Dienstleistungskonzession über die Pacht und den Betrieb der Max-Schmeling-Halle sowie des Velodroms Referenznummer der Bekanntmachung: 2007/S110-136060
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]2937/2933
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/inneres/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession über die Pacht und den Betrieb der Max-Schmeling-Halle sowie des Velodroms
Dienstleistungskonzession über die Pacht und den Betrieb der Max-Schmeling-Halle sowie des Velodroms
Berlin-Pankow
Das Land Berlin beabsichtigt im Wege der Dienstleistungskonzession die Pacht und den Betrieb (inclusive Veranstaltungs- und Marketingmanagement sowie bauliche Unterhaltung) der Max-Schmeling-Halle und des Velodroms zu vergeben. In beiden multifunktional konzipierten Hallen können neben Sport und Show kulturelle Aufführungen sowie Kongresse und Ausstellungen durchgeführt werden. Der Konzessionär soll mit seiner Tätigkeit hochattraktive nationale und internationale Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen in Berlin etablieren. Das Vertragsverhältnis mit dem derzeitigen Betreiber endet am 31.12.2007.
Zu den Hallen im Einzelnen:
Max-Schmeling-Halle:
Lage in der Stadt: Prenzlauer Berg, Gaudystraße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark
Kapazität: Die Halle hat einen Bruttorauminhalt von 318 000 m3 bei einer Nutzfläche von 30 440 m2 incl. Nebenflächen für Foyer und Gastronomie. Sie besitzt neben einer Arena (30 m x 60 m) 3 Dreifach-Sporthallen (je 27 m x 45 m), die überwiegend für Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen. Die lichte, hindernisfreie Höhe der Arena beträgt 18 m. Die Zuschauerkapazität der Arena liegt zwischen 700 und 11950 Plätzen. Die fest installierte Sitzplatzkapazität beläuft sich auf 7507 Plätze. Für Sportveranstaltungen liegt die maximale Kapazität bei 10183 Plätzen.
Velodrom:
Lage in der Stadt: Bezirk Prenzlauer Berg, Landsberger Allee.
Kapazität: Die Halle hat einen Bruttorauminhalt von 365 000 m3 bei einer Nutzfläche von 44 120 m2 incl. Nebenflächen für Foyer und Gastronomie. Die Zuschauerkapazität liegt zwischen 700 und 12 001 Plätze. Die fest installierte Sitzplatzkapazität beläuft sich auf 5 577 Plätze. Für Sportveranstaltungen liegt die maximale Sitzkapazität bei 10 300 Plätzen. Das Velodrom besitzt neben einer Arena mit festintegrierter Fahrbahn (250 m) und einer Fläche von 3 813 m2 (41 m x 93 m) eine Dreifach-Sporthalle (27 m x 45 m), die überwiegend für Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen soll. Die lichte Höhe des Velodroms beträgt 13,5 m.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Dienstleistungskonzession über die Pacht und den Betrieb der Max-Schmeling-Halle sowie des Velodroms
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10437
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.velomax.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin-Pankow
Das Land Berlin verlängert den im Wege der Dienstleistungskonzession vergebenen Vertrag zur Pacht und zum Betrieb (inclusive Veranstaltungs- und Marketingmanagement sowie bauliche Unterhaltung) der Max-Schmeling-Halle und des Velodroms mit dem derzeitigen Betreiber/Konzessionär um den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024. Mit dem derzeitigen Betreiber/Konzessionär endet das Vertragsverhältnis am 31.12.2022.
In beiden multifunktional konzipierten Hallen werden neben Sport und Show kulturelle Aufführungen sowie Kongresse und Ausstellungen durchgeführt. Der Konzessionär hat mit seiner Tätigkeit hochattraktive nationale und internationale Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen in Berlin etabliert.
Zu den Hallen im Einzelnen:
Max-Schmeling-Halle:
Lage in der Stadt: Bezirk Berlin-Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, Gaudystraße, Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark
Kapazität: Die Halle hat einen Bruttorauminhalt von 318 000 m3 bei einer Nutzfläche von 30 440 m2 incl. Nebenflächen für Foyer und Gastronomie. Sie besitzt neben einer Arena (30 m x 60 m) 3 Dreifach-Sporthallen (je 27 m x 45 m), die überwiegend für Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen. Die lichte, hindernisfreie Höhe der Arena beträgt 18 m. Die Zuschauerkapazität der Arena liegt zwischen 700 und 11950 Plätzen. Die fest installierte Sitzplatzkapazität beläuft sich auf 7507 Plätze. Für Sportveranstaltungen liegt die maximale Kapazität bei 10183 Plätzen.
Velodrom:
Lage in der Stadt: Bezirk Berlin-Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, Landsberger Allee.
Kapazität: Die Halle hat einen Bruttorauminhalt von 365 000 m3 bei einer Nutzfläche von 44 120 m2 incl. Nebenflächen für Foyer und Gastronomie. Die Zuschauerkapazität liegt zwischen 700 und 12 001 Plätze. Die fest installierte Sitzplatzkapazität beläuft sich auf 5 577 Plätze. Für Sportveranstaltungen liegt die maximale Sitzkapazität bei 10 300 Plätzen. Das Velodrom besitzt neben einer Arena mit festintegrierter Fahrbahn (250 m) und einer Fläche von 3 813 m2 (41 m x 93 m) eine Dreifach-Sporthalle (27 m x 45 m), die überwiegend für Schul- und Vereinssport zur Verfügung stehen soll. Die lichte Höhe des Velodroms beträgt 13,5 m.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10437
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.velomax.de
Die Vertragslaufzeit wird um 2 Jahre – vom 1.1.2023 – 31.12.2024 – verlängert.
Die Änderung wurde notwendig, da durch das Infektionsgeschehen mit dem Coronavirus externe Umstände vorliegen, die zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und des Vertragsschlusses in 2007 nicht vorhersehbar waren. Aufgrund des behördlichen Veranstaltungsverbots bezüglich der Eindämmungsmaßnahmen des Coronavirus konnten in 2020/2021 weder nationale/internationale sportliche oder kulturelle Veranstaltungen in der Max-Schmeling-Halle und Velodrom im bisherigen Umfang stattfinden. Auch die Ausübung von Schul- und Vereinssport war und ist bis auf wenige Ausnahmefällte in beiden Hallen nicht gestattet. Diese unvorhersehbaren Umstände fallen weder in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers, noch in den des Auftragnehmers und erfordern demnach eine Änderung des ursprünglich geschlossenen Vertrags, da sie zumindest einen zeitweisen Wegfall der Geschäftsgrundlage darstellen.