Geotechnische Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger Schnellbahn-Netzes
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geotechnische Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Hamburger Schnellbahn-Netzes
Hamburg
Geotechnische Beratungsleistungen für die Erweiterung des Hamburger Schnellbahn-Netzes in geschlossener Bauweise (Schildvortrieb, Durchmesser > 6 m) mit tiefen Baugruben mit Verbauwänden. Auszuführende Leistungen:
— Archivarbeit,
— Erstellen Ausschreibungsunterlagen für die Ausführung von Maschinenbohrungen,
— geotechnische Überwachung und Begleitung der Maschinenbohrungen,
— Durchführung und Auswertung bodenmechanischer Laborversuche,
— Planen und Durchführen von Grundwassermonitorings,
— Darstellung, Auswertung und fachliche Bewertung von Erkundungen,
— Erstellen von geotechnischen Berichten,
— Erstellen von geotechnischen Bemessungsprofilen und Kennwerten (Baugruben und Tunnelvortrieb),
— Erstellen von geologischen Längsschnitten.
Hierbei sind die Besonderheiten norddeutscher Baugrundverhältnisse zu berücksichtigen. Norddeutsche Bodenverhältnisse werden durch einen Bodenaufbau aus Aufschüttungen, Sanden, Geschiebemergel, Beckenschluff, Lauenburger Ton und Glimmerton mit Torf- und Schlufflagen, Schmelzwassersanden sowie Rinnen- und Senkenfüllungen aus Mudden, Torf, humosen Sanden und Kieslagen beschrieben. Für die Erlangung der Qualifikation ist eine einschlägige Erfahrung des Bewerbers mit den vorgenannten Bodenverhältnissen oder vergleichbarer Bodenverhältnisse eine zwingende Voraussetzung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium);
2. Keine Eintragung in das Gewerbezentralregister, die die Eignung oder Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine entsprechende Eintragung vorhanden ist (fakultatives Ausschlusskriterium);
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe);
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe);
5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro Schadensfall (zwingendes Ausschlusskriterium).
Zu 1. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Fakultativer Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 3. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
Zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird. Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Zu 5. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
6. Mindestumsatz von 1,5 Mio. EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (zwingendes Ausschlusskriterium);
7. Mindestanzahl von 20 Mitarbeitern im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (zwingendes Ausschlusskriterium);
8. Verfügbarkeit innerhalb von maximal 4 Stunden in Sonderfällen/Notfällen am vertraglich vereinbarten Ort im Raum Hamburg (zwingendes Ausschlusskriterium);
9. Erfahrungen des Bewerbers mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 9 Jahren (Stichtag 1.1.2011) ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme und des Eigenanteils (zwingendes Ausschlusskriterium).
Zu 6. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird wird.
Zu 7. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird wird.
Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird wird.
Zu 9. Vorlage einer entsprechenden Referenzliste. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn entsprechende Erfahrungen nicht nachgewiesen werden.
10. Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten gemäß vorgenannter Ziffer 9., jedoch zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der Beschreibung dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig nachzuweisen, insbesondere mit:
— Besonderheiten der norddeutscher Baugrundverhältnisse oder vergleichbarer Baugrundverhältnisse,
— tiefen Baugruben mit Verbauwänden,
— geschlossener Bauweise mittels maschinellem Schildvortrieb (Ø größer 6 m). (zwingendes Ausschlusskriterium).
11. Vorhandensein/Einschaltung eines geeigneten bodenmechanischen Labors.
Zu 10. Vorlage einer entsprechenden Darstellung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn entsprechende Referenzprojekte nicht nachgewiesen werden.
Zu 11. Schriftliche Benennung des vorgesehenen Labors.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem für Unternehmen eingerichtet.
Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind, müssen sich nicht erneut bewerben und behalten ihre Zulassung. Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen schriftlichen Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen. Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 geforderten Angaben und Nachweise vollständig in Papierform beizufügen und vorzulegen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren (Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im Original abzugeben,
— in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
— in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder ausgewiesen ist,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied jeweils die Anforderungen gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 9 und 10 (Referenzen) erfüllt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]