Abbruch, Richard-Linde-Weg 49 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 038-21 AS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch, Richard-Linde-Weg 49
Die Freie und Hansestadt Hamburg SBH beabsichtigt einen Schulneubau für die Stadtteil-Schule am Standort Richard-Linde-Weg 49 in Hamburg Bergedorf zu errichten.
Die Organisation der Richard-Linde-Weg Stadtteilschule erfolgt 5-zügig für die Klassen 5-10 und 2-zügig Klasse 11-13.
Der Abbruch, die Errichtung der Neubauten und die Sanierung der Außenanlage werden in 3 Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb erfolgen. Vor Abbruch erfolgt eine Schadstoffsanierung der Abbruchgebäude. Nach Fertigstellung der Neubauten werden die restlichen Gebäude abgebrochen und die Flächen wieder hergerichtet.
Im Nordwesten befindet sich Aula und Mensa und im Nordosten 2 Sporthallen, welche bestehen bleiben.
Richard-Linde-Weg 49
21033 Hamburg
— 1 Oberstufengebäude, 2-geschossig,
— 1 Interstufengebäude Südflügel, 1-geschossig,
— 3 Pavillons, als Komplettabbruch,
— sowie zuvor erfolgte Schadstoffsanierung/Entkernung,
— ca. 45 m Schutzvorrichtung Abbruchgebäude zu Neubau (zu bestehendem Gebäude)
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. Mai 2021 bis August 2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch, Richard-Linde-Weg 49
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bülkau
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 21782
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]