EU Vergabe: PC Client 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA50135
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
EU Vergabe: PC Client 2021
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Lieferung von PC Client Hardware, Zubehör und hardwarenahen Dienstleistungen:
Die DB Systel GmbH als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Portfolios im Bereich der Lieferung von PC Clients an, um weitere Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG mit Leistungen dieser Art versorgen zu können. Hierzu vergibt der Auftraggeber in Los 1 einen Auftrag als Rahmenvertrag über die Lieferung von BKU Notebooks, Desktops und Tablets (unter dem Eigennamen „BKU“) sowie in Los 2 einen Auftrag als Rahmenvertrag über die Lieferung von Basic Workplace Notebooks, Convertible PCs, Zubehör und hardwarenahe Dienstleistungen (unter dem Eigennamen „BWP“).
PC Client 2021 – Los 1 BKU
Los 1 BKU:
Die DB Systel GmbH als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung ihres Portfolios im Bereich der Lieferung von PC Clients an, um weitere Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG als Kunden des Auftraggebers mit Leistungen dieser Art versorgen zu können.
Gegenstand des Loses 1 „BKU Notebooks, Desktops und Tablets“ (unter dem Eigennamen „BKU“) sind Standard Clients für die von der DB Systel betriebene Anwendungen zur Verwendung im Konzern Deutsche Bahn. Dabei handelt es sich um sechs Notebook bzw. Tablet und 2 Desktop Leistungsklassen, die stark standardisiert und für einen langfristigen Einsatz bis zu 5 Jahren gedacht sind. Diese Systeme werden in der Regel in die Software-Verteilungs-Infrastruktur integriert und müssen dazu mit betriebsinterner Software (BKU) betankt werden können. Dabei ist eine hohe zeitliche und funktionale Stabilität hinsichtlich der verwendeten Bauteile, der Treiber und des Betriebssystems notwendig.
Hinweis zum Ablauf des Vergabeverfahrens:
Die genannten Termine in den Bewerbungsbedingungen dienen den Bietern zur Orientierung, sind aber nicht verbindlich. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber aufgrund der aktuellen Marksituation (u. a. Corona Pandemie, Halbleiter-Krise, Komponentenknappheit, logistische Engpässe) eine Anpassung/Verschiebung der Termine und erforderlichenfalls auch eine Pausierung des Vergabeverfahrens vor. Der Auftraggeber wird hierzu in der Vergabe zeitnah informieren und regelmäßig, sowie auf Anfrage den weiteren zeitlichen Ablauf der Vergabe darstellen.
Der Rahmenvertrag beinhaltet Verlängerungsoptionen: 5 x 12 Monate
PC Client 2021 – Los 2 BWP
Los 2 BWP:
Gegenstand des Loses 2 ist der Kauf von Notebooks, Convertible PCs, Zubehör, sowie die Erbringung von hardwarenahen Dienstleistungen (unter dem Eigennamen „BWP“). Unter BWP wird eine schlanke, mobile und flexible Alternative zu BKU für Benutzer ohne spezielle Systemanforderungen (z. B. für Installation von Verfahrenssoftware) zur Verwendung im Konzern Deutsche Bahn verstanden. Dabei handelt es sich um 5 Notebook-Leistungsklassen, die primär kostengünstig und vollautomatisch sowie stand-ortunabhängig über ein Mobile Device Management (MDM) hinsichtlich ihrer Software, Treiber und Updates betrieben werden. Der Basic Workplace ist ein Arbeitsplatzsystem für Anwender, die Standardsoftware wie Office-Produkte, E-Mail und VoIP/Chat/Video Conference Services (Collaboration) sowie Web- und Remote-Desktop-Anwendungen nutzen.
Hinweis zum Ablauf des Vergabeverfahrens:
Die genannten Termine in den Bewerbungsbedingungen dienen den Bietern zur Orientierung, sind aber nicht verbindlich. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber aufgrund der aktuellen Marksituation (u. a. Corona Pandemie, Halbleiter-Krise, Komponentenknappheit, logistische Engpässe) eine Anpassung/ Verschiebung der Termine und erforderlichenfalls auch eine Pausierung des Vergabeverfahrens vor. Der Auftraggeber wird hierzu in der Vergabe zeitnah informieren und regelmäßig, sowie auf Anfrage den weiteren zeitlichen Ablauf der Vergabe darstellen.
Der Rahmenvertrag beinhaltet Verlängerungsoptionen: 5 x 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle folgenden Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Eine Übersicht über die Eignungskriterien kann auch dem Dokument „Anhang G Eignungskriterien“ entnommen werden.
Ordnungsnummer EK_1 bis EK_16 - Bietereigenerklärung:
1. Erklärung dass kein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist und die Eröffnung auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist,
2. Erklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
3. Erklärung, ob berufliche Verfehlungen vorliegen, die im Gewerbezentralregister eingetragen sind. Darüber hinaus erklärt er, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer solchen Eintragung führen kann,
4. Erklärung, dass das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB oder des jeweiligen Herkunftslandes eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist,
5. Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
6. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuer und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Staates des Auftraggebers erfüllt hat,
7. Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention,
8. Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde,
9. Erklärung zu §§122-124 GWB,
10. Erklärung zu Nicht-Beeinflussung eines Vergabeverfahrens,
11. Erklärung zu schweren Verfehlungen,
12. Erklärung zu Kenntnis über Verurteilungen/Geldbußen,
13. Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
14. Erklärung zu Tarifbestimmungen und Mindestlohn,
15. Erklärung zu Verpflichtung von Subunternehmern zur Einhaltung von Tarifbestimmungen,
16. Erklärung zu politisch exponierter Stellung, Konzernführungskraft oder aktiv/ehemalige Vorstandsmitgliedschaft.
Hinweis: Bitte verwenden Sie für die Abgabe der vorstehenden Bietereigenerklärungen den Vordruck „Bietereigenerklärung“ (Anhang D). Diesen finden Sie den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ordnungsnummer EK 17:
17. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 12 Monate.
