Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Planung von Windenergieanlagen auf See und Netzanbindungssystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1104

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 098-256697)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Planung von Windenergieanlagen auf See und Netzanbindungssystemen

Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1104
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71318000 Beratungsdienste von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das BSH ist nach §§ 5ff. Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zuständig für die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP). Der FEP trifft ab dem Jahr 2026 fachplanerische Festlegungen für die ausschließliche Wirtschaftszone sowie ggf. das Küstenmeer.

Dazu ist eine detaillierte Kenntnis über die derzeitige und zu erwartende technische Entwicklung im Bereich der Offshore-Windenergieanlagen sowie der Netzanbindungssysteme erforderlich. Es ist für robuste Festlegungen des FEP daher unabdingbar, diesen technischen Entwicklungsprozess fortwährend zu beobachten.

Um den skizzierten Anforderungen im Rahmen der kommenden Fortschreibungen des FEP gerecht zu werden, ist zum einen eine möglichst genaue Kenntnis über mögliche technologische Entwicklungspfade erforderlich. Hierbei wird das Gutachten Hilfestellung leisten. Darüber hinaus müssen bei einer Abwägung verschiedener Optionen betriebs- und volkswirtschaftliche Effekte mit betrachtet werden, um den Anforderungen an die Effizienz der Planungen gerecht zu werden. Für diese Betrachtungen sind teils umfangreiche Analysen unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung erforderlich.

Der Gutachter muss in Absprache mit dem Auftraggeber auch zur Ad-Hoc-Beratung zur Verfügung stehen. Spezifische Fragestellungen, welche sich im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplanes ergeben, sind hierbei kurzfristig durch den Gutachter in Form von Fachbeiträgen zu bearbeiten. Darüber hinaus steht der Gutachter für die Organisation und fachliche Begleitung von Fachworkshops zur spezifischen Themen zur Verfügung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/05/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 098-256697

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.1.8)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Anstatt:

Ja

muss es heißen:

Nein

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: