Stiftung Berliner Leben „Projektsteuerung – Instandsetzung und Umbau/Modernisierung der Bülowstr. 90 in 10783 Berlin – Schöneberg“

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gewobag.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stiftung Berliner Leben „Projektsteuerung – Instandsetzung und Umbau/Modernisierung der Bülowstr. 90 in 10783 Berlin – Schöneberg“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stiftung Berliner Leben beabsichtigt die Beauftragung eines Projektsteuerungsbüros mit

— Grundleistungen nach der AHO (Heft Nr. 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung, 5. Aufl. März 2020 – Heft Nr. 9),

— Besonderen Leistungen nach der AHO (Heft Nr. 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung, 5. Aufl. März 2020 – Heft Nr. 9),

— weiteren Besonderen Leistungen sowie

— Beratungsleistungen

Die zu beauftragenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) präzisiert. Maßgeblich für das Leistungssoll sind Vertrag und Leistungsbeschreibung.

Auftraggeber und späterer Vertragspartner ist die Stiftung Berliner Leben (SBL). Die Gewobag wickelt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der Stiftung ab.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die SBL beabsichtigt die Beauftragung eines Projektsteuerungsbüros mit

— Grundleistungen nach der AHO (Heft Nr. 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung, 5. Aufl. März 2020 – Heft Nr. 9),

— Besonderen Leistungen nach der AHO (Heft Nr. 9 Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung, 5. Aufl. März 2020 – Heft Nr. 9),

— weiteren Besonderen Leistungen sowie

— Beratungsleistungen.

Die zu beauftragenden Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) präzisiert. Maßgeblich für das Leistungssoll sind Vertrag und Leistungsbeschreibung.

— Anschrift: Bülowstraße 90 in 10783 Berlin Schöneberg,

— Baujahr: 1897,

— Eigentümer: Stiftung Berliner Leben,

— Grundstücksfläche: 3 005 m2,

— Grundfläche Gebäude: 1 500 m2,

— Grundfläche Innenhof: 500 m2,

— Grundfläche Garten: 1 000 m2,

— Brutto Grundfläche (ohne Option Dachgeschoss) 9 567 m2,

— Brutto Grundfläche mit Umbau und Erweiterungsbau Dachgeschoss 10 101 m2,

— Kostenrahmen KG 300 + 400 ohne Option Dachgeschoss ca. 10,5 Mio. EUR (inkl. USt.),

— Kostenrahmen KG 300 + 400 mit Umbau und Erweiterungsbau Dachgeschoss ca. 12,6 Mio. EUR (inkl. USt.),

— davon bereits in KGR 300/400 Abschnitt I verbaut: 2,1 Mio. brutto,

— Ursprüngliche Nutzung: Gewerbeeinheiten und Wohnräume, im Quergebäude befanden sich die Räume des Samuel Fischer Verlags,

— Geplante Nutzungen: ca.: 52 % Wohnen, 20 % Gewerbe, 15 % Bildung, Soziales & Kultur, 5 % Gesundheit & Ernährung (ohne Anteil Kellerflächen),

— Geplante Eingriffe: Instandsetzungen, Sanierungen, Umbauten, Erweiterung,

— Dachgeschoß und Neubau Gartenhaus,

— Gemeinschaft: In der Summe könnten sich bei gleichzeitiger Anwesenheit,

— ca. 400 Personen in der B 90 aufhalten.

Die Bülowstrasse 90 ist ein innovativer und lebendiger Ort, mit experimentellen und Übertragbaren Modellprojekten für das Wohnen, Arbeiten und Zusammenleben in einem urbanen Quartier der Zukunft.

Bis 2024 werden im Dialog mit dem Kiez auf ca. 8 500 Quadratmetern Netto-Raumfläche über 50 neuartige Wohnungen, Sozial und Gewerbeflächen entstehen.

Das Zusammenleben, Wohnen und Arbeiten in einem Haus wird durch gemeinschaftlich Genutzte Flächen unterstützt. Kieznahe Angebote wie Kita, Café oder Werkstatt vernetzen die Bülow 90 mit dem Quartier.

Nachhaltige Konzepte und intelligente Technologien werden gemeinsam mit den BewohnerInnen und innovativen PartnerInnen im realen Lebensraum entwickelt und dienen der Gewobag als Modelle für das Quartier der Zukunft.

Die Bülowstrasse 90 ist ein Gebäude mit einer gemischten Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen.

Was in der Bülowstrasse entsteht ist benutzerzentriert, bedarfsorientiert und gemeinschaftlich.

Entstehen soll ein Ort der offen, lebendig und vielseitig ist.

Wohnen (NRF rund 4 000 m2, 52 % der Fläche):

Unterschiedliche Wohnmodelle für Familien, Singles, Alleinerziehende mit Kindern, Paare, aktive SeniorInnen, Kreative und StudentInnen und beeinträchtigte Personen.

Gewerbe (NRF rund 1 500 m2, 20 % der Fläche):

EG.) Im Erdgeschoß Vorderhaus rechts entstehen Schulungs- und Veranstaltungsräume als Treffpunkt für Bewohner, Anwohner und externe Interessenten.

