Abbruch, Billwerder Straße 31 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 031-21 CR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Billwerder Straße 31
Das Grundstück Billwerder Straße 31 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans ´Lohbrügge 14´ vom 10.2.1970. Dieser umfasst ein Gebiet mit einer überwiegenden Nutzung als reines bzw. allgemeines Wohngebiet und einem Teilbereich mit Kleingarten- und Grünflächennutzung. Für das vorliegende Grundstück ist laut Bebauungsplan eine Nutzung für den Gemeindebedarf vorgegeben. Unmittelbare Nachbarn des Grundstücks sind die Kita Billwerder Straße und das Studentenwohnheim der Johann Carl Müller Stiftung.
Auf dem Grundstück befindet sich bereits die Grundinfrastruktur einer Schule mit Außensportfläche. Die Gebäude wurden zwischenzeitlich als Flüchtlingsunterkunft genutzt und sind nun zum Abriss freigegeben. Der Leerstand wird durch den Schulbau Hamburg verwaltet.
Aufgrund der Schulneugründung muss die derzeitige Bebauung von insgesamt 3 755 m2 zurückgebaut werden.
Billwerder Straße 31
21033 Hamburg
Die Leistungen umfassen den Rückbau der neun Gebäude auf dem ehemaligen Schulgelände Billwerder Straße 31. Es handelt sich hierbei um ein mehrgeschossigen Verwaltungs- und Fachklassentrakt, 2 mehrgeschossige Klassentrakte, 2 Pavillons (1 x 1-geschossig, 1 x mehrgeschossig), eine Gymnastikhalle sowie 2 Garagen. Die vorhandenen Gebäude sind oberirdisch vollständig rückzubauen. Die Keller und zugehörigen Fundamente sind ebenfalls komplett rückzubauen. Sowohl außen als auch innen befinden sich asbesthaltige Bauteile und Dämmstoffe aus künstlichen Mineralfasern. Weiterhin gibt es z. T. mit PAK und PCP belastete Bauteile. Im Vorfeld der maschinellen Abbrucharbeiten müssen diese Bauteile im Rahmen von Schadstoffsanierungsmaßnahmen restlos entfernt und fachgerecht entsorgt werden.
— Baustelleinrichtung,
— Entrümpelung, Entkernung und Schadstoffsanierung der vorhandenen Gebäude, insbesondere Arbeiten mit asbesthaltigen Produkten, KMF-Dämmstoffen sowie PAK-, PCP- und schwermetallhaltige Produkte,
— Maschineller Rückbau der nachfolgenden Gebäude:
—— Gebäude 01, Firsthöhe: 4,38 m u. 7,79 m, BGF: ca. 1 300 m2, BRI: ca. 8 700 m³,
—— Gebäude 02, Firsthöhe: 11,25m, BGF: ca. 770 m2, BRI: ca. 3 200 m³,
—— Gebäude 03, Firsthöhe: 3,13 m, BGF: ca. 230 m2, BRI: ca. 715 m³,
—— Gebäude 04, Firsthöhe: 11,25 m, BGF: ca. 770 m2, BRI: ca. 3 200 m³,
—— Gebäude 05, Firsthöhe: 5,2 m u. 3,52 m, BGF: ca. 435 m2, BRI: ca. 1 890 m³,
—— Gebäude 06, Firsthöhe: ca. 6 m, BGF: ca. 460 m2, BRI: ca. 1 380 m³,
—— Gebäude 07 u. 09, Firsthöhen: ca. 2,5 m, BGF: ca. 12 m2, BRI: ca. 30 m³ (Gebäude 08 wurde im Rahmen vorgenommener Umbauten bereits rückgebaut);
— Flächenentsiegelung von ca. 3 200 m2 Betonpflaster und ca. 1 000 m2 Asphalt,
— Verfüllung entstehender Baugruben mit Beton: ca. 1 500 m3,
— Abfalldeklaration ca. 17 Analysen,
— Entsorgung von Abbruchabfällen u. a. folgender Mengen:
—— ca. 3 550 t Bauschutt Z1.1 - Z2,
—— ca. 400 t Bauschutt DKI (nicht gefährlicher Abfall) – DKI (gefährlicher Abfall),
—— ca. 80 t asbesthaltige Baustoffe,
—— ca. 85 t KMF-Dämmwolle,
—— ca. 50 t Altholz (A II) und
—— ca. 50 t Altholz (A IV),
—— ca. 5 t EPS-Dämmung,
—— ca. 180 t teerhaltige Baustoffe und
—— ca. 40 t gemischte Abbruchabfälle.
Voraussichtlicher Ausführungstermin: ca. Mai 2021 bis September 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch, Billwerder Straße 31
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sottrum
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27367
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]