Städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen, Berlin-Lichtenberg
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]6
Fax: [removed]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.machleidt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [removed]6
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]1
NUTS-Code: DE300 Berlin
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen, Berlin-Lichtenberg
Der Wettbewerb wird als interdisziplinärer, offener zweiphasiger Planungswettbewerb mit Ideenteil für Stadtplaner und/oder Architekten jeweils zusammen mit Landschaftsarchitekten gemäß § 3 (2) der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit anschließendem Vergabeverfahren nach § 50 UVgO durchgeführt. Grundlagen des Wettbewerbs sind, soweit nichts Abweichendes geregelt, die RPW 2013 sowie die Richtlinie zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV 104 der Anweisung Bau – ABau. Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO, Fassung vom 02. Februar 2017) findet Anwendung.
In der 1. Phase werden bis zu 15 Teilnehmer nach Beurteilung ihrer Entwürfe durch ein unabhängiges Preisgericht für die 2. Phase ausgewählt. In der 2. Phase werden die ausgewählten Entwürfe durch die Verfasser vertieft bearbeitet.
Der Prerower Platz mit der angrenzenden Bebauung bildet das Stadtteilzentrum von Neu-Hohenschönhausen im Bezirk Lichtenberg von Berlin. Hier befinden sich wesentliche Wohnfolge- und Nahversorgungseinrichtungen für die Bewohner der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen. Das Stadtteilzentrum hat darüber hinaus eine wichtige Versorgungsfunktion für die Mittelbereiche Hohenschönhausen Nord und Süd. Es zeichnet sich durch seine zentrale Lage im Ortsteil Neu-Hohenschönhausen und eine sehr gute ÖPNV-Anbindung aus und weist mit dem Einkaufszentrum „Linden-Center“ einen zentrenrelevanten Branchenmix im Einzelhandel auf. Mit der Stadtteilbibliothek, einem Kino und einem Gesundheitszentrum verfügt es darüber hinaus auch über Bildungs-, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen. Jedoch weist der Bereich seit vielen Jahren gravierende stadträumliche Defizite auf und ist erheblich untergenutzt. Die überdimensionierte Verkehrstrasse der Falkenberger Chaussee sowie teilweise als Stellplätze genutzte Brachen dominieren den öffentlichen Raum. Gleichzeitig bieten die überwiegend landeseigenen unbebauten Flächen die Chance für eine funktionale und bauliche Weiterentwicklung dieses zentralen Bereichs.
Ziel des Wettbewerbs ist es, städtebaulich überzeugende und qualitätsvolle Vorschläge für die stadträumliche Komplettierung des Stadtteilzentrums zu entwickeln, die der zentralen Lage und Funktion des Standortes gerecht werden. Mit dem Neubau von bis zu 80 000 m2 Geschossfläche für neue Nutzungen innerhalb des Realisierungsteils soll das bestehende Stadtteilzentrum ergänzt und in seiner Funktion gestärkt werden. Ein weiteres Ziel ist die Planung eines innovativen Quartiers, das sich durch hohe städtebauliche Qualität und gelungene baulichräumliche sowie sozioökonomische und ökologische Strukturen auszeichnet. Die wesentlichen Nutzungsbausteine Wohnen, Dienstleistung und öffentliche Einrichtungen des Bezirks (Kultur, Bildung und Verwaltung) sollen sich eng ineinander verzahnen, der öffentliche Raum soll hohe Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten bieten und als Ort der Begegnung die Kommunikation fördern. Kurze Wege zu Versorgungs- und Infrastrukturangeboten sollen die Nahmobilität unterstützen. Ein weiteres Ziel ist es, am Standort mittels Schaffung einer größeren Nutzungsvielfalt zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen in der Großsiedlung beizutragen. Die Nicht-Wohnnutzungen sollen in ihrer spezifischen Art und Mischung für mehr Urbanität und Lebendigkeit im Zentrum Neu-Hohenschönhausen sorgen.
Es werden städtebaulich-freiräumliche Konzepte erwartet, die eine den Potenzialen und Entwicklungszielen des Standortes angemessene Bebauung ermöglichen, die mit den städtebaulichen Strukturen im Umfeld korrespondiert und im Kontext der urbanen Umgebung nachhaltige Architektur schafft. Es ist eine Bebauung zu entwickeln, die zusammen mit der Bestandsbebauung ein Zentrum mit klarer Adressbildung und hohem Identifikationspotenzial für seine Bewohner und Besucher ausbildet.
Weitere Informationen unter:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/ausschreibungen/
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Stadtplaner und/oder Architekten jeweils in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten in folgenden drei Konstellationen: Stadtplaner mit Landschaftsarchitekten Architekten mit Landschaftsarchitekten Stadtplaner und Architekten mit Landschaftsarchitekten Die Federführung einer Bewerbergemeinschaft ist in der Verfassererklärung zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien für das Preisgericht in der 1. Phase:
— Qualität des städtebaulichfreiräumlichen Konzeptes,
— Raumbildung, Orientierung, Identität.
