Erweiterung Gewerbegebiet Bremer Industriepark, Ausbau 6. Baustufe: Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan Referenznummer der Bekanntmachung: GVP-2021-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfb-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Gewerbegebiet Bremer Industriepark, Ausbau 6. Baustufe: Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
— Städtebauliches Konzept/Fortschreibung der städtebaulichen Entwurfsplanung,
— Bebauungsplan, Lph 1-3 gemäß § 19 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 3,
— Besondere/zusätzliche Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI (zu § 19 Absatz 2): z. B. verfahrensbegleitende Leistungen.
Der Bremer Industrie-Park (BIP) ist Bestandteil des Gewerbeentwicklungsprogramms der Stadt Bremen 2020 (GEP). Er ergänzt als gewerblich-industrieller Gewerbestandort branchenspezifische Standorte in Bremen. Mit der Erschließung des Bremer Industrie-Parks wurde seit 1994 ein Standort entwickelt, der in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Stahlwerken ein attraktives Angebot für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben im Bremer Westen zur Verfügung stellt.
Der Standort weist mit der direkten Anbindung über den 1. Bauabschnitt der A 281 an die A 27 und an die Hafenrandstraße sowie mit dem im Zuge des weiteren Ausbaus der A 281 angestrebten Autobahnringschlusses optimale Verkehrsanbindungen auf.
Die Flächen der 6. Baustufe im Bremer Industrie-Park befinden sich zum einen im Eigentum des Sondervermögens Gewerbeflächen (Stadt) vertreten durch die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und zum anderen im Eigentum der Stadtwerke Bremen GmbH. Sie liegen westlich der sich zurzeit in Erschließung befindenden 5. Baustufe an. Die Baustufen 1-4 sind weitestgehend erschlossen.
Die Gesamtprojektkosten werden derzeit auf rund 56 Mio. EUR netto (66,6 Mio. EUR brutto) geschätzt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die städtebauliche Entwurfsplanung sowie die Erstellung des Bebauungsplanes für ein ca. 97 ha großes Gewerbe- und Industriegebiet.
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 25 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Projektleiters (Hauptbearbeiter/Hauptansprechpartner): 30 %,
— Referenzen/Erfahrungen des stellv. Projektleiters (2. Bearbeiter): 20 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Planers für den städtebaulichen Entwurf: 10 %,
— Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 5 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Nähere Angaben zu den Anforderungen siehe Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge“.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess.
1. Zunächst werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.
2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards (siehe Nr. III.1 „Teilnahmebedingungen“ und III.2) „Bedingungen für den Auftrag“ der Bekanntmachung) erfüllen.
3. Ist der Zahl der geeigneten Bewerber größer als 3 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken (mind. 3, max. 5). In diesem Fall wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft, welche Bewerber besonders geeignet sind und zum Verhandlungsverfahren eingeladen werden sollen. Die zur Bewerberauswahl genutzten Kriterien und deren Gewichtung sind unter Nr. II.2.9) der Bekanntmachung angegeben.
4. Ist nach der Bewerberauswahl anhand der Kriterien die Anzahl der Bewerber zu hoch, weil z. B. mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreicht haben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Losverfahren durchzuführen, um die Bewerberzahl abschließend zu reduzieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird. Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck „D2-1_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Angaben-Eignung“,
— Nachweis des Jahresumsatzes (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Nachweis mittels Angabe im Vordruck „D2-1_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Angaben-Eignung“.
— Versicherungsschutz: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
— Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mind. einen Umsatz von 0,2 Mio. EUR aufweisen.
— Referenzen des Bewerbers (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D3_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Referenzblatt-Büro“ und ggf. mittels eigener Angaben zu den Referenzen.
— Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV).
Nachweis der beruflichen Befähigung mittels Vorlage von Studienbescheinigungen bzw. sonstigen Bescheinigungen, Lebenslauf und Nachweis bzgl. Referenzen mittels Angaben im Vordruck „D4-1_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Referenzblatt-PL“, Vordruck „D4-2_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Referenzblatt-stellvPL“ und Vordruck „D4-3_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Referenzblatt_HB-sK“,.
— Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV).
Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D2-1_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Angaben-Eignung“.
— Angabe der Leistungen anderer Unternehmen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV).
Falls zutreffend: Nachweis mittels Angaben im Vordruck „D6-0_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Unterauftragnehmer“, Vordruck „D6-1_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Verpflichtung-Ausschlusskriterien-UAN“ und Vordruck „D6-2_BIP-6.BA-VgV-OP_Tariftreue-NU“.
— Mindeststandard zu Referenzen des Bewerbers: Der Bewerber (Unternehmen) muss mindestens einmal die Bauleitplanung (Erstellung Bebauungsplan) erbracht haben,
— Mindeststandard zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte: Der Projektleiter (Hauptbearbeiter) und stellvertretender Projektleiter (2. Bearbeiter) müssen jeweils mindestens eine Referenz über Bauleitplanung (Erstellung Bebauungsplan) vorlegen. Der Planer für den städtebaulichen Entwurf muss mindestens eine Referenz über städtebaulichen Entwurfsplanungsleistungen vorlegen,
— Mindeststandard zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Bewerber muss im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Beschäftigte im Bereich Bauleitplanung mit der Qualifikation Ingenieur oder vergleichbar angestellt haben,
— Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu den Referenzen des Bewerbers und der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte genannten Mindeststandards.
— Tariftreue bei der Bezahlung von Arbeitnehmern des Auftragnehmers: Nachweis mittels Vordruck „D2-2_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Tariftreue“ und ggf. Vordruck „D6-2_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Tariftreue-NU“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3),
— Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen,
— Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle,
— Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an. Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei „00_BIP-6.BA-VgV-B-Plan_Information“,
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Erstangebotsabgabe aufgefordert.
Ort: Bremen
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Bremen
Land: Deutschland