Los 04 — Stahlbau
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
Abschnitt II: Gegenstand
Los 04 — Stahlbau
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West incl. des Towers werden nachfolgend Stahlbauarbeiten ausgeschrieben. Die Stahlbauarbeiten umfassen die Verstärkungsmaßnahmen in allen Geschossen des Bauteils. Die Stahlbauarbeiten umfassen auch den Neueinbau eines Stahltreppenlaufes in das bestehende Haupttreppenhaus. Dieses soll von Stahlträgern, die in der Decke der letzten Ebene montiert werden, abgehangen werden.
Die Stahlelemente der Haupttreppe sollen nach aktuellem Bauablauf im Vorfeld über den TGA-Schacht eingebracht werden. Um die bestehende Treppe bei der Montage der neuen Haupttreppe zu sichern (hier: Zwischenlagerung der Elemente auf Achsen), sind zusätzliche Stützen aus statischen Gründen unterstützend einzubauen. Während der Montage der Haupttreppe und nach Einbringung der Stahlelemente soll die Baufreiheit im TGA-Schacht erhalten sein, sodas die Arbeiten der TGA-Ausrüstung durch das Einbringen der Stahlträger nicht in der fortlaufenden Ausführung behindert ist. Entstehende Stillstandszeiten aus vorherigen in Abhängigkeit stehenden Ausführungen sollen so vermieden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Vorraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten sowie beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Zudem ist die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Eine Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags liegt nicht vor.
Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags.
Die gegenständlichen Leistungen sind nicht von dem Hauptauftrag abtrennbart. Es handelt sich um ergänzende Leistungen innerhalb der bereits beauftragten Leistungen, die zwingend vom selben Unternehmen ausgeführt werden müssen. Insbesondere ist die Gewährleistung für das entstehende Produkt technisch nicht trennbar, d.h. bei einer Aufteilung der Leistung müsste der öffentliche Auftraggeber insbesondere auf Gewährleistungsansprüche verzichten. Ebenfalls würde eine Aufteilung der Leistung zu erheblichen Mehrkosten führen, da die Nachtragssumme im Verhältnis zu den hohen Anforderungen an die Ausführung von Arbeiten auf der komplexen Baustelle, in die sich ein anderes Unternehmen erst einarbeiten müsste, gering ist.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung ist davon ausgegangen worden, dass die statische Verstärkung mit Verschrauben der einzelnen Tragelemente ausreichend und zielführend sein würde. Die zusätzlich notwendigen Leistungen waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausschreibung so nicht bekannt und vorgesehen und ergaben sich aus nachträglichen, baubegleitenden Untersuchungen und dem Baufortschritt. Der Gesamtcharakter der Leistung ändert sich durch den Nachtrag nicht, da nach wie vor das Bauziel dasselbe ist. Nur zur dessen Erreichung bedarf es ergänzender Leistungen, ohne die der Unternehmer sein Bausoll nicht erreichen kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Sprießen im Haupttreppenhaus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westoverledingen
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26810
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit):
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat; oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/