BMP Bf Konstanz Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
LÄA 07 Gemäß den Vertragsunterlagen soll an den Bahnsteigen Betonsteinpflaster verlegt und der dafür nötige Bahnsteigaufbau laut IseB BLG 5501 hergestellt werden. Laut Ausschreibungsplänen soll zusätzlich mit Hilfe eines Bitumenanstrichs ein Anschluss an die Hauswand bzw. Ladenzeile erreicht werden. Zur Anbringung des Bitumenanstrichs wurde in einer Baubesprechung durch PL und Bahnhofsmanagement festgelegt, dass der Putz an der Ladenzeile im Sockelbereich aufgrund des schlechten Zustands erneuert werden muss. Diese Leistung war nicht ausgeschrieben.
Ausmaß des Schadens an der Fassade war erst nach Bahnsteigrückbau ersichtlich. Kurzfristige Entscheidungen zur Ausbildung des Abschlusses von Bahnsteig zur Ladenzeile musste getroffen werden. Die Einhaltung des zeitlichen Bauablauf und der damit verbundenen und genehmigten Sperrpausen sind gefährdet. Die Inbetriebnahme des Hausbahnsteigs kann nicht zeitgerecht erfolgen.