher Wert / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Lösungsvorschlag / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Kommunikation und Verfügbarkeit / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Preis/Honorar / Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— Leistungsphasen 5-7, 8 und ggf. 9 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 ist abhängig vom Erhalt von Fördermitteln. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht,

— besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 250-625025
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 5256.01 JB
Bezeichnung des Auftrags:

Ergänzungsneubau „I-Haus“ Altonaer Kinderkrankenhaus – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.

Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht.

Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.

Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.

Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von Covid-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 (11) VgV).

Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):

Versand der Angebotsaufforderung in der 6. KW 2021; Einreichung der Honorarangebote in der 11. KW 2021, Verhandlungsgespräche in der 12. KW 2021.

Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VRDP8

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/05/2021