Qualifizierungssystem Kampfmittelerkundung nach Kampfmittel VO für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Qualifizierungssystem Kampfmittelerkundung nach Kampfmittel VO für die Netzerweiterung U-Bahn-Neubau in Hamburg
Hamburg
Vergabe von Dienstleistungen für Kampfmittelerkundung nach Kampfmittel VO im Zuge eines Verhandlungsverfahrens. Die qualifizierten Bieter werden jeweils zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Im Zuge der Netzerweiterung wird es erforderlich, Kampfmittelverdachtsflächen nach dem Stand der Technik und der Kampfmittel VO zu erkunden. Es sind Flächen im Gleisbereich bzw. Umfeld, Flächen mit teilweise Baumbestand sowie Verkehrsflächen zu bearbeiten. Die Erkundung wird sowohl oberflächennah als auch durch Tiefbohrungen ausgeführt.
Hier geht es um die Erbringung von Leistungen wie:
— tlw. Vorbereitung der Erkundungsflächen,
— tlw. Volumenberäumung der Erkundungsflächen,
— oberflächennahe Erkundung auf Sprengmittelreste,
— Erkundung mittels Tiefenbohrungen im Gleisbereich und Bahnböschungen,
— Erkundungsbohrungen in tlw. beräumten Wald- und unbefestigten Nebenflächen mit Sukzession sowie Verkehrsflächen,
— Nebenarbeiten, Verkehrssicherung und erforderliche Formalitäten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das gesuchte Unternehmen hat den Nachweis zu erbringen, dass es in der Lage ist, die unter dem Punkt II.2.4) „Beschreibung der Beschaffung“, beschriebene Leistung sowohl technisch als auch wirtschaftlich zu erbringen. Für das Prüfsystem werden daher Unternehmen zugelassen, die vergleichbare Leistungen bereits erbracht haben und wirtschaftlich dazu in der Lage sind diese auch in Zukunft zu erbringen. Um am Verfahren teilzunehmen sind folgende Anforderungen zu erfüllen bzw. die nachfolgend beschriebenen Nachweise formlos einzureichen. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen, erhält der Bewerber eine Information darüber, ob er/sie qualifiziert ist, um an entsprechenden zukünftigen Ausschreibungen teilzunehmen. Weiterhin gelten die Forderungen unter Pkt. VI.3) „zusätzliche Angaben“ zu berücksichtigen.
1. Allgemeine Anforderung:
Der gesamte Geschäftsverkehr ist in deutscher Sprache abzuwickeln. Sämtliche Erklärungen, Nachweise, Referenzen sowie alle weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache zu liefern.
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium),
2. Nachweis der vollständigen Entrichtung von Steuern, Beiträgen und Abgaben (Zwingendes Ausschlusskriterium),
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe),
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe),
5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall (zwingendes Ausschlusskriterium).
Zu 1. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 3. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
Zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Zu 5. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
6. Mindestumsatz von 1,0 Mio. EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (zwingendes Ausschlusskriterium);
7. Bei juristischen Personen eine Darstellung, ob bzw. in welcher Art und in welchem Umfang geschäfts- und eigentumsrechtliche Verflechtungen (Eigentümer/Aktionäre/Beteiligungen) mit anderen Unternehmen, insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bestehen; (zwingendes Ausschlusskriterium)
8. Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Kolonnenleiter); (fakultative Ausschlussgründe)
9. Erklärung, ob Teile der geforderten Leistung durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen; (fakultative Ausschlussgründe)
Zu 6. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 7. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Zu 9. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
3. Technische Leistungsfähigkeit:
Der Dienstleister hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit zu erbringen.
Darüber hinaus ist anzugeben, welche der unter Ziffer II.2.4) „Beschreibung der Beschaffung“ genannten Leistungen vom Bewerber in Eigenleistung erbracht werden.
10. Es muss für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen geeigneter leistungsfähiger Maschinenpark zu Verfügung stehen (zwingendes Auschlusskirterium).
11. Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse (zwingendes Auschlusskirterium).
Zu 10. formlose Darstellung der vorhandenen Maschinen/Gerätschaften zur Erfüllung der geforderten Leistungen; Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Zu 11. formlose Darstellung der Referenzprojekte; Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Zusammenhang mit der geplanten Netzerweiterung in Hamburg sollen Dienstleistungen zur Kampfmittelerkundung gem. Kampfmittel VO ausgeschrieben werden. Informationen zu den geplanten Neubauvorhaben finden Sie hier: https://www.schneller-durch-hamburg.de.
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet.
Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen formlosen Teilnahmeantrag vorzulegen um hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesen Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 geforderten Angaben und Nachweise vollständig formlos beizufügen und vorzulegen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9), Ziffern 1 bis 11 sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9), Ziffern 1 bis 11 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im Original abzugeben,
— in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied jeweils die Anforderungen gemäß Nr. III.1.9), Ziffern 11 (Referenzen) erfüllt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]