BIM Esslingen-Mettingen Aufhöhung S-Bahnsteig, Objekt- und Fachplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43347
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM Esslingen-Mettingen Aufhöhung S-Bahnsteig, Objekt- und Fachplanung
Die Station Esslingen-Mettingen liegt an der Strecke Stuttgart – Neu-Ulm und besteht aus zwei Bahnsteigen, dem Mittelbahnsteig 1 (Gleis 1/2) und dem Mittelbahnsteig 2 (Gleis 3/4). Der Bahnsteig 1 soll ersatzlos zurückgebaut werden und der Bahnsteig 2 wird auf 96 cm über SO erhöht. Am Bahnsteig 2 ist eine betrieblich nutzbare Länge von 210 m bereitzustellen. Auf beiden Bahnsteigen sind Bahnsteigdächer vorhanden. Die Dachhaut des Dachs auf Bahnsteig 2 soll erneuert werden. Bahnsteig 2 erhält auch eine neue Beleuchtung. Es sind nachhaltige LED-Leuchten gemäß (Ril 813.0501 Nr. 3 Abs.2) zu verwenden. Des Weiteren sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
— Anpassen der Treppenanlage und des Aufzugs an die neue Bahnsteighöhe und Herstellung einer regelwerkskonforme Stufenmarkierung,
— Im Zuge der Erneuerung des Dachhauts ist die Entwässerung inkl. Fallrohr ebenfalls erneuert werden,
— Erneuerung der Bahnsteigausstattung gemäß Ausstattungskatalog Kategorie 3,
— Neue Elektroverteilung nach dem abgestimmten 50Hz-Versorgungskonzept von DB Station & Service und DB Energie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM Esslingen-Mettingen Aufhöhung S-Bahnsteig, Objekt- und Fachplanung
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Esslingen-Mettingen
Die Station Esslingen-Mettingen liegt an der Strecke Stuttgart – Neu-Ulm und besteht aus zwei Bahnsteigen, dem Mittelbahnsteig 1 (Gleis 1/2) und dem Mittelbahnsteig 2 (Gleis 3/4). Der Bahnsteig 1 soll ersatzlos zurückgebaut werden und der Bahnsteig 2 wird auf 96 cm über SO erhöht. Am Bahnsteig 2 ist eine betrieblich nutzbare Länge von 210 m bereitzustellen. Auf beiden Bahnsteigen sind Bahnsteigdächer vorhanden. Die Dachhaut des Dachs auf Bahnsteig 2 soll erneuert werden. Bahnsteig 2 erhält auch eine neue Beleuchtung. Es sind nachhaltige LED-Leuchten gemäß (Ril 813.0501 Nr. 3 Abs.2) zu verwenden. Des Weiteren sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
— Anpassen der Treppenanlage und des Aufzugs an die neue Bahnsteighöhe und Herstellung einer regelwerkskonforme Stufenmarkierung,
— Im Zuge der Erneuerung des Dachhauts ist die Entwässerung inkl. Fallrohr ebenfalls erneuert werden,
— Erneuerung der Bahnsteigausstattung gemäß Ausstattungskatalog Kategorie 3,
— Neue Elektroverteilung nach dem abgestimmten 50Hz-Versorgungskonzept von DB Station & Service und DB Energie.
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Land: Deutschland
LÄA01 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Ermittlung des Baugrunds und Erstellung des Baugrundgutachtens
Das Leistungsbild Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung enthält nicht die Durchführung und Auswertung der Baugrunduntersuchung. Die Müller Ingenieurplan GmbH ist für die BIM Planung als Hauptauftragnehmer beauftragt und befindet sich inmitten der Vorentwurfsplanung. Auf Grund der örtlichen Kenntnisse und Planungstiefe kann nur das Büro zeitnah und am wirtschaftlichsten die Ergebnisse liefern. Eine weitere Schnittstelle würde zu Verzögerungen in der Planung führen und somit eine Gefahr für den Baubeginntermin darstellen.