Ordnungsnummer EK 18:
18. Fristgerechtes Einreichen des Teilnahmeantrages.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle folgenden Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Eine Übersicht über die Eignungskriterien kann auch dem Dokument „Anhang G Eignungskriterien“ entnommen werden.
Ordnungsnummer EK 19:
19. Abgabe des ausgefüllten und unterzeichneten Dokuments „Lieferantenselbstauskunft“ (Anhang C)
Der Bewerber hat das Dokument Lieferantenselbstauskunft vollständig auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Die mit der Lieferantenselbstauskunft abgefragten Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers enthalten keine Mindestanforderungen, die bei Nichterreichung automatisch zum Ausschluss des Bewerbers führen würden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, Bewerber von der Vergabe auszuschließen, für die nach den angegeben Umsatzzahlen und sonstigen Informationen aus der Lieferantenselbstauskunft die Prognose gerechtfertigt ist, dass das Unternehmen nicht über die für die Ausführung des Auftrags notwendige finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Alle folgenden Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen (Ausschlusskriterien) und sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
Eine Übersicht über die Eignungskriterien kann auch dem Dokument „Anhang G Eignungskriterien“ entnommen werden.
Ordnungsnummer EK20:
Ausschlusskriterium:
Der Bewerber verfügt über eine Umweltmanagementzertfifizierung nach ISO 14001. Der Bewerber weist das Vorhandensein eines zertifizierten Umweltmanagement-Systems durch Vorlage des Zertifikats einer akkreditierten Stelle nach. Andere Bescheinigungen oder Nachweise über das Bestehen eine Umweltmanagement-Systems erkennt der Auftraggeber nur nach Maßgabe von § 49 Abs. 2 S. 2 oder S. 3 SektVO an.
Ordnungsnummer EK21:
Ausschlusskriterium:
Referenzen Bereitstellung und Lieferung PC Clients (Anhang H):
Der Bewerber weist mittels Referenzen nach, dass er in den vergangenen 3 Jahren vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Bereitstellung und Lieferung von PC Clients in mind. 3 Kundenprojekten realisiert hat. Inhalt und Umfang der jeweiligen Referenz muss mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Der jeweilige Referenz-Kunde des Bewerbers muss entweder ansässig sein in der EU, EWR, Schweiz oder Großbritannien. Mindestens eines der 3 Kundenreferenzen muss ein Unternehmen mit mind. 100 000 Mitarbeiter (weltweit) sein. Die beiden weiteren Kundenreferenzen müssen Unternehmen mit mind. 20 000 Mitarbeiter (weltweit) sein. Bei keinem Auftraggeber der eingereichten Referenzen darf es sich um den Auftraggeber dieses Vergabeverfahrens selbst (Deutsche Bahn AG oder ein mit der Deutsche Bahn AG verbundenes Unternehmen wie DB Schenker o. ä.) handeln.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Angaben zu Kunde/Branche/Standort/Land inkl. Kontaktinformationen eines Ansprechpartners des Kunden,
— Darstellung der Komplexität/Schwierigkeit der erbrachten Leistungen,
— Angabe zu der gelieferten Hardware/den gelieferten Clients gemäß/ähnlich den Anforderungen dieser Vergabe,
— Gesamtumfang der Leistung (mindestens 20 Mio. EUR pro Jahr) und Anzahl der gelieferten Systeme pro Jahr,
— Angabe zur Liefertreue mit einer Gesamtquote ≥95% (bestenfalls ≥98%),
— Angabe zu erbrachten hardwarenahen Dienstleistungen,
— Anteil Eigenleistung und Fremdleistung zur Bereitstellung der Leistungen,
— Angabe ob bei dieser Referenz auch eine Nutzung eines Katalogsystems vorliegt. Gefordert ist, dass mindestens eine Referenzleistung unter Nutzung eines Katalogsystems mit mindestens 20 Artikeln erbracht wurde.
Die Bewertung der Referenzen hinsichtlich der o. g. Angaben erfolgt individuell je Referenz.
Ordnungsnummer EK22:
Ausschlusskriterium:
Bietereigenerklärung Datenschutz (Anhang I):
Bitte weisen Sie die folgenden Aspekte im Hinblick auf die allgemeine Beurteilung/Einschätzung Ihrer Datenschutzmanagementsystem/-organisation unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beiliegenden und referenzierten Antwortvorlage nach:
— Nachweis Datenschutzstandards/Datensicherheitskonzept (Datenschutz-Compliance),
— Benennung und Nachweis des Datenschutzbeauftragten (DSB),
— Nachweis Vertraulichkeitsverpflichtung/Verpflichtung auf das Datengeheimnis/Verpflichtung zum Datenschutz,
— Nennung und Nachweis Verpflichtung Unterauftragnehmer (Unterauftragsverarbeiter).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline [removed]) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung/Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten (siehe im Übrigen Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.