Aax3 Kundenmanagement 3.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 07-VST-E-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.toll-collect.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aax3 Kundenmanagement 3.0
Gegenstand des Auftrages ist die durchgehende – jedoch kündbare – Überlassung der Software AAX3 inklusive Herstellersupport für eine Kundenverwaltung, ein Order & Workflow Management sowie Billing System inkl. aller Komponenten.
Toll Collect GmbH
Linkstr. 4
10785 Berlin
Gegenstand des Auftrages ist die durchgehende – jedoch kündbare – Überlassung der Software AAX3 inklusive Herstellersupport für eine Kundenverwaltung, ein Order & Workflow Management sowie Billing System inkl. aller Komponenten des Herstellers Compax auf Basis eines EVB-IT-Vertrages (Überlassung Typ B).
Die Software ist für die gesamte Dauer der Nutzung durch Toll Collect funktionsfähig bereit zu stellen. Alle dafür erforderlichen Pflegeleistungen sind daher ebenfalls Gegenstand des Auftrages. Es wird im Rahmen der Überlassung demzufolge eine durchgehende Softwarepflege vereinbart. Die Softwarepflege beinhaltet den Herstellerstandardsupport, insbesondere
— Standardservicezeiten, Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten und Fehlerklassen gemäß Herstellersupport,
— laufende Versionsupgrades für alle Core Komponenten,
— Bugfixes und,
— 3rd Level Supportleistungen für alle Core Komponenten im Compax Standard.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (z. B. HR-Auszug),
— Alternative Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Bei Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die vorgenannten Eignungsnachweise beizubringen.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124)
Die Erklärungen ist auch von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, von Nachunternehmern und sonstigen Dritten (Eignungsleihe) vorzulegen.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Vor der Auftragsvergabe wird in jedem Fall von der Vergabestelle ein Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt.
1. Gesamtumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: Ist der Umsatz noch nicht durch die dafür zuständigen Prüfstellen (z. B. Wirtschaftsprüfer) attestiert, ist der Umsatz der letzten 3 Vorjahr anzugeben und der Auftraggeber behält sich die Vorlage anderer geeigneter Nachweise vor.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den auftragsgegenständlichen Leistungsbereich.
Zu 1: Gesamtumsatz mind. 5 Mio. EUR pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren
Zu 2: Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn).
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall,
— für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall.
Beides 2-fach maximiert.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Mit den Referenzen muss mindestens folgendes nachgewiesen werden: Erfahrungen aus Aufträgen, die der Bieter als verantwortliches Unternehmen innerhalb der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020) erfolgreich absolviert hat oder zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung noch im Rahmen eines laufenden Vertrages absolviert. Jede Referenz muss in Art und Umfang mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sein. Dies setzt mindestens die folgenden Parameter voraus:
— Beschreibung der gelieferten Software nach Art und Nutzungsumfang beim Referenzkunden,
— Darstellung der neben der Softwarelieferung erbachten Supportleistungen/Dienstleistungen, insbesondere Wartung und Pflege oder auch weitergehende Leistungen (z. B. Installation, Customizing),
— Angabe des Auftragsvolumens (ca.-Wert in EUR) für die Vertragslaufzeit,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Beginn, Ende oder noch laufender Vertrag).
Es müssen mindestens 3 Referenzen mit vorgenanntem Inhalt vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0FRYSL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB:
„Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.