Dienstleistungen zur Beförderung von Schülern zur Schule, zum Schwimmunterricht sowie zum Sportunterricht Referenznummer der Bekanntmachung: Schul_68_21_OV_Schülerbeförderung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zur Beförderung von Schülern zur Schule, zum Schwimmunterricht sowie zum Sportunterricht
Dienstleistungen zur Beförderung von Schülern zur Schule, zum Schwimmunterricht sowie zum Sportunterricht.
Los 1
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern zur Adolf Reichwein-Schule.
Los 2
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern zur Schule am Zwickauer Damm.
Los 3
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern zum Schulstandort Hasenhegerweg 12.
Los 4
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern zur Schule am Bienwaldring.
Los 5
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern zur Schule am Bienwaldring (im Rollstuhl).
Los 6
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern zur Schilling-Schule.
Los 7
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern zur Schilling-Schule (im Rollstuhl).
Los 8
Beförderung von behinderten Schülerinnen und Schülern zur Burgdorf-Schule Fürstenwalde.
Los 9
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum Schulschwimmen.
Los 10
Beförderung von Schülerinnen und Schülern zum Sportunterricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch folgende Einzelnachweise mit Angebotsabgabe zu belegen:
— Wirt -124 Eigenerklärung zur Eignung – EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
— Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger, der Berufsgenossenschaft sowie der Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts,,
— Nachweise einer Haftpflichtversicherung,
— Kopie der Gewerbeanmeldung.
Referenzen:
Als Nachweis für die Leistungsfähigkeit sind mindestens drei Referenzen anzugeben. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass die eingereichten Referenzen alle an sie gestellten Anforderungen erfüllen. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und dürfen nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bezirksamt Neukölln von Berlin; Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
Gemäß § 55 II VgV -Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote- findet im offenen Verfahren der Öffnungstermin ohne Beteiligung von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschrifteninnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12040
Land: Deutschland
Fax: [removed]