Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen für diverse Objekte des MD Nord
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mdk-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen für diverse Objekte des MD Nord
Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen für diverse Objekte des MD Nord, Vertragsbeginn ist der 1.7.2021.
Ausschreibung der Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für diverse Objekte des MD Nord
Hamburg
Ausschreibung der Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für folgende Obejkte des MD Nord:
— MDK Kiel ca. 1 800 qm,
— MDK Lübeck ca. 2 300 qm,
— MDK Itzehoe ca. 400 qm,
— MDK Pinneberg ca. 700 qm,
— MDK Hamburg ca. 6 700 qm,
— MDK Flensburg ca. 700 qm.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 1.7.2021.
Der medizinische Dienst der Krankenkassen Nord, MDK Nord wurde umfirmiert und heißt jetzt Medizischer Dienst Nord, MD Nord.
Ausschreibung der Reinigungsleistungen (Glasreinigung) für diverse Objekte des MD Nord
Hamburg
Ausschreibung der Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für folgende Obejkte des MD Nord:
— MDK Kiel ca. 360 qm,
— MDK Lübeck ca. 660 qm,
— MDK Itzehoe ca. 50 qm,
— MDK Pinneberg ca. 133 qm,
— MDK Hamburg keine,
— MDK Flensburg keine.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.07.2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für diverse Objekte des MDK Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Reinigungsleistungen (Glasreinigung) für diverse Objekte des MD Nord
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: unbesetzt
Land: Deutschland
Emäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]