Nichtoffener Realisierungswettbewerb Neubau Jugend- und Stadtteilzentrum Auguste-Viktoria-Allee 16C Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-Stapl-VgV-030
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb Neubau Jugend- und Stadtteilzentrum Auguste-Viktoria-Allee 16C
Gegenstand des Planungswettbewerbs ist der Neubau des Jugend- und Stadtteilzentrums in der Auguste-Viktoria-Allee 16C in 13403 Berlin Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf.
Die bestehende Jugendfreizeitstätte „Laiv“ befindet sich in ehemaligen Lager- und Personalräumlichkeiten des Grünflächenamtes, die nur sehr bedingt als Freizeitstätte geeignet sind. Aufgrund der räumlichen Knappheit und des schlechten baulichen Zustands der Einrichtung ist ein Neubau für die Aufrechterhaltung der pädagogischen Arbeit unabdingbar. Aufgrund der sozialräumlichen Entwicklung, die von einem besonderen Integrationsbedarf geprägt ist sowie einem Bevölkerungswachstum im Gebiet soll nunmehr ein Jugend- und Stadtteilzentrum am Standort Auguste-Viktoria-Allee 16C entstehen. Das Jugend- und Stadteilzentrum soll eine Begegnungsstätte mehrerer Kieze werden und zugleich als Anker den Zusammenhalt des gesamten Stadtraumes stärken.
Ziel des Wettbewerbes ist es, einen funktional und gestalterisch überzeugenden Neubau für das Jugend- und Stadtteilzentrum zu entwickeln. Das Jugendzentrum sowie das Stadtteilzentrum sollen im Neubau jeweils einen eigenen Gebäudeteil mit zusammenhängenden Nutzungsbereichen bekommen. Zusätzlich soll es einen Bereich geben, der von beiden Einrichtungen aus zugänglich ist und gemeinsam genutzt werden kann.
Für die Baumaßnahme ist ein Kostenrahmen nach DIN 276 von 3 000 000, EUR (brutto) für die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300400) vorgegeben. Der Baubeginn ist für das Jahr 2023 geplant. Die Baumaßnahme soll durch Fördermittel des Bundes und des Landes Berlin finanziert werden.
Verfahrensablauf:
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb gemäß der Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 und VgV) zehn Architekt:innen bzw. Arbeitsgemeinschaften aus Architekt:innen ausgewählt. Die Zusammenarbeit mit Fachplaner:innen der Tragwerksplanung, Technischen Gebäudeausrüstung und Freianlagenplanung wird empfohlen. Die Auslobung erfolgt als nichtoffener Realisierungswettbewerb für Architekt:innen (gemäß RPW 2013) mit anschließender Verhandlung zunächst mit dem ersten Preisträger und gegebenenfalls mit allen Preisträgern.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab.
Der Auftraggeber verhandelt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts zunächst mit dem 1. Preisträger über die Auftragsvergabe. Sollten der Beauftragung des 1. Preisträgers wichtige Gründe entgegenstehen, beispielsweise wenn trotz Verhandlungen das Honorarangebot nicht akzeptabel ist, zentrale vertragliche Regelungen nicht akzeptiert werden, der Kostenrahmen nicht eingehalten wird o. Ä., werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Bei der Entscheidung über die Auftragserteilung wird die Preisgerichtsentscheidung mit 50 % berücksichtigt. Die übrigen Wertungskriterien sind in diesem Fall die Wirtschaftlichkeit des Honorarangebotes zu 30 % sowie die Projektorganisation zu 20 %. Die detaillierten Wertungskriterien werden den Preisträgern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt, mindestens die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 34 HOAI (2013) zu beauftragen. Die Beauftragung und die Honorierung in der Honorarzone III erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 4 (1) RPW 2013 Architekt:innen im Sinne von Ziffer 1 bis 3.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt:in zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt:in verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 respektive 2 erfüllen.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 (2) RPW 2013 fallen.
