Virtueller Projektraum SBH/GMH Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2021000034
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Virtueller Projektraum SBH/GMH
Abschluss eines Rahmenvertrages über die zeitlich befristete Überlassung und Bereitstellung virtueller Projekträume als Software as a Service sowie damit verbundener Dienstleistungen (insbesondere Einrichtung sowie Support im laufenden Betrieb) für SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagment Hamburg GmbH.
Hamburg
SBH und GMH möchten einen Rahmenvertrag mit einem Anbieter eines virtuellen Projektraumes für eine Laufzeit von 4 Jahren abschließen, der es ermöglicht, über die Vertragsdauer eine Vielzahl an Bauprojekten abzuwickeln. Die Nutzungsdauer des Projektraums soll für einzelne Projekte bis zu deren Abschluss, und damit über die 4 Abrufjahre hinaus möglich sein. Es soll eine einheitliche, von SBH und GMH vorgegebene Musterstruktur für jedes neue Projekt abrufbar sein. Pro Leistungsphase sollen für jedes Projekt festgelegte Module und Funktionen automatisch freigeschaltet sein. Weitere im Rahmenvertrag definierte Module und Funktionen können von Projektsteuerern nach Bedarf zusätzlich freigeschaltet werden. Die Bereitstellung der Software soll in der Form „Software as a Service“ auf Grundlage der ergänzenden Vertragsbedingungen für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware (EVB-IT Überlassung Typ B) erfolgen.
SBH und GMH beabsichtigen innerhalb des Rahmenvertrags für den Schulbau 20-30 Bauprojekte („kleines Projekt“) ab einem Volumen von 10 Mio. EUR über den virtuellen Projektraum abwickeln. Interessierte Projektsteuerer mit geringeren Projektvolumina soll ebenfalls die Möglichkeit gegeben werden, ihre Projekte über den Projektraum abzuwickeln. Innerhalb der Sparte Hochschulbau sollen 3 Projekte, mit Auftragsvolumina ab 150 Mio. EUR („großes Projekt“) über den Projektraum abgewickelt werden.
Im Durchschnitt wird bei einem kleinen Projekt ein Volumen von 10 Mio. EUR ca. 30 GB an Daten durch Dateien und Dokumenten generiert und ausgetauscht. Bis zu 50 Einrichtungen mit durchschnittlich je 5 eingebundenen Mitarbeitern tauschen mit dem Bauherrn im Laufe des Projekts Daten aus. Ein kleines Projekt hat eine durchschnittliche Laufzeit von 3-5 Jahren (Leistungsphase 0-10).
Im Durchschnitt wird bei einem großen Projekt ein Volumen von 150 Mio. EUR 160 GB an Daten durch Dateien und Dokumenten generiert und ausgetauscht. Bis zu 500 Einrichtungen mit durchschnittlich 5 eingebundenen Mitarbeitern tauschen mit dem Bauherrn im Laufe des Projekts Daten aus. Ein großes Projekt hat eine durchschnittliche Laufzeit von 5-8 Jahren (Leistungsphase 0-10).
Der Bau und die Sanierung von neuen Standorten oder einzelnen Gebäuden erfolgt aktuell in individuellen Einzelprojekten mit separaten Auftragsvergaben. Die organisatorische und administrative Abwicklung der Bauprojekte erfolgt gemäß offizieller Prozesse, die aber den unterschiedlichen internen und externen Projektsteuerern hohen eigenen Gestaltungsspielraum lassen. Dies führt zu starker Varianz in der Dokumentation von Bauunterlagen. Die überwiegende Ablage aller Projektdokumente auf dem SBH und GMH-internen Laufwerk bringt zudem die Nachteile mit, dass Dokumente und Ordner gelöscht werden können und diese bei externen Terminen nicht digital abrufbar sind.
