Briefbeförderung aus Zentraldruck und Geschäftsstellen Referenznummer der Bekanntmachung: hkk-2021/1b
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Briefbeförderung aus Zentraldruck und Geschäftsstellen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von 2 Dienstleistungsverträgen zur Abholung, Beförderung und Zustellung der täglich anfallenden adressierten Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes (PostG) in Verbindung mit der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) und der Leistungsbeschreibung. Die Geschäftspost umfasst Individualbriefe, Serienbriefe sowie Briefe mit Mehrwertleistungen (Einschreiben, Postzustellung).
Das jährliche Briefvolumen beläuft sich insgesamt auf ca. 2 500 000 Briefsendungen. Die Zustellung beim Empfänger erfolgt grundsätzlich im Inland. In geringem Umfang sind Auslandsbriefe zu befördern.
Briefbeförderung Zentraldruck
Handelskrankenkasse (hkk)
Martinistraße 26
28195 Bremen
Los 1 (Zentraldruck): Standort des beauftragten Druckdienstleisters in 40878 Ratingen
Los 2 (Bremen/Umland):
Abholorte sind 3 Standorte der hkk in 28195 Bremen bzw. einem Radius von ca. 50 km um Bremen.
Das Sendungsvolumen umfasst ca. 1 970 000 Tagespost-Sendungen pro Jahr. Die Zieladressen liegen gleichmäßig verteilt innerhalb der BRD, vereinzelt fallen Auslandsbriefe an.
1) Dieser Vertrag wird wirksam mit der Zuschlagserteilung. Bis zum 30.11.2021 beschränken sich die Leistungen des Auftragnehmers auf die Vorbereitung der Versanddienstleistungen und alle hierfür erforderlichen Nebenleistungen, ab dem 1.12.2021 werden alle Leistungspflichten vollumfänglich wirksam.
2) Dieser Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 30.11.2023 (2 Jahre). Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. des Verlängerungszeitpunkts durch die hkk gekündigt wird (einseitige Option).
3) Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, spätestens nach Ablauf von 4 Vertragsjahren am 30.11.2025.
Briefbeförderung Bremen / Umland
Handelskrankenkasse (hkk)
Martinistraße 26
28195 Bremen
Los 1 (Zentraldruck): Standort des beauftragten Druckdienstleisters in 40878 Ratingen
Los 2 (Bremen/Umland):
Abholorte sind 3 Standorte der hkk in 28195 Bremen bzw. einem Radius von ca. 50 km um Bremen
Das Sendungsvolumen umfasst ca. 480 000 Tagespost-Sendungen pro Jahr. Die Zieladressen liegen gleichmäßig verteilt innerhalb der BRD, vereinzelt fallen Briefe mit Mehrwertleistungen und Auslandsbriefe an. Abholorte sind 3 Standorte der hkk in 28195 Bremen bzw. einem Radius von ca. 50 km um Bremen.
1) Dieser Vertrag wird wirksam mit der Zuschlagserteilung. Bis zum 30.11.2021 beschränken sich die Leistungen des Auftragnehmers auf die Vorbereitung der Versanddienstleistungen und alle hierfür erforderlichen Nebenleistungen, ab dem 1.12.2021 werden alle Leistungspflichten vollumfänglich wirksam.
2) Dieser Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 30.11.2023 (2 Jahre). Er verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. des Verlängerungszeitpunkts durch die hkk gekündigt wird (einseitige Option).
3) Der Vertrag endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, spätestens nach Ablauf von 4 Vertragsjahren am 30.11.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen:
— Gültige Lizenz der Bundesnetzagentur zur Beförderung von Briefsendungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
— Eigenerklärung zur Eignungsprüfung/Eintragung Berufs- oder Handelsregister oder entsprechend dem Herkunftsland – Eigenerklärung Anlage 2 zu Ausschlussgründen/
Ausschlussgründe im Zusammenhang mit Tariftreue und Schwarzarbeit/Ausschlussgründe im Zusammenhang Mit Insolvenz- und Liquidationsverfahren/Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung/Angaben zu Einträgen in das Gewerbezentralregister.
— der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (oder sich im Falle des Zuschlags zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet) mit einer Deckungssumme von:
—— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
—— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden.
— der Bieter für Los 1 oder Los 1/Los 2 über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt (oder sich im Falle des Zuschlags zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet) mit einer Deckungssumme von:
—— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
— der Bieter für Los 2 über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt (oder sich im Falle des Zuschlags zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet) mit einer Deckungssumme von:
—— mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
— der Bieter mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren einen Umsatz erzielt hat, der mindestens [Betrag gelöscht] EUR (bei Bewerbung für Los 1) oder [Betrag gelöscht] EUR (bei Bewerbung für Los 2) je Geschäftsjahr betrug.
— Der Bieter zu Los 1 zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über ein gültiges Zertifikat zur Laufzeitmessung gemäß DIN EN 13850 oder vergleichbar verfügt.
— Der Bieter zu Los 1 über mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre verfügt, die nach Art und Umfang mit der angefragten Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn folgende Kriterien erfüllt sind
—— das Versandvolumen E+1 (anteilig mit mindestens 80 %) mindestens 1 750 000 Sendungen p.a. beträgt,
—— eine werktägliche Abholung erfolgt,
—— ein bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe oder ein beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit vorliegt.
— Der Bieter zu Los 2 über mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre verfügt, die nach Art und Umfang mit der angefragten Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
—— das Versandvolumen E+1 (anteilig mit mindestens 80 %) mindestens 400 000 Sendungen p.a. beträgt,
—— eine werktägliche Abholung an mindestens 3 Standorten erfolgt,
—— ein bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe oder ein beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3VRDSH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1-4 GWB
Bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).