BMP Bf Konstanz Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41481
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldsassen
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Konstanz
BMP Bf Konstanz Bahnsteige
Ort: Egerer Straße 36
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95652
Land: Deutschland
LÄA 03 Für die Montage der neuen Beleuchtung, Beschallung, dem Wegeleitsystem usw. am Dach war es notwendig die gesamte Dachuntersicht zurückzubauen. Die Änderung auf ein Medienkanalsystem bedingt zusätzliche die Erneuerung der Dachuntersicht. Eine dafür benötigte Statik muss erstellt werden. Aufgrund der neuen statischen Berechnungen hat sich zusätzlich ergeben, dass die Unterkonstruktion einen Abstand von kleiner 60 cm haben muss und nicht wie bisher ca. 1 Meter.
Die Erstellung der Werkplanung hat ergeben, dass die Ausführung der Dachuntersicht technisch so nicht möglich ist. Die Trennung zur vertraglich geschuldeten Leistung ist in Teilen nicht möglich. Die Gewährleistungsansprüche sind gefährdet. Der Bauablauf und die Einhaltung der Sperrpausen ist in Gefahr. Die Ausführung am Hausbahnsteig haben bereits begonnen.