Planungsleistungen: Rüdesheim am Rhein: Barrierefreier Neubau eines Haltepunktes mit 2 Außenbahnsteigen (Los 1) sowie Rückbau der bestehenden Bahnsteiganlagen im Bereich des jetzigen Bahnhofes (Los 2) inkl. Vermessungsleistung in BIM-Methodik Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52186
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Rüdesheim am Rhein: Barrierefreier Neubau eines Haltepunktes mit 2 Außenbahnsteigen (Los 1) sowie Rückbau der bestehenden Bahnsteiganlagen im Bereich des jetzigen Bahnhofes (Los 2) inkl. Vermessungsleistung in BIM-Methodik
Um Akzeptanz und Nutzung des SPNV-Angebots zu steigern sind für den Bahnhof Rüdesheim am Rhein der barrierefreie Neubau eines Haltepunktes mit 2 Außenbahnsteigen inkl. Zugängen im Bereich Strecken km 64,200 bis 64,415 (derzeit freie Strecke) sowie der Rückbau der bestehenden Bahnsteiganlagen und Anlagen der Verkehrsstation im Bereich des jetzigen Bahnhofes vorgesehen.
Die Planungsleistungen erfolgen nach BIM-Methodik und beinhalten die Leistungsbilder Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung der Lph. 1-2 sowie die planungsbegleitende Vermessung. Optional sind die Leistungen der Lph. 3-4 (Stufe 2) und Lph. 5-9 (Stufe 3) vorgesehen.
Für den Bahnhof Rüdesheim am Rhein soll der barrierefreie Neubau eines Haltepunktes mit 2 Außenbahnsteigen inkl. Zugängen im Bereich Strecken km 64,200 bis 64,415 (derzeit freie Strecke) vorgesehen werden.
Die Planungsleistungen erfolgen nach BIM-Methodik und beinhalten die Leistungsbilder Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung der Lph. 1-2 sowie die planungsbegleitende Vermessung. Optional sind die Leistungen der Lph. 3-4 (Stufe 2) und Lph. 5-9 (Stufe 3) vorgesehen.
Die Planungsleistungen Leistungsbilder Objektplanungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Lph. 3-9), Fachplanungen Tragwerksplanung (Lph. 3-6) und Technische Ausrüstung (Lph. 3-7 und 9) sind optional vorgesehen.
Im Bereich des jetzigen Bahnhofs Rüdesheim am Rhein soll der Rückbau der bestehenden Bahnsteiganlagen und Anlagen der Verkehrsstation vorgesehen werden.
Die Planungsleistungen erfolgen nach BIM-Methodik und beinhalten die Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung Technische Ausrüstung der Lph. 1-2 sowie die planungsbegleitende Vermessung. Optional sind die Leistungen der Lph. 3-4 (Stufe 2) und Lph. 5-9 (Stufe 3) vorgesehen.
Die Planungsleistungen Leistungsbilder Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph. 3-9) und Fachplanung Technische Ausrüstung (Lph. 3 7 und 9) sind optional vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
2. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
3. Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
a) Erfahrungen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
1. Nachweis von min. 2 Referenzobjekten aus den letzten 5 Jahren über eine Planung nach BIM-Methodik zu einer Verkehrsstation mit der abgeschlossener Bearbeitung der Leistungsphasen 1-4,
2. Nachweis von min. 1 Referenzobjekt aus den letzten 5 Jahren über eine Vermessung nach BIM-Methodik zu einer Verkehrsstation.
Wird für die Vermessungsleistung ein Nachunternehmer gebunden, ist das entsprechende Referenzobjekt des Nachunternehmers aufzuführen.
3. Erklärung/Nachweis über das Vorhandensein mindestens eines Arbeitsplatzes mit BIM−fähiger CAD−Software und Darstellung der Ausstattung des BIM-Projektraumes
b) Nachweis über die Qualifikation und vorhandene Zulassungen für den/die vorgesehene/n Mitarbeiter/in
1. Erklärung/Nachweis über mindestens 1 in der BIM−Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter. Die Nachweise der Schulung (Teilnehmerurkunde, Zertifikate etc.) sind beizulegen.
2. Qualifikationsanforderung an den vorgesehenen Projektleiter:
— mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Objektplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken für den Schienenverkehr,
— davon mind. 1 Referenzprojekt in diesem Bereich.
3. Qualifikationsanforderung an den/die vorgesehenen Objekt- und Fachplaner:
— mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter für Objektplanung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken für den Schienenverkehr,
— davon mind. 1 Referenzprojekt in diesem Bereich.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v. H. der Brutto-Auftragssumme.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein.
Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
— Planung bauliche Anlagen: Planung Verkehrsanlage Bahnsteige,
— Planung elektrotechnische Anlagen: Planung von elektrischen Energieanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bewerbergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied:
— AFRY Deutschland GmbH,
— IBH Ingenieurbüro Herzbruch GmbH,
2. Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
3. Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.