Lieferung von Luftreinigern, V0276/2021, div. Schulen und Dienststellen im Land Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0276/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Luftreinigern, V0276/2021, div. Schulen und Dienststellen im Land Bremen
Lieferung von Luftreinigungsgeräten.
Mobile Luftreiniger
Lieferung von Luftreinigern für diverse Schulen und Dienststellen im Land Bremen mit unterschiedlichen Raumgrößen, die Viren, Allergene und Aerosole filtern im Zuge der Corona-Pandemie.
Luftreinigungsanlage
Lieferung von Luftreinigern für diverse Schulen und Dienststellen im Land Bremen mit unterschiedlichen Raumgrößen, die Viren, Allergene und Aerosole filtern im Zuge der Corona-Pandemie.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene
Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV),
2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV),
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Zu 2. Mindestdeckungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
Zu 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die besondere Leistungsart dieser Ausschreibung.
1. Referenzliste der wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Elektronische Bestellung über einen Webshop und elektronische Rechnungsstellung.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden – inklusive einer beglaubigten Deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 421 / 361-2487
Fax: +49 421 / 496-32311
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB 2013 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB 2013 bei der unter VI.4.1. genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB 2013 bleibt unberührt.