Fliesenarbeiten, Feuerwache 7 Referenznummer der Bekanntmachung: V0290/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]2
Fax: [removed]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesenarbeiten, Feuerwache 7
Fliesenarbeiten.
— ca. 700 m2 Bodenfliesen,
— ca. 505 m2 Rüttelboden,
— ca. 930 m2 Wandfliesen verlegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
3. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit
Das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.
Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassentarifvertrages
Fällt, ist das durch eine formlose Eigenerklärung mitzuteilen.
4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Abgabe der Lohnsummen vorzulegen.
5. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4 vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
6. Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
7. Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zu Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über: Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
Mindestumsatz: [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr
Nachweis der Haftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A
Wegen der Erklärungen und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
Siehe auch Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung.
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Zu a) 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Zu b) mindestens 12 Arbeitskräfte in jedem Jahr.
c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wie folgt vorzulegen:
— Angaben nach § 6e EU VOB/A und ggf. zu § 6f EU VOB/A,
— Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit (vom Bieter an den NU) zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hinweis: Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist
Erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1) und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2) (dort zu b) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A.
Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
Zu c) 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre
Siehe auch Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Immobilien Bremen Vergabemanagement, Theodor-Heuss-Allee 14, 28215 Bremen
Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB/A dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unterI.1) genannten Auftraggeber zu senden.
Geben Sie dazu bitte immer die Vergabenummer gemäß II.1.1 an.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
3. In den Vergaben ist Transparency International eingebunden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften Geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 160 ff. GWB 2013 bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag in unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de