Neubau Betriebsgebäude – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 1802.11 JB
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hochbahn.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betriebsgebäude – Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Die Hamburger Hochbahn AG plant ein neues Betriebsgebäude, das neben Büroflächen auch eine zentrale Leitstelle für den Busbetrieb und Flächen für die Ladeinfrastruktur zur Versorgung der Batteriebusse beherbergen soll. Zudem sollen Abstellmöglichkeiten für ca. 140 Pkw geplant werden. Optional sind Erweiterungsflächen für ein Museum und ein historisches Archiv der Hochbahn zu berücksichtigen. Das Neubauvorhaben soll auf dem Grundstück des bestehenden Busbetriebshofes Langenfelde errichtet werden.
Im Weiteren siehe Ziff. II.2.4).
Freie und Hansestadt Hamburg
Die Hamburger Hochbahn AG beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der erforderlichen Architektenleistung für den Neubau eines Betriebsgebäudes auf dem Busbetriebshof Langenfelde in Hamburg-Stellingen. Es werden Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 HOAI 2021 vergeben. Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. SektVO mit Lösungsvorschlag.
Die Leistungsbilder der TGA-, Tragwerks-, und Entwässerungsplanungen sowie die Planung der Ladetechnik werden durch die Hamburger Hochbahn AG separat beauftragt. Die Integration und Koordinierung im Planungs- und Bauprozess ist Aufgabe des Objektplaners.
Planungsinhalt für die Verfahrensteilnehmer ist ein neues Betriebsgebäude, das neben Büroflächen auch eine zentrale Leitstelle für den Busbetrieb und Flächen für die Ladeinfrastruktur zur Versorgung der Batteriebusse beherbergen soll. Zudem sollen Abstellmöglichkeiten für ca. 140 Pkw errichtet werden. Optional sind Erweiterungsflächen für ein Museum und ein historisches Archiv der Hochbahn zu berücksichtigen. Die Baumaßnahme ist im laufenden Betrieb zu realisieren.
Grundlage ist die vorliegende Bauvoranfrage des Planungsbüros Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten. Die Bauvoranfrage wird allen Verfahrensteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Der vorgegebene Kostenrahmen für die baulichen Maßnahmen beträgt nach jetzigem Planungsstand ca. 14,1 Mio. EUR netto gemäß DIN 276 KG 300 + 400.
Das vorläufige Flächenkonzept gemäß Raumprogramm umfasst folgende Funktionsbereiche:
— Busleitstelle (ca. 2 680 m2 BGF),
— Verwaltung Busbetrieb (ca. 2 960 m2 BGF),
— Ladetechnik (ca. 1 560 m2 BGF),
— Stellplätze (ca. 4 900 m2 BGF),
— Optional: Hochbahn-Museum, Historisches Archiv (ca. 780 m2 BGF).
Wesentliche Vertragstermine sind:
— Beginn der Planungsleistungen Lph. 2-4: 01/2022,
— Einreichen des Bauantrags: 07/2022,
— Beginn der Planungsleistungen Lph. 5-7: 08/2022,
— Beginn der Baumaßnahme/Planungsleistung Lph. 8: 03/2023,
— Fertigstellung der Baumaßnahme: 03/2025.
Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:
— Leistungsphasen 2-4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (Stufe 1),
— Leistungsphasen 5-7 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (Stufe 2),
— Leistungsphase 8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (Stufe 3),
— besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Voraussetzung für die Beauftragung der zweiten und dritten Stufe ist die interne Mittelfreigabe durch die Hochbahn.
Detaillierte weitere Angaben werden den Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Vertreter aus behördlichem Kontext sowie Vertreter der Hochbahn werden ggf. neben dem Auswahlgremium der Vergabestelle in beratender Funktion an den Bietergesprächen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses SektVO-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2015) mit der Leistungshase 8 (Objektplanung) abgeschlossen worden sind.
Die Referenzen werden jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-6 Punkte) bewertet. Insgesamt können mit beiden Referenzen zusammen maximal 32 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in dem Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die zur Teilnahme aufzufordernden Bewerber in Anlehnung an § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern durch Los zu ermitteln.
1. Verhandlungsphase (4-6 Bieter):
Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert einen Lösungsvorschlag gem. den in den Verfahrenshinweisen formulierten Anforderungen im Rahmen eine Präsentation dem Auftraggeber vorzustellen. Nach Bewertung der Lösungsvorschläge sollen die 3-4 am besten bewerteten Bieter zur Teilnahme an der zweiten Verhandlungsphase eingeladen werden.
