Providerleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 30 / 2598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Providerleistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind zwei Rahmenvereinbarungen mit jeweils einem Unternehmen der Kategorie Internet Service Provider (ISP) für Internetanschlüsse (Gegenstand der Lose 1a und 1b) und eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Wide Area Network Provider (WAN-Provider) für ein Ethernet Virtual Private Network (EVPN), das der standortübergreifenden Kommunikation zwischen den Lokationen des AG dienen wird (Gegenstand des Loses 2).
Internetanschluss
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Ser-vice Provider (ISP), der zunächst am ersten Leistungsübergabepunkt (LÜP) des Hauptsitzes des AG und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen des AG Internetanschlüsse bereitstellt.
Der Vertrag kann um weitere 24 Monate einmalig verlängert werden.
Internetanschluss
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Internet Ser-vice Provider (ISP), der zunächst am zweiten Leistungsübergabepunkt (LÜP) des Hauptsitzes des AG und künftig zusätzlich für noch nicht bestimmte Lokationen des AG Internetanschlüsse bereitstellt.
Der Vertrag kann um weitere 24 Monate einmalig verlängert werden.
EVPN-Anbindung eines Standorts
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen der Kategorie Wide Area Network Provider (WAN-Provider) für ein Ethernet Virtual Private Network (EVPN), das der standortübergreifenden Kommunikation zwischen den Lokationen des AG dienen wird.
Der Vertrag kann um weitere 24 Monate einmalig verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern/wirtschaftlich Berechtigten/Konzernstruktur gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“,
— Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
— Einreichung einer Gewerbezentralregisterauskunft, die nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend).
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezogen auf den mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
— Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen,
— Angaben der durchschnittlich jährlich Beschäftigtenzahl (bezogen auf das Gesamtunternehmen sowie bezogen auf beschäftigte Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen) für die letzten 3 Jahre gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“),
— Zertifizierung gemäß ISO/IEC 27001 oder gleichwertig (Nachweis ist beizufügen),
— Zertifizierung gemäß ISO 9001 oder gleichwertig (Nachweis ist beizufügen).
— Referenzen: mindestens 3 vergleichbare Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.