BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach, Planungsleistungen IB, TW und TA
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 17GEI30004
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 01557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach, Planungsleistungen IB, TW und TA
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Sanierung des Bahnsteigdaches für die Leistungsphasen 1 und 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM – Bf Dresden Hbf, Sanierung Hallendach Planungsleistungen LPH 1/2,
Ort: Lohfelden
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34253
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung für die Sanierung des Bahnsteigdaches
Ort: Lohfelden
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Land: Deutschland
(24) Fachberatung Membran mit dem Ziel Prüfung der Ausschreibungsunterlagen zur Erneuerung des Hallendaches vom Hbf Dresden unabhängig in zwei Phasen
Im Zuge der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen hat sich herausgestellt, dass die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen für die Sicherung der Vollständigkeit, der Verständlichkeit, der Umfänglichkeit und der Widerspruchsfreiheit durch einen unabhängigen Dritten notwendig ist. Die Prüfung erfolgt in zwei Phasen. Durch den Blick eines externen Büros wird sichergestellt, dass die Bauaufgabe bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen Anfang Juli 2021 verständlich und ausreichend beschrieben ist. Dies trägt maßgeblich dazu bei, den Zeitplan einzuhalten und das Risiko zusätzlicher Kosten durch Nachträge des AN Bau zu reduzieren.
Die Notwendigkeit der Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen durch einen unabhängigen Dritten sowie der Umfang der Überprüfung waren zum Zeitpunkt der Vergabe der Hauptleistungen nicht abschätzbar und somit auch nicht Gegenstand des Hauptvertrages.
Durch den Blick eines externen Büros wird sichergestellt, dass d. Bauaufgabe bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der AU Anfang Juli 2021 verständlich u. ausreichend beschrieben ist. Dies trägt maßgeblich zur Minimierung des Risiko zus. Kosten durch NT vom AN Bau bei. Während der Prüfung der AU befinden sich Ersteller u. Prüfer in dynamischem Austausch. Der AN ist laufend mit in die Prüfung der Unterlagen eingebunden, arbeitet die Prüfergebnisse in die Unterlagen ein u. steht für Rückfragen zur Verfügung. Der Bedarf der notw. Zusatzleistungen konnte erst während der Erstellung der AU 02/21 erkannt werden. Ein Wechsel des AN mit einer Ausschreibung der Leistungen wäre mit hohem Zeitaufwand für Vertrautmachung des neuen AN mit der AP u. dem Kontext der Gesamtmaßnahme verbunden. Der Wechsel des AN hätte eine enorme Gefährdung von Projektfortschritt u. Terminplan zur Folge, da die Ergebnisse der Prüfung am 30.6.2021 vorliegen müssen, um Berücksichtigung in der AU zu finden.