1.OG.) In der gesamten ersten Etage werden Arbeitsplätze für gemeinschaftliches Arbeiten eingerichtet.

Bildung, Soziales und Kultur (NRF rund 1 000 m2, 14 % der Fläche):

EG.) Im Erdgeschoß Vorderhaus links sind Kiezladen, Kiezcafé und ein Bücherladen geplant. In den Seitenflügeln und im Quergebäude sind eine Großtagespflegestelle für Kinder, eine Werkstatt und weitere Gemeinschaftsräume vorgesehen.

Schwerpunktthema Gesundheit und Ernährung (NRF rund 500 m2, 6 % der Fläche):

DG.) Die Dachflächen der beiden Seitenflügel werden für Gemeinschaftsgärten der Bewohner vorgehalten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Präzisierung der Vertragslaufzeit:

Die Projektlaufzeit beträgt ca. 48 Monate (inkl. Projektnachlaufzeit, aber ohne Gewährleistungszeitraum).

Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und endet nach Erledigung aller von ihm vertraglich geschuldeten Projektsteuerungsleistungen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ausführung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftragnehmer muss die Vorgabendes BerlAVG, des MiLoG sowie des AEntG einhalten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass

— er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,

— er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

— sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,

— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,

— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,

— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,

— er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.

4.2 Nachforderungen zur Prüfung

Die SBL behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch SBL nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der SBL geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4.3.1 Formblatt „Angebot“ Umsatz

Der Bieter hat Angaben zu seinem mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) erwirtschafteten Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) zu machen.

Ziffer 4.3.2 – Mitarbeiter:

Der Bieter hat Angaben zu seinem für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) Bekanntmachung) eingesetzten Personal (Projektleiter, Projektsteuer, Backoffice) jeweils Vollzeitäquivalente) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) zu machen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu Ziffer 4.3.1 Formblatt „Angebot“ – Umsatz

„Achtung“: Mindestumsatz (Summe der Umsätze in den Geschäftsjahren 2018 bis 2020 geteilt durch 3): 1,0 Mio. EUR.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4.3.3 Referenzen

Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.

Um der SBL die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen.

Bieter, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die SBL behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.

Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.

Der Bieter hat mindestens 2 Referenzen mit seinem Angebot nachzuweisen, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Um der SBL die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der SBL sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.

Mindestvoraussetzungen:

Die Referenzen sind nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:

— Projektgröße mind. 5 000 m2 BGF,

— Gesamtbauvolumen (netto) mind. 6 Mio. EUR,

— Honorarvolumen (netto) mind. [Betrag gelöscht] EUR,

— Kombinierte Wohn- und Gewerbenutzung.

Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Bauabschnitte, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden; Ausnahme: Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

4.3.3 Referenzen

Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft.

Um der SBL die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Tabellen jeweils vollständig auszufüllen.

Bieter, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die SBL behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden vergleichbaren Leistungen zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichbare Leistung nicht gewertet.

Referenzen, die nicht wertungsfähig sind, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet.

Der Bieter hat mindestens 2 Referenzen mit seinem Angebot nachzuweisen, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen.

Um der SBL die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die folgenden Referenztabellen vollständig auszufüllen. Aus Sicht der SBL sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.

Mindestvoraussetzungen:

Die Referenzen sind nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:

— Projektgröße mind. 5 000 m2 BGF,

— Gesamtbauvolumen (netto) mind. 6 Mio. EUR,

— Honorarvolumen (netto) mind. [Betrag gelöscht] EUR,

— Kombinierte Wohn- und Gewerbenutzung.

Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Bauabschnitte, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden; Ausnahme: Einzelabrufe aus Rahmenvereinbarungen).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Verantwortliche Ausführung durch einen Projektleiter mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung als Projektleiter sowie einen Projektsteuerer mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Projektsteuerer.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/06/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

SBL, Alt Moabit 101A, 10559 Berlin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Keine öffentliche Submission

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung / Nichtberücksichtigung benachrichtigt.

Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 7.6.2021, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der SBL auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.

2. Die SBL behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.

3. Der Bieter hat zu erklären, dass er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal

— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und

— [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden)

Jährlich zweifach maximiert auf alle anderen Versicherungsfälle erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird.

4. Interessierte Unternehmen können Termine für eine Ortbesichtigung in der KW 21 vereinbaren unter: [removed].

Die interessierten Unternehmen müssen die Teilnehmer (max. 3) mindestens 48 Stunden vor Beginn des Termins namentlich benennen. Die für die interessierten Unternehmen teilnehmenden Personen werden erfasst. Die Teilnehmer müssen sich dazu im Rahmen vor Beginn der Ortsbegehung in eine Liste eintragen.

Die im Land Berlin geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind strikt zu beachten.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmen wird der AG während der Ortsbegehung keine Fragen beantworten. Der die Ortsbegehung begleitende Mitarbeiter ist angewiesen, keine Fragen zu beantworten und verfügt auch über keine relevanten technischen Kenntnisse.

Für die Beantwortung ggfs. entstehender Fragen gelten die Regelungen nach Ziffer 7.5 Formblatt „Angebot“.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/05/2021