2. Verhandlungsphase (3-4 Bieter):
Die zur zweiten Verhandlungsphase eingeladenen Teilnehmer bekommen in einem zweiten Präsentationstermin die Möglichkeit, gem. der Zuschlagsmatrix, sich erneut vorzustellen und darüber hinaus ein Honorarangebot einzureichen. Nach erfolgter Bewertung der Bieter behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu vergeben. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, werden die Bieter der zweiten Verhandlungsphase zur Abgabe eines Finalen Honorarangebotes aufgefordert.
— Leistungsphasen 5-7 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (Stufe 2),
— Leistungsphase 8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (Stufe 3),
— besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber fest-zulegenden Stufen).
Voraussetzung für die Beauftragung der zweiten und dritten Stufe ist die interne Mittelfreigabe durch die Hochbahn.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
— ausgefüllter Bewerberbogen,
— Vordruck 1A: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123-124 GWB,
— Vordruck 1B: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/zur Zusammenarbeit und über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern,
— Vordruck 1C: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes,
— Vordruck 1D: Eigenerklärung Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz,
— Vordruck 1E: Eigenerklärung über im Unternehmen getroffene Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption (Compliance-Erklärung),
— Vordruck 1F: Vollmacht des Vertreters im Falle einer Bietergemeinschaft,
— Vordruck 1G: Angaben zu Auftragsteilen in der Bietergemeinschaft,
— Vordruck 1H: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften,
— Vordruck 2A: Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2) genannten Deckungssummen und über die Erhöhung im Auftragsfalle, bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2),
— Vordruck 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Vordruck 3A: Eigenerklärung zur Beschäftigtenanzahl der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Vordruck 3B1: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie),
— Vordruck 3B2: Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (Kopie),
— Vordruck 3C: Darstellung von mind. 2 vergleichbaren Referenzprojekten für die Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI (siehe II.2.9), III.1.3)).
Näheres siehe Auswahlbogen.
Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Nachweise in anderen als der deutschen Sprache sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie den beigefügten Vordrucken und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterschreiben. Die Firmenzugehörigkeiten von Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Gemäß § 56 (2) SektVO kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise - diese sind zwingend zu beachten und bindend.
2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung:
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Eigenerklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Neben der Eigenerklärung einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen, muss eine Eigenerklärung über die Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfalle eingereicht werden.
2B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers:
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, ist vorgesehen, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.). Dies schließt § 47 SektVO ein.
Zu 2A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, sowie mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden jeweils 2-fach maximiert).
Es ist in der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h., dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall:
Es ist eine Eigenerklärung zur Erhöhung der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall einzureichen. Die Deckungssummen sollen wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 8,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf 5,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) (jeweils 2-fach maximiert).
Zu 2B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 1,0 Mio. EUR (netto) erreichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgaben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
3A) Eigenerklärung über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre,
3B1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung der/des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen,
3B2) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung,
3C) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
Zu 3A) Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mind. 10 festangestellte Architekten/Architektinnen oder Bauingenieure/Bauingenieurinnen bzw. Absolvierende der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen,
Zu 3B1) Architekt/-in (Kammereintrag) in Anlehnung an § 75 (1) VgV,
Zu 3B2) Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mindestens FH, Nachweis durch Studiennachweis),
Zu 3C) Öffentlicher Auftraggeber.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Geforderte Berufsqualifikation in Anlehnung an § 75 (1) VgV:
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 6 SektVO unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind ausschließlich über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die telefonisch oder per Mail eingehen, können bei der Beantwortung keine Berücksichtigung finden.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 15 Abs. 4 SektVO zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von Covid-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung nicht als Präsenzveranstaltung oder ohne persönlichen Verhandlungstermin durchzuführen.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):
Verhandlungsphase 1:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (1. Verhandlungsphase) voraussichtlich in der 27. KW 2021; Einreichung der Lösungsvorschläge vorrausichtlich in der 35. KW 2021, Bietergespräche (1. Verhandlungsphase) vorrausichtlich in der 39. KW 2021.
Verhandlungsphase 2:
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (2. Verhandlungsphase) voraussichtlich in der 40. KW 2021; Einreichung der Angebote voraussichtlich in der 44. KW 2021; Verhandlungsgespräche (2. Verhandlungsphase) vorrausichtlich in der 46. KW 2021; ggf. finale Honorarangebote voraussichtlich in der 47. KW 2021.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VRDE4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.