Hbf Hanau, Umbau und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen Lph 1-4 sowie optional Lph 5-7 und 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI15807
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hbf Hanau, Umbau und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen Lph 1-4 sowie optional Lph 5-7 und 9
Hbf Hanau
Hbf Hanau, Umbau und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen Lph 1-4 sowie 2/4 optional Lph 5-7 und 9.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hbf Hanau, Umbau und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen Lph 1-4 sowie optional Lph 5-7 und 9
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hbf Hanau
Hbf Hanau, Umbau und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, Planungsleistungen Lph 1-4 sowie optional Lph 5-7 und 9
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
NT06: Überarbeitung der Kostenstruktur
Ein neues Vergabeverfahren führt zu Verzögerung in der Fertigstellung der Planung. Dadurch können die Bauleistungen für die bereits angemeldeten Sperrpausen nicht mehr rechtzeitig ausgeschrieben werden. Das Bauvorhaben müsste dann mit 2 Jahren Vorlauf betrieblich neu angemeldet werden. Die Baumaßnahme müsste dann um mindestens 2 Jahre verschoben werden. Die bisherigen Abstimmungen mit DB Netz zu den Sperrpausen wären hinfällig.