Abbruch und Schadstoffsanierung, Müssenredder 59 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 018-21 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Schadstoffsanierung, Müssenredder 59
Das Carl-von-Ossietzky-Gymnasium (CvO) befindet sich im Hamburger Stadtteil Poppenbüttel. Die zu bearbeitende Fläche des Fachklassengebäudes beträgt 1 961,01 m2. Umbaumaßnahmen werden nur in sehr geringem Umfang entsprechend Nutzerwünschen durchgeführt. Ein zweiter baulicher Rettungsweg ist im Bestand nicht vorhanden und wird mit einem außenliegenden Fluchttreppenhaus sichergestellt. Die umliegenden Fachklassen werden miteinander verbunden, so dass hier eine „Bypasslösung“ zur Ausführung kommt.
Die Bauarbeiten finden bei laufendem Schulbetrieb statt. Es ist vorgesehen, das Gebäude in drei Bauabschnitte zu sanieren. Dies erfolgt unter Einbezug der schulischen Notwendigkeiten. In der Bearbeitungszeit der einzelnen Abschnitte werden jeweils 6 Klassenräume ausgelagert. Aufgrund nicht vorhandener Ausweichmöglichkeiten ist die Stellung einer Containeranlage vorgesehen.
Müssenredder 59
22399 Hamburg
— ca. 3 000 m2 Flächenschutz Folie,
— ca. 2 000 m2 Demontage Gipskartondecke mit KMF-Dämmung,
— ca. 650 m2 Demontage KMF-Dämmung an Rohrleitungen,
— ca. 1 000 m2 Demontage KMF im Dachraum,
— Demontage Raumlufttechnische Anlage inkl. Kanäle.
Voraussichtlicher Ausführungstermin: April — September 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch und Schadstoffsanierung, Müssenredder 59
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krüzen
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21483
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]