Übersetzungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 30305/3#1-13/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundespresseamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übersetzungsleistungen
Der Auftraggeber veröffentlicht im Rahmen seiner Information und Kommunikation auf den Internetportalen der Bundesregierung Informationen in englischer und französischer Sprache. Es handelt sich dabei insbesondere um Texte des politischen Zeitgeschehens mit gehobenem Sprachniveau, wobei die Sprachsensibilität unter anderem zur politischen Diplomatie von großer Bedeutung ist. Veröffentlichungen im Fremdsprachenangebot im Internet sind überwiegend tagesaktuelle Artikel, Aktualisierungen, Fotoreihen und andere Formate für Online-Medien.
Hierfür sollen zuverlässige Übersetzer und Übersetzerinnen gewonnen werden, die Texte unterschiedlichster politischer Zusammenhänge schnellstmöglich übersetzen.
Übersetzungsleistungen Englisch
Der Auftragnehmer erbringt Übersetzungsleistungen für Texte von deutscher in englische Sprache innerhalb eines Tages nach Auftragserteilung.
Es handelt sich dabei insbesondere um Texte des politischen Zeitgeschehens mit gehobenem Sprachniveau, wobei die Sprachsensibilität unter anderem zur politischen Diplomatie von großer Bedeutung ist.
Der Auftragnehmer übersetzt Texte unterschiedlichster politischer Zusammenhänge. Der Übersetzungsbedarf hängt von der gesamtpolitischen Lage ab und kann deshalb sehr schwanken.
Veröffentlichungen im Fremdsprachenangebot im Internet sind überwiegend tagesaktuelle Artikel, Aktualisierungen, Fotoreihen und andere Formate für Online-Medien.
Übersetzungsleistungen Französisch
Der Auftragnehmer erbringt Übersetzungsleistungen für Texte von deutscher in französische Sprache innerhalb eines Tages nach Auftragserteilung.
Es handelt sich dabei insbesondere um Texte des politischen Zeitgeschehens mit gehobenem Sprachniveau, wobei die Sprachsensibilität unter anderem zur politischen Diplomatie von großer Bedeutung ist.
Der Auftragnehmer übersetzt Texte unterschiedlichster politischer Zusammenhänge. Der Übersetzungsbedarf hängt von der gesamtpolitischen Lage ab und kann deshalb sehr schwanken.
Veröffentlichungen im Fremdsprachenangebot im Internet sind überwiegend tagesaktuelle Artikel, Aktualisierungen, Fotoreihen und andere Formate für Online-Medien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übersetzungsleistungen Englisch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übersetzungsleistungen Französisch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amiens
NUTS-Code: FRE23 Somme
Postleitzahl: 80000
Land: Frankreich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Le Pré Saint Gervais
NUTS-Code: FR106 Seine-Saint-Denis
Postleitzahl: 93310
Land: Frankreich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Toulouse
NUTS-Code: FRJ23 Haute-Garonne
Postleitzahl: 31000
Land: Frankreich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sainte Geneviève des Bois
NUTS-Code: FR104 Essonne
Postleitzahl: 91700
Land: Frankreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich unter strikter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, Unterlagen, die nicht wie gefordert eingereicht wurden, gemäß § 56 VgV unter Setzung einer Frist von den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Sollten die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht werden, wird der Teilnahmeantrag/das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bewerberfragen werden zu den in den Bewerbungsbedingungen angegebenen Stichtagen beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch kurzfristig nach dem letzten Stichtag eingegangene Fragen zu beantworten. Es obliegt dem Bewerber, sich bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote entsprechend zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30
Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.