A20 Neubau NW-Umf. HH, Abschn.3 — OPIngBW+TWP+BL (5 Faunabrücken) Referenznummer der Bekanntmachung: AA04310330
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
A20 Neubau NW-Umf. HH, Abschn.3 — OPIngBW+TWP+BL (5 Faunabrücken)
A20, Neubau Nordwest-Umfahrung Hamburg, VKE A043
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Tragwerksplanung gem. §51 HOAI und Besondere Leistungen (Faunabrücken BW 5.00, 5.05, 5.0.1, 6.02.2 und 6.05).
DEF0D, Land Schleswig-Holstein, A20, B 206 westlich Wittenborn bis B 206 westlich Weede
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungen der Leistungsphasen 3 und 6 gem. § 43 HOAI,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, Leistungen der Leistungsphase 3 gem. § 51 HOAI,
— Besondere Leistungen:
—— Bearbeitung der Vorplanung für BW 5.00 und BW 5.05.1,
—— Ergänzung der Vorplanung für BW 5.05,
—— Umsetzung des Gestaltungskonzeptes für BW 6.02.2 und BW 6.05.
BW 5.00: Faunabrücke Wittenborn
BW 5.05, TBW 1-2: Überführung der K47 mit Faunabrücke
BW 5.05.1: Faunabrücke Hombargskamp
BW 6.02.2: Faunabrücke Schackendorf
BW 6.05: Faunabrücke Högersdorf
Als Fortsetzung der Ostseeautobahn A20, die von der A1 bei Lübeck bis zur A11 bei Prenzlau in Mecklenburg-Vorpommern als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 10 gebaut wurde, soll die A20 als Nord-West-Umfahrung Hamburg mit Anschluss an die geplante A26 in Niedersachsen realisiert werden.
Die A20 Nord-West-Umfahrung Hamburg liegt im südlichen Bereich des Landes Schleswig-Holstein und schließt bei Lübeck in Höhe der A1 an die bestehende A20 an. Die ersten beiden Abschnitte der A20 Nord-West-Umfahrung Hamburg von der A1 bis nach Weede sind fertiggestellt und befinden sich unter Verkehr.
Für die Strecke von Weede bis zum Anschluss der A20 an die A26 bei Stade in Niedersachsen ist ein Linienbestimmungsverfahren gemäß § 16 FStrG durchgeführt worden. Die Strecke gliedert sich in die Teilstrecken 3 bis 8. Gegenstand der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind Bauwerke in der Teilstrecke 3, Weede — B 206 (Wittenborn). Es handelt sich dabei um 5 Faunabrücken und ein Ü-Bauwerk, welches in konstruktivem Zusammenhang mi einer der Faunabrücken errichtet wird.
Gegenstand der zu vergebenen Planung sind Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 3 und 6), der Tragwerksplanung (Lph 3) sowie besondere Leistungen.
Alle weiteren Angaben: siehe beiliegende Planunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes.
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn sie die Richtlinie 2005/36/EG einhalten.
Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).