Die Bewerber müssen folgenden Teilnahmeunterlagen einreichen und die nachfolgend benannten Mindestkriterien und -bedingungen erfüllen:
1. Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124,
2. Nachweis der beruflichen Qualifikation in Form einer Kopie der Kammerurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises,
3. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden und 1,5 Mio. EUR für Personenschäden. Die Bestätigung eines Versicherers, dass im Beauftragungsfall die Versicherung zugesagt wird, ist als Nachweis ausreichend,
4. Nachweis von 2 Referenzprojekten mit folgenden Mindestbedingungen, die jeweils alle erfüllt sein müssen:
a) Planungszeitraum seit 1.1.2011,
b) Bearbeitung der Leistungsphase 2-5,
c) mindestens Honorarzone III,
d) Baukosten (KG 300-400) von mindestens 1 Mio. EUR netto.
Für die Referenznachweise ist jeweils zwingend der Referenzbogen vollständig auszufüllen. Reicht ein Bewerber mehr als 2 Referenzen ein, muss er angeben, welche 2 Referenzen bewertet werden sollen. Erfolgt diese Angabe nicht, werden die 2 Referenzen gewertet, die in den Anlagen als erstes aufgeführt sind.
Die 2 eingereichten Referenzen werden anhand der Bewertungskriterien Bauwerksart, Anzahl Nutzungsarten und konkrete Nutzungsart bepunktet (siehe Bewertungsmatrix). Daraus ergibt sich eine Rangfolge unter den zugelassenen Bewerbern, deren 10 Höchstbepunktete als Wettbewerbsteilnehmende ernannt werden. Pro Referenz können max. 30 Punkte erreicht werden. Bei Punktgleichheit und einer nicht ausreichend Anzahl an freien Teilnahmeplätzen, erfolgt die Entscheidung per Los. Ist eine Auslosung erforderlich, erfolgt diese unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Person.
Architekt:in, geforderte Berufsqualifikation gem. VgV §75 (1) und (3). Ist im Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, ist die Qualifikation über ein Diplom, Prüfzeugnis o. sonst. anerkannten Befähigungsnachweis gem. Richtlinie 2013/55/EU nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien des Preisgerichts für die Wettbewerbsbeiträge:
Gestaltung:
— Städtebau/stadträumliche Qualität,
— Eingang/Adressbildung,
— Baukörperausbildung,
— Konstruktion/Material/Fassadengestaltung,
— Innenräumqualität.
Funktionen:
— Erschließung (außen und innen),
— funktionale Zuordnung (Raumabfolge),
— Raumzuschnitte,
— Belichtung, Belüftung.
Realisierbarkeit:
— Programmerfüllung,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz (konzeptionell),
— Wirtschaftlichkeit,
— Barrierefreiheit.
Die Liste stellt keine Rangfolge da
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §§ 34 und 35 HOAI ermittelt und beträgt [Betrag gelöscht] EUR (netto). Die Wettbewerbssumme teilt sich in eine Aufwandsentschädigung und ein Preisgeld auf. Für die vollständige Erarbeitung der geforderten Leistungen wird allen Teilnehmenden eine Aufwandentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) gezahlt. Sämtliche Nebenkosten sind damit abgegolten.
Für die Preise ist folgende Aufteilung vorgesehen:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR.
19 % MwSt. wird den inländischen Preisträgern/innen zusätzlich ausgezahlt.
Für die vollständige Erarbeitung der geforderten Leistungen wird allen Teilnehmenden eine Aufwandentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) gezahlt. Sämtliche Nebenkosten sind damit abgegolten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Anlage: Entwurf der Auslobungsunterlagen, Datenschutzinformation für Planungswettbewerbe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Ein Nachprüfungsantrag gegenüber der Vergabekammer der Landes Berlin aufgrund eines erkannten Verstoßes gegen die Vergabevorschriften ist gemäß § 107 GWB nur zulässig, wenn der Antragsteller diesen zuvor unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle der Bezirksamts Reinickendorf von Berlin gerügt hat. Hilft der Auslober der Rüge nicht ab, so hat der Antragsteller innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auslobers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, seinen Antrag bei der Vergabekammer des Landes Berlin einzureichen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages Hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer