Neubeschaffung div. E-Flurförderfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: FEM1-0288-2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Neubeschaffung div. E-Flurförderfahrzeuge
Neubeschaffung div. E-Flurförderfahrzeuge.
1,4 t Sitz-Schubmaststapler
Berlin
1,4 t Sitz-Schubmaststapler.
2,0 t E-Gabelstapler
Berlin
2,0 t E-Gabelstapler.
2,0t E-Plattformwagen
Berlin
2,0 t E-Plattformwagen.
2,5 t E-Gabelstapler
Berlin
2,5 t E-Gabelstapler.
3,0 t E-Gabelstapler (I)
Berlin
3,0 t E-Gabelstapler (1).
3,0 t E-Gabelstapler (II)
Berlin
3,0 t E-Gabelstapler (2).
8,0 t E-Gabelstapler (I)
Berlin
8,0 t E-Gabelstapler (1).
8,0 t E-Gabelstapler (II)
Berlin
8,0 t E-Gabelstapler (2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung:
— Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG,
— Erklärung zum KRG.
Die vorgenannte Unterlage ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung zur Eignung:
— Erklärung zu Umsätzen.
Die vorgenannte Unterlage ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Eigenerklärung zur Eignung:
— Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen,
— Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter,
— ggf. weitere Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die vorgenannte Unterlage ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
Siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen;
Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen ist in deutscher Sprache zu erstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. — bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.