Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45009
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
Karlsruhe
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Karlsruhe
Belagserneuerung Karlsruhe Hbf Gleise 5-10
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
LÄA 01: Nach Vergabe der Hauptleistung wurde die Kategorisierung des Bahnhofs geändert. Um die Sicherheit der Reisenden am KA Hbf zu erhöhen, musste der Gefahrenbereich mit Schrägschraffurpflaster versehen werden. Die Entscheidung hierzu wurde erst im Oktober 2021, also nach Vergabe der Hauptleistung, an die PL übermittelt. Die Schraffurpflaster sollen auf Splitt verlegt, ab gerüttelt und gesandet werden. Besonders die Lichtreflexionen zwischen den weißen und den dunklen Pflasteroberflächen heben den Gefahrenbereich hervor.
Die Örtlichkeiten lässt die Durchführung verschiedener Belagserneuerungsarbeiten nicht zu, denn die Bahnsteige werden nur halbseitig gesperrt. Aus diesem Grund ist die Koordination mehrerer Arbeitnehmern nicht möglich. Sie würden sich während der Arbeit nur behindern. Außerdem wird die Hauptaufgabe des BauAN, den Belag zu erneuern, durch die Neukategorisierung nicht geändert. Hier findet ein Eingriff in die Hauptvertragspositionen statt und die Gewährleistungsansprüche gehen verloren. Durch den erhöhten Koordinationsaufwand kann der Bauablauf gefährdet und die Terminschiene nicht eingehalten werden. Die Nichteinhaltung des Inbetriebnahme Termins des Bahnsteigs würde weitere Folgekosten mit sich bringen.