Aufbau und Betrieb eines Fashion Hubs in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-D-009

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 070-178504)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau und Betrieb eines Fashion Hubs in Berlin

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-D-009
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98300000 Diverse Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragsgegenstand umfasst den Aufbau und Betrieb eines Fashion Hubs in Berlin unter intensiver Einbeziehung der relevanten Akteure am Standort sowie im engen Austausch mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 070-178504

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Der Bewerber muss einen durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre bzw. für die Kalenderjahre 2018, 2019 und 2020 in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorweisen können; anderenfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft kann die Mindestanforderung auch dadurch erfüllt werden, dass die Addition der Einzelumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den vorgegebenen durchschnittlichen Mindestumsatz erreicht.

muss es heißen:

Der Bewerber muss einen durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die Geschäftsjahre bzw. Kalenderjahre 2018 und 2019 in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (pro Jahr) sowie für das Kalenderjahr 2020 in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorweisen können; anderenfalls wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft kann die Mindestanforderung auch dadurch erfüllt werden, dass die Addition der Einzelumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den vorgegebenen durchschnittlichen Mindestumsatz erreicht.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Aufgrund einer Bieterfrage kam es zu einer Änderung im Eignungskriterium Mindestumsatz.