Rahmenvereinbarung Handwerkerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SHF-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.humboldtforum.org
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Handwerkerleistungen
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Handwerksleistungen für den Ausstellungsbau in den Bereichen Maler,- Schlosser- und Tischlerarbeiten.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind die Handwerksleistungen, die im Zuge der Realisierung und des Betriebs von Ausstellungen und Veranstaltungen der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss anfallen.
Dazu zählen:
— temporäre Ausstellungen:
2 Sonderausstellungsflächen (SAF 1 mit 900 m2 und SAF 2 mit 600 qm) im Erdgeschoss und 15 Wechselausstellungsflächen mit insgesamt 3 500 m2 im 2. und 3. OG, die in einem wechselnden Turnus von jeweils 3 bis 24 Monaten bespielt werden. Ab 2022 werden jedes Jahr circa 2-3 Ausstellungen auf den Sonderausstellungsflächen und circa 3 Ausstellungen auf einem Teil der Wechselausstellungsflächen gezeigt.
— Aufbauten für Gastspiele und Installationen:
Jeweils ca. 2 x pro Jahr mit vorrangig Bühnenaufbauten in den Veranstaltungssälen (Saal 1 und Saal 2) sowie weiteren Freiflächen im Haus.
Die vorstehenden Leistungen entsprechen dem geschätzten Volumen der Rahmenvereinbarung und stellen keine abschließende Festlegung dar. Aus den angegebenen Mengen ergeben sich keine Ansprüche für die späteren Partner der Rahmenvereinbarung. Den Auftraggeber trifft keine Abrufverpflichtung.
Weitere Einzelheiten zu der vergabegegenständlichen Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und der Rahmenvereinbarung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben in II.1.7) stellen lediglich Platzhalter dar. Auf § 39 Abs. 6 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRDE5.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Rügen wegen erkannter Vergabeverstöße sind über die Vergabeplattform gegenüber der unter Ziffer 3 genannten Vergabestelle nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu erheben.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Auftragsbekanntmachung und / oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Dies gilt insbesondere auch für im Verlaufe des Vergabeverfahrens erfolgte Änderungen an der Auftragsbekanntmachung und / oder den Vergabeunterlagen.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.