Beurteilungskriterien für das Preisgericht in der 2. Phase:
— Qualität des städtebaulichen Konzeptes,
— Raumbildung, Orientierung, Identität,
— städtebauliche und freiräumliche Verflechtung,
— Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Bezüge,
— Qualität des Freiflächenkonzeptes,
— Qualität des Nutzungskonzeptes,
— Qualität des Erschließungskonzeptes,
— ökologische und klimarelevante Qualitäten,
— Nachhaltigkeit,
— Lärmschutz,
— Phasierbarkeit und Funktionsfähigkeit von Teilbereichen,
— Flexibilität und Realisierbarkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Abs. 2) wurde auf der Basis des Merkblatts Nr. 51 AKBW (12/2020) Städtebaulicher Entwurf als besondere Leistung der Flächenplanung (Anlage 9, HOAI 2013) ermittelt. Für Preise und Anerkennungen sowie Aufwandsentschädigungen für die Teilnehmer*innen der zweiten Phase stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2 Anerkennung je [Betrag gelöscht] EUR.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.
Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Teilnehmer der 2. Phase insgesamt: [Betrag gelöscht] EUR
Die Summe der Aufwandsentschädigungen wird unter allen Teilnehmern, die in der zweiten Phase eine prüffähige Arbeit einreichen, zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erste Phase:
— Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 17.5.2021,
— schriftl. Rückfragen 2.6.2021,
— Abgabe Wettbewerbsarbeiten bis 23.7.2021,
— Preisgerichtssitzung 24.8.2021.
Zweite Phase:
— Schriftl. Rückfragen 8.9.2021,
— Rückfragenkolloquium 14.9.2021,
— Abgabe Wettbewerbsarbeiten bis 22.10.2021,
— Abgabe Modelle bis 29.10.2021,
— Preisgerichtssitzung 23.11.2021,
— Ausstellungeröffnung 16.12.2021.
Alle interessierten Teilnehmer müssen sich im Teilnahmebereich regelmäßig und selbständig über eventuelle Änderungen im Wettbewerbsablauf informieren.
Weitere Beauftragung:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab. Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs als besondere Leistung der Flächenplanung nach Anlage 9 Ziffer 2 HOAI zu beauftragen. Der städtebauliche Entwurf dient dabei zur Vorbereitung und als Grundlage der Bebauungsplanung nach § 19 HOAI. Nach Abschluss des Planungswettbewerbs wird dazu ein Vergabeverfahren nach § 50 UVgO durchgeführt. Der Auftraggeber, das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben. Der Auftraggeber verhandelt zunächst nur mit dem ersten Preisträger über die Auftragsvergabe. Sollte das Preisgericht mehrere 1. Preise benennen, nehmen diese gleichberechtigt am Vergabeverfahren teil. Sollten die Verhandlungen mit dem ersten Preisträger scheitern, etwa wenn trotz mehrerer Verhandlungsrunden das Honorarangebote nicht akzeptabel ist, die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, zentrale vertragliche Regelungen des Auftraggebers nicht akzeptiert werden etc., werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Das Wettbewerbsergebnis wird bei den Zuschlagskriterien mit 45 % gewichtet.
Der geschätzte Auftragswert erreicht nicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert. Die Veröffentlichung dieser Wettbewerbsbekanntmachung erfolgt vielmehr freiwillig, um ein höchstes Maß an Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter die oberhalb der EU-Schwellenwerte geltenden vergaberechtliche Regelungen und Rechtsschutzmöglichkeiten ist damit nicht verbunden. Die Vorschriften der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts nach GWB/VgV finden weder auf diesen Wettbewerb noch auf das anschließende Vergabeverfahren Anwendung. Das Vergabeverfahren wird nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt.
Zum Nachweis der Eignung werden zur Teilnahme am Vergabeverfahren folgende Eignungsnachweise gemäß Formblatt IV 124 F gefordert:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
— Eigenerklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung zu den für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehenden Arbeitskräften,
— Eigenerklärung zu bereits erbrachten vergleichbaren Leistungen der letzten 5 Geschäftsjahre; mind. 1 städtebauliches Referenzprojekt mit Auseinandersetzung zu einer komplexen*, innerstädtischen städtebaulichen Aufgabenstellungen; *als komplexe Projekte werden solche verstanden, die die Planung eines innerstädtischen Quartiers inklusive Auseinandersetzung der Verflechtungen mit dem Bestand zum Inhalt haben. Das Einfügen eines solitären Baukörpers in eine Innenstadt reicht als Referenz nicht aus.
— Eigenerklärung zur für die Ausführung der Leistung notwendigen Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung inkl. Hardware und Software,
— Angabe zum geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern.
Zum Nachweis der Eignung kann der Auftraggeber weitere Angaben und Drittbescheinigungen verlangen (siehe Formblatt IV 124 F).
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Aufgrund des geschätzten Auftragswertes wird das Verfahren nach den Vorschriften der UVgO durchgeführt, daher kommt ein Nachprüfungsverfahren nach §§ 160 ff. GWB nicht in Betracht.