Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Planung von Windenergieanlagen auf See und Netzanbindungssystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 0800Z12-1114/002/1104
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsh.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Planung von Windenergieanlagen auf See und Netzanbindungssystemen
Das BSH ist nach §§ 5ff. Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zuständig für die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans (FEP). Der FEP trifft ab dem Jahr 2026 fachplanerische Festlegungen für die ausschließliche Wirtschaftszone sowie ggf. das Küstenmeer.
Dazu ist eine detaillierte Kenntnis über die derzeitige und zu erwartende technische Entwicklung im Bereich der Offshore-Windenergieanlagen sowie der Netzanbindungssysteme erforderlich. Es ist für robuste Festlegungen des FEP daher unabdingbar, diesen technischen Entwicklungsprozess fortwährend zu beobachten.
Um den skizzierten Anforderungen im Rahmen der kommenden Fortschreibungen des FEP gerecht zu werden, ist zum einen eine möglichst genaue Kenntnis über mögliche technologische Entwicklungspfade erforderlich. Hierbei wird das Gutachten Hilfestellung leisten. Darüber hinaus müssen bei einer Abwägung verschiedener Optionen betriebs- und volkswirtschaftliche Effekte mit betrachtet werden, um den Anforderungen an die Effizienz der Planungen gerecht zu werden. Für diese Betrachtungen sind teils umfangreiche Analysen unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung erforderlich.
Der Gutachter muss in Absprache mit dem Auftraggeber auch zur Ad-Hoc-Beratung zur Verfügung stehen. Spezifische Fragestellungen, welche sich im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplanes ergeben, sind hierbei kurzfristig durch den Gutachter in Form von Fachbeiträgen zu bearbeiten. Darüber hinaus steht der Gutachter für die Organisation und fachliche Begleitung von Fachworkshops zur spezifischen Themen zur Verfügung.
20359 Hamburg
Die Ausschreibung hat die Beauftragung eines Vertragspartners zum Ziel, welcher das BSH bei der Aufstellung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplanes wissenschaftlich unterstützt. Dies erfolgt zum Einen durch die Bearbeitung der in den einzelnen Arbeitspaketen beschriebenen Leistungen und die Erstellung von Berichten. Zum anderen soll der Vertragspartner ebenfalls für kurzfristige Anfragen zur Verfügung stehen. Die Leistung gliedert sich in die folgenden Arbeitspakete auf:
— Arbeitspaket 1: Technische Entwicklung von Netzanbindungssystemen,
— Arbeitspaket 2: Modellierung des langfristigen Ertragspotenzials,
— Arbeitspaket 3: Rückbau und Nachnutzung von Offshore-Windparks und deren Netzanbindungssystemen,
— Arbeitspaket 4: Kurzfristberatung,
— Arbeitspaket 5: Workshops und Besprechungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Im BSH Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Personen dürfen nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren“
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
„Mit dem Angebot vorzulegen (Anlagen C)“:
Ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Angebotsschreiben
Ausgefüllte Anlage Eignungskriterien/Bewertungskriterien
Leistungsverzeichnis
Durchführungskonzept
Arbeitsplan
Ggf. Verzeichnis der Leistungen der Unterauftragnehmer (nur vorzulegen, falls Unterauftragnehmer vorhanden)
Ggf. Verpflichtungserklärung von allen Unterauftragnehmern (nur vorzulegen, falls Unterauftragnehmer vorhanden)
Ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (nur vorzulegen, falls eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorliegt)
„Auf Gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen (Anlagen D)“:
Urkalkulation
Vorlage von Referenzschreiben bzw. persönliche Referenzen Projektleitung
Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
„Datenschutz“
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind. z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i.V.m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Ansprechpersonen zum Datenschutz sind unter https://www.bsh.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz.html zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
— Justitiariat Z11 -
20359 Hamburg
Fax.: +49 40 3190 5001