Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung zur Errichtung eines Schulerweiterungsbaus und Umnutzung von Räumen im Bestandsgebäude für die Schule an den Püttbergen, Fürstenwalder Allee 182,12589 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: TK 14122020-1100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen der technischen Gebäudeausrüstung zur Errichtung eines Schulerweiterungsbaus und Umnutzung von Räumen im Bestandsgebäude für die Schule an den Püttbergen, Fürstenwalder Allee 182,12589 Berlin
Es sollen TGA-Ingenieurleistungen für die Errichtung eines Erweiterungsbaus und Umnutzung von Räumen im Bestandsgebäude an der Schule an den Püttbergen in Rahnsdorf vergeben werden. Der Anbau soll sowohl den Fehlbedarf an Klassen- und Teilungsräumen beheben als auch die bedarfsgerechte Mensa aufnehmen. Der 3-geschossige Anbau soll im Bereich des jetzigen Wirtschaftshofes giebelseitig am Bestandsbau errichtet werden und auch die barrierefreie Erschließung des Altbaus sichern. Die Voranfrage zum Standort wurde aus städteplanerischer Sicht bewilligt.
Im Schulgebäude sind im Zuge des Neubaus bauliche Maßnahmen an den Anschlussbereichen Neubau-Altbau, der Einbau von barrierefreien WC-Anlagen sowie Umnutzungen von Räumen vorgesehen. Das auf dem Baufeld befindliche 1-geschossige Gebäude und ein Schuppen sind vor der Neubaumaßnahme abzureißen. Die Arbeiten finden bei laufendem Betrieb statt. Die Schule steht nicht unter Denkmalschutz. Der Neubau soll BNB ? Stufe Silber ? zertifiziert werden.
Es sollen TGA-Ingenieurleistungen für die Errichtung eines Erweiterungsbaus und Umnutzung von Räumen im Bestandsgebäude an der Schule an den Püttbergen in Rahnsdorf vergeben werden. Der Anbau soll sowohl den Fehlbedarf an Klassen- und Teilungsräumen beheben als auch die bedarfsgerechte Mensa aufnehmen. Der 3-geschossige Anbau soll im Bereich des jetzigen Wirtschaftshofes giebelseitig am Bestandsbau errichtet werden und auch die barrierefreie Erschließung des Altbaus sichern. Die Voranfrage zum Standort wurde aus städteplanerischer Sicht bewilligt.
Im Schulgebäude sind im Zuge des Neubaus bauliche Maßnahmen an den Anschlussbereichen Neubau-Altbau, der Einbau von barrierefreien WC-Anlagen sowie Umnutzungen von Räumen vorgesehen. Das auf dem Baufeld befindliche 1-geschossige Gebäude und ein Schuppen sind vor der Neubaumaßnahme abzureißen. Die Arbeiten finden bei laufendem Betrieb statt. Die Schule steht nicht unter Denkmalschutz. Der Neubau soll BNB ? Stufe Silber ? zertifiziert werden.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen verbindlich zu übernehmen, unter anderem:
— Integration des BNB-Pflichtenheftes und der dort benannten Planungsziele/ Haustechnik als Planungsgrundlage, ggf. Anpassungen in Abstimmung mit BNB-Koordinator und Bauherr
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
— Erarbeitung eines Ökologischen Gesamtkonzepts für den Schulstandort als Bestandteil der Vorplanungsunterlage bzw. der erweiterten Vorplanungsunterlage (VPU/EVU, LP 2/3) unter besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsaspekte des Neubaus sowie von Entwässerung und Wasserhaltung (Erstellung in Zusammenarbeit mit Objekt-Fachplaner und sonstigen Fachplanern),
— HAA/AAA: Prüfung der Bestandsanlagen der Schule in Hinsicht auf Machbarkeit Kopplung der Bestandsanlagen mit den Anlagen des Neubaus,
— Anlage techn. Raumbuch inkl. Fortschreibung,
— Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach §7 LHO,
— Entscheidungsvorlagen.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10961
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich.
Weiterhin ist der Bewerberbogen ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Schulerweiterungsbau Püttbergen“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in der EEE / weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Die EEE und der Bewerberbogen müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 7.12.2020.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12414
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]