Integration des Betriebshofes BBB Billbrook in das bestehende Betriebshofmanagementsystem
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Integration des Betriebshofes BBB Billbrook in das bestehende Betriebshofmanagementsystem
Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14).
Hamburg
Siehe Angaben unter Ziffer II.2.14).
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der PSI Transcom GmbH (PSI) einen Vertrag über die Integration des Betriebshofes BBB Billbrook in das bestehende Betriebshofmanagementsystem (BMS) zu schließen, dessen wesentlicher Inhalt sich aus der Ziffer IV.1.1) ergibt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt mit der PSI Transcom GmbH (PSI) einen Vertrag über die Integration des Betriebshofes BBB Billbrook in das bestehende Betriebshofmanagementsystem (BMS) zu schließen.
Der Projektumfang besteht aus der Lieferung der Ortungshardware, dem Entwurf und der Umsetzung der logischen Ortungsabläufe, der Bereitstellung und Konfiguration der EBMS Software, der Ausführungsplanung und Baubetreuung, der Dokumentation gemäß Rahmenvereinbarung und Pflichtenheft BMS, der Inbetriebnahme, der Projektkoordinierung, der Montage, Installation und Anschluss der Geräte an die durch den Auftraggeber zu erbringende Verkabelung der Ortungskomponenten und Anzeiger und der Vermessung der hinzugefügten stationären Ortungskomponenten.
Die Auftragsvergabe ist ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig, da der Auftrag nach Kenntnis der Vergabestelle nur von PSI durchgeführt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Erweiterung des bestehenden Betriebshofmanagementsystems kann nur durch die ursprüngliche Herstellerfirma ausgeführt werden.
Für die verschiedenen Umsetzungsmaßnahmen sind herstellerspezifische Kenntnisse über das Gesamtsystem und das Schnittstellenmanagement erforderlich. Damit die Busse weiterhin erfasst und verwaltet werden können, muss der Betriebshof in das bestehende BMS integriert werden. Ein einheitliches BMS auf allen Betriebshöfen stellt sicher, dass die Daten der Busse – unabhängig auf welchem Betriebshof sie sich gerade befinden – überall zur Verfügung stehen und gewährleistet effiziente Prozesse auf allen Betriebshöfen. Mit einem einheitlichen BMS ist die übergreifende Optimierung des Fahrzeugeinsatzes über alle Betriebshöfe möglich. Die Integration des neuen Betriebshofes in das bestehende BMS kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer als dem Hersteller selbst durchgeführt werden, da das System und die entsprechenden Schnittstellen zur Übergabe der Daten an das zentrale BMS sowie die Anbindung an die Tankdatenerfassung sich ausschließlich im Eigentum der PSI befinden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der PSI Transcom GmbH (PSI) und der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wird frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt, und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]