NEBUG Toranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2021-0023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
NEBUG Toranlagen
Einbau von neun Toranlagen.
Bremer Straßenbahn AG
Gröpelinger Heerstraße 300-304
28239 Bremen
Herstellung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von neun Schnelllauftoranlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Gemäß „124 – Eigenerklärung zur Eignung (Sektoren)“
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Referenzleistungen der letzten 5 Jahre,
— Registereintragungen,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
3 % Mängelhaftungsbürgschaft
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.
Es gelten die Bedingungen und Richtlinien (Vorschriften) unseres Leistungsverzeichnisses.
Zahlungsbedingungen gemäß VOB/B.
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zumVerfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Bremer Straßenbahn AG, Flughafendamm 12, 28199 Bremen, Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagenentgegennehmen dürfen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.