Förderanlagen, Friedrichstraße 55 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 052-21 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Förderanlagen, Friedrichstraße 55
Für das Projekt Friedrichstraße 55 wird an der Bernhard-Nocht-Str. 12 -14 in 20359 Hamburg Flurstück 1294 Gemarkung St. Pauli Süd ein neues Schulgebäude errichtet. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und 3 Obergeschossen. Die weitere Aufstockung des Gebäudes ist geplant, die Termine dafür stehen noch nicht fest.
Im Erdgeschoss werden eine Pausenhalle, ein Multifunktionsraum, ein Musikraum, eine Schülerküche sowie eine Aufwärmküche geplant. Für das erste Obergeschoss sind 2 Fachräume und 2 Differenzierungsräume vorgesehen. Das 2. und 3. Obergeschoss sind für Lehrzimmer und Verwaltungsbüros ausgelegt. Das Gebäude wird durch 2 Treppenhäuser erschlossen.
Das Dachgeschoss wird mit einer PV-Anlage (12,6 kWp) ausgestattet. Die Technikräume bzw. Flächen im Erdgeschoss wurden mit den Architekten abgestimmt. Eine Aufzugsanlage (behindertengerecht) verbindet die Bereiche EG bis 3. Obergeschoss.
Friedrichstraße 55
20359 Hamburg
— Förderanlagen: 1 Aufzug, 630 kg / 8 Personen Nutzung als behindertengerechter Aufzug
— 4 Haltestellen,
— Förderhöhe ca. 12,4 m,
— Fahrgeschwindigkeit 1,0 m/s.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Januar 2022 bis Juni 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderanlagen, Friedrichstraße 55
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 30179 Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]