Qualifizierungssystem Kampfmittelerkundung nach Kampfmittel VO für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg

Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Qualifizierungssystem Kampfmittelerkundung nach Kampfmittel VO für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90523100 Beseitigung von Waffen und Munition
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vergabe von Dienstleistungen für Kampfmittelerkundung nach Kampfmittel VO im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Im Zuge der Netzerweiterung wird es erforderlich, Kampfmittelverdachtsflächen nach dem Stand der Technik und der Kampfmittel VO zu erkunden. Es sind Flächen im Gleisbereich bzw. Umfeld, Flächen mit teilweise Baumbestand sowie Verkehrsflächen zu bearbeiten. Die Erkundung wird sowohl oberflächennah als auch durch Tiefbohrungen ausgeführt.

Hier geht es um die Erbringung von Leistungen wie:

— tlw. Vorbereitung der Erkundungsflächen,

— tlw. Volumenberäumung der Erkundungsflächen,

— oberflächennahe Erkundung auf Sprengmittelreste,

— Erkundung mittels Tiefenbohrungen im Gleisbereich und Bahnböschungen,

— Erkundungsbohrungen in tlw. beräumten Wald- und unbefestigten Nebenflächen mit Sukzession sowie Verkehrsflächen,

— Nebenarbeiten, Verkehrssicherung und erforderliche Formalitäten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt II.2.4) „Beschreibung der Beschaffung“, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen. Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist, um an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen. Weiterhin gelten die Forderungen unter Pkt. VI.3) „zusätzliche Angaben“ zu berücksichtigen.

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

1. Allgemeine Anforderung:

Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium),

2. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben (Zwingendes Ausschlusskriterium),

3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe),

4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe),

5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall (zwingendes Ausschlusskriterium).

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Zu 1. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.

Zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.

Zu 3. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.

Zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.

Zu 5. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

6. Mindestumsatz von 1,0 Mio. EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (zwingendes Ausschlusskriterium);

7. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen, insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen; (zwingendes Ausschlusskriterium)

8. Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Kolonnenleiter); (fakultative Ausschlussgründe)

9. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen; (fakultative Ausschlussgründe)

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Zu 6. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.

Zu 7. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.

Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.

Zu 9. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.

Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:

3. Technische Leistungsfähigkeit:

Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen.

Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer II.2.4) „Beschreibung der Beschaffung“ genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.

10. Es muss für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen geeigneter leistungsfähiger Maschinenpark zu Verfügung stehen (zwingendes Auschlusskirterium).

11. Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse (zwingendes Auschlusskirterium).

Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:

Zu 10. formlose Darstellung der vorhandenen Maschinen/Gerätschaften zur Erfüllung der geforderten Leistungen; Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.

Zu 11. formlose Darstellung der Referenzprojekte; Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.

Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.

Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen Dienstleistungen zur Kampfmittelerkundung gem. Kampfmittel VO ausgeschrieben werden. Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.

Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet.

Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen formlosen Teilnahmeantrag vorzulegen um hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen.

Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9), Ziffern 1 bis 11 sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9), Ziffern 1 bis 11 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.

Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.

Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.

Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.

Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im Original abzugeben,

— in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,

— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,

— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied jeweils die Anforderungen gemäß Nr. III.1.9), Ziffern 11 (Referenzen) erfüllt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021