Die entstandene Varianz in der Dokumentationsstruktur und -tiefe hat viele Nachteile: bei Mitarbeiterwechseln fällt es den Nachfolgern schwerer, sich in das Projekt und die getroffenen Entscheidungen einzuarbeiten und es ist schlechter erkennbar, ob Dokumente fehlen oder Unterlagen unvollständig sind. Im schlimmsten Fall lassen sich dadurch bei Streitigkeiten Entscheidungen nicht mehr klar nachvollziehen. Umso wichtiger ist es für SBH und GMH, alle Dokumente einheitlich und strukturiert abzulegen, sowie jederzeit die Datenhoheit über alle Dokumente ihrer Bauprojekte zu besitzen. Nur eine geringe Zahl der Bauprojekte bei SBH und GMH wird bisher über einen virtuellen Projektraum abgewickelt. Dieser erlaubt eine über alle Projekte hinweg einheitliche klare, konsequente digitale Baudokumentation und -kontrolle. Wenn jedoch bei SBH und GMH virtuelle Projekträume zum Einsatz kommen, werden sie von unterschiedlichen Anbietern genutzt, da sie oft durch weitere Projektpartner in das Projekt „mitgebracht“ und bereitgestellt werden. In diesen Fällen fehlt für SBH und GMH die geforderte eigene Datenhoheit. Zudem unterstützt der Einsatz unterschiedlicher virtueller Projekträume die Vielfalt in Dokumentationsstrukturen und Nomenklatur weiter, was nicht gewünscht ist.
Um den ungenügenden IST-Zustand aufzulösen soll ein Rahmenvertrag mit einem Anbieter eines cloud-basierten, virtuellen Projektraumes abgeschlossen werden.
Ein cloud-basierter, virtueller Projektraum ermöglicht allen Projektbeteiligten das Hochladen von nicht-löschbaren Dokumenten in einheitlicher Nomenklatur. Durch die Vergabe von Rollen und Rechten an Nutzergruppen ist sichergestellt, dass jeder festgelegte Personenkreis nur die für ihn bestimmten Informationen erhält. Das Lesen, bzw. Herunterladen von Dokumenten durch einzelne Nutzer wird dokumentiert, so dass Klarheit besteht, ob Informationen den richtigen Adressaten fristgerecht erreicht haben. Zudem bietet ein cloud-basierter, virtueller Projektraum weitere hilfreiche Module, die Bauprozesse vereinfachen und die Verzahnung mit weiterer genutzter Bausoftware ermöglichen. Zu diesen gehören u. a. Raumbücher, Bautagebücher, BIM-Prüf- und Bearbeitungsmodule, Tools zur Verfolgung von Baumängeln oder auch Tools zur Kostenkontrolle des einzelnen Bauprojekts.
Ultimativ soll die einheitliche Nutzung eines Projektraumes dazu führen, dass Mitarbeiter sich in neue Projekte durch einheitliche Strukturen schneller einarbeiten können und eine einheitlichere Nomenklatur und vollumfänglichere Dokumentation besser gelebt werden. Die Nutzung soll zu Klarheit über Informationen und Entscheidungen und damit zu weniger (gerichtlichen) Streitigkeiten und einhergehenden Zeitverzögerungen in Bauprojekten führen. Darüber hinaus wird die Digitalisierung von Bauprozessen gefördert.
Weitere Informationen zu den Anforderungen können den als Anlage zur Teilnahmeunterlage beigefügten Unterlagen, insbesondere dem Dokument „Entwurf Lastenheft (Leistungsbeschreibung)“ entnommen werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es sich bei den Unterlagen um den vorläufigen Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Versendung der Auftragsbekanntmachung handelt. Insofern können sich bis zur Aufforderung zu Vertragsverhandlungen an die ausgewählten Unternehmen noch Änderungen und Ergänzungen an Inhalt und Umfang der Dokumente ergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Überlassung und Bereitstellung virtueller Projekträume sowie damit verbundene Dienstleistungen):
Dazu wertet der Auftraggeber die Angaben des Bewerbers zum Kriterium Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (eVergabe Kriterium 2.1.2.1) aus sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die weiteren Unternehmen.
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt.
Sollte diese Angaben den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern gilt der stärkste Einzelnachweis als maßgeblich für die Bewertung.
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Zum Kriterium Betriebshaftpflichtversicherung wertