Los 12 Abbruch Balkonbrüstungen, Estrich, Wetterschale Referenznummer der Bekanntmachung: B17056-80037000-002-212-04

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 12 Abbruch Balkonbrüstungen, Estrich, Wetterschale

Referenznummer der Bekanntmachung: B17056-80037000-002-212-04
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45111100 Abbrucharbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Paul-Gesche-Str. 9

10315 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Abbruch von Massivbauteilen zur Hüllensanierung eines Stahlbetonskelettbaues von 1986 in Berlin-Lichtenberg in 2 Bauabschnitten. Wesentlicher Umfang der Leistung wie folgt:

— ca. 918 m2 Abbruch Zementestrich mit Bitumenanhaftungen,

— ca. 34 m2 Abbau Asbestfaserzementplatten,

— ca. 102 St Abbruch Balkonbrüstungen je 7,2 x 1,47m,

— Einsatz von Mobilkränen zur Demontage der Balkonplatten ist einzukalkulieren,

— ca. 915 m Abbruch Morinol-Fugen,

— ca. 1 278 m2 Abbruch Wetterschalen und EPS-Kerndämmung der Fertigteilsandwichplatten,

— ca. 79 m Abbruch Stabstahlgeländer Stahl,

— Schutzmaßnahmen zum Rückbau der schadstoffhaltigen Abbruchmaterialien,

— ca. 9,5 t Entsorgung asbesthaltiger Abfälle,

— ca. 4,5 t Entsorgung HBCD-haltige EPS-Dämmung,

— ca. 144 t Entsorgung Bauschutt > Z2 (Deponierung/Aufbereitung),

— ca. 495 t Entsorgung Bauschutt < bzw. = Z2,

— ca. 5 t Entsorgung Stahl/Eisen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/05/2021
Ende: 07/02/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

1269-B2-G

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: B17056-80037000-002-212-04
Bezeichnung des Auftrags:

45111100 Abbrucharbeiten

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
22/02/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45111100 Abbrucharbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Paul-Gesche-Str. 9

10315 Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgrund unerwarteter Feststellungen im Zuge der Abbrucharbeiten wurde der Estrich auf den Balkonbelägen abgebrochen, in diesem Zuge wurde auch die vorhandene Schweißabdichtung abgebrochen. Der Aufbau stellt sich wie folgt dar: Schutzbeton, Schweißbahnabdichtung, Unterbeton mit Gefälleausbildung. Eine Entsorgung des angefallenen Abbruchmaterials ist erforderlich.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 21/05/2021
Ende: 07/02/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Aufgrund unerwarteter Feststellungen im Zuge der Abbrucharbeiten wurde der Estrich auf den Balkonbelägen abgebrochen, in diesem Zuge wurde auch die vorhandene Schweißabdichtung abgebrochen. Der Aufbau stellt sich wie folgt dar: Schutzbeton, Schweißbahnabdichtung, Unterbeton mit Gefälleausbildung. Eine Entsorgung des angefallenen Abbruchmaterials ist erforderlich.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Der Nachtrag ist aufgrund unerwarteter Feststellungen im Zuge der Abbrucharbeiten zur Entsorgung des angefallenen Abbruchmaterials erforderlich. Der abgebrochene Balkonestrich ist einer Bodenwäsche zu unterziehen, um das Material im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes recyceln zu können. Dies war bei Vergabe des HA nicht vorhersehbar. Die Leistungen ergänzen Leistungspositionen aus dem HA und sind daher von der Hauptleistung nicht trennbar.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR