Innenhoffenster-Fassaden, Staffelgeschoß, Neubau Martini-Kilinik Referenznummer der Bekanntmachung: OV 044-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Innenhoffenster-Fassaden, Staffelgeschoß, Neubau Martini-Kilinik
Innenhoffenster-Fassaden, Staffelgeschoß.
UKE Martinistr. 52
20251 Hamburg
Innenhoffenster-Fassaden, Staffelgescho
— Provisorische Verschlüsse (Folienfenster/wände) ca. 500 m2,
— Alu-Fenster-Fassadenelementen in Rohbauöffnungen.
Gesamtelemente (Blindpaneele/Fenster) ca. 300 St./620 m2
Davon Fenster (Dreh/Kipp): ca. 90 St./120 m2
— Automatik-Antriebe für Fenster ca. 75 St.,
— PR-Fassadenelemente (Stahl) ca. 100 m2,
— hinterlüftetete Metallfassaden (Staffelgeschoß) ca. 450 m2,
— Türelemente in vorbenannten PR-Fassaden ca. 3 St.
Bruttorauminhalt BRI ca. 69 390 m3
Bruttogrundfläche BGF ca. 17 100 m2
Attika OK +27,75 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innenhoffenster-Fassade, Staffelgeschoß, Neubau Martini-Klinik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübz
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19386
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRDZ9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.