Bauüberwachungsleistungen Errichtung Bahnsteig Lichtenrade, Bauvorhaben Blankenfelde – Südkreuz (Dresdner Bahn) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52271
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen Errichtung Bahnsteig Lichtenrade, Bauvorhaben Blankenfelde – Südkreuz (Dresdner Bahn)
Die Baumaßnahme „Dresdner Bahn“ beinhaltet den Wiederaufbau und die Elektrifizierung der zweigleisigen Strecke Südkreuz (a) – Blankenfelde (6135). Auf der ca. 16 km langen Ausbaustrecke finden umfangreiche Baumaßnahmen im Zeitraum von April 2020 bis Dezember 2025, ausgeführt durch verschiedene Bauunternehmen, statt. Als Teilleistungen der Gesamtmaßnahme Dresdner Bahn, werden im Vergabepaket 3 – Bauhauptleistungen im Bereich Berlin durchgeführt. Im Rahmen dieser (Gesamt-)Ausschreibung des Vergabepakets 3 sind folgende (Teil-) Bauleistungen zu überwachen:
Bahnsteig Lichtenrade
Durch den Streckenausbau des Vorhabens Dresdner Bahn verschiebt sich die Lage der S-Bahnstation Lichtenrade zum bisherigen Standort um rund 13,00 m in westlicher Richtung.
Die Neuerrichtung des Mittelbahnsteigs erfolgt von km 13,6 + 49,5 bis km 13,8 + 02 zwischen den Gleis 931 und 932 in bisher noch unbebautem Gelände.
Die DB Station & Service AG hat für die Planung und Bauausführung von Personenbahnhöfen verbindliche Baustandards eingeführt. Diese sind bei der Realisierung durch den AN zu berücksichtigen. Die Überwachungstätigkeit dieser Ausschreibung umfasst nur das technische Fachgebiet Konstruktiver Ingenieurbau/Hochbau mit der Leistungsbeschreibung „Grundleistung bauvertragliche/fachtechnische Bauüberwachung“ und Bauaufsichtlichen Leistungen nach VV BAU.
Der AN hat seine Leistungen im Zusammenwirken mit dem AG (DB Engineering & Consulting GmbH/Bauüberwachung) zu koordinieren, sowie quantitativ und qualitativ so umfassend zu erbringen, dass der werkvertragliche Erfolg gewährleistet ist.
Die Baumaßnahme „Dresdner Bahn“ beinhaltet den Wiederaufbau und die Elektrifizierung der zweigleisigen Strecke Südkreuz (a) – Blankenfelde (6135). Auf der ca. 16 km langen Ausbaustrecke finden umfangreiche Baumaßnahmen im Zeitraum von April 2020 bis Dezember 2025, ausgeführt durch verschiedene Bauunternehmen, statt. Als Teilleistungen der Gesamtmaßnahme Dresdner Bahn, werden im Vergabepaket 3 – Bauhauptleistungen im Bereich Berlin durchgeführt. Im Rahmen dieser (Gesamt-)Ausschreibung des Vergabepakets 3 sind folgende (Teil-) Bauleistungen zu überwachen:
Bahnsteig Lichtenrade
Durch den Streckenausbau des Vorhabens Dresdner Bahn verschiebt sich die Lage der S-Bahnstation Lichtenrade zum bisherigen Standort um rund 13,00 m in westlicher Richtung.Die Neuerrichtung des Mittelbahnsteigs erfolgt von km 13,6 + 49,5 bis km 13,8 + 02 zwischen den Gleis 931 und 932 in bisher noch unbebautem Gelände. Die DB Station & Service AG hat für die Planung und Bauausführung von Personenbahnhöfen verbindliche Baustandards eingeführt. Diese sind bei der Realisierung durch den AN zu berücksichtigen.
Die Überwachungstätigkeit dieser Ausschreibung umfasst nur das technische Fachgebiet Konstruktiver Ingenieurbau/Hochbau mit der Leistungsbeschreibung „Grundleistung bauvertragliche/fachtechnische Bauüberwachung“ und Bauaufsichtlichen Leistungen nach VV Bau.
Der AN hat seine Leistungen im Zusammenwirken mit dem AG (DB Engineering & Consulting GmbH) zu koordinieren, sowie quantitativ und qualitativ so umfassend zu erbringen, dass der werkvertragliche Erfolg gewährleistet ist. Vom AG (DB Engineering & Consulting GmbH/Bauüberwachung) werden folgende Leistungen erbracht:
— Sigeko,
— Baubetriebsplanung,
— Schweißüberwachung,
— Fachbauüberwachung EEA/TK/OLA/LST,
— Ökologische/Umweltfachliche BÜW,
— Betra-Antragstellung,
— Abfallbeauftragter/Abfallmanagement,
— Grundwassermanagement,
— Sicherungsüberwachung,
— Technisch Berechtigter, Schaltantragsteller, Bahnerder und Anlagenbeauftragter für Arbeiten in der Nähe der Oberleitungsanlagen.
Zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Bauüberwacher Bahn (BÜB): mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum Bauüberwacher BÜB Fahrbahn/KIB gemäß KoRil 046.2753; (Nachweis Kopie des BÜB – Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT)),
— Fachbauüberwacher Bahn (FBÜ): mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum Fachbauüberwacher FBÜ
Fahrbahn/KIB gemäß KoRil 046.2752; (Nachweis Kopie des FBÜ – Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT)),
— Der Auftragnehmer hat den/die konkret vorgesehenen MA namentlich dem Auftraggeber mit den folgenden Nachweisen zu benennen:
1. Nachweis/Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen bei Baumaßnahmen der EIU (in Tabellenform ist anzugeben:
Projekt, Auftraggeber, Leistungsbild, Auftragssumme,
2. Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf
Vergleichbare Leistungen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen. Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8,0 v. H. der Brutto-Auftragssumme,
— Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5,0 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
— Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau,
— Fachbauüberwacher Oberbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Arge Spitzke SE, Hentschke Bau, Bunte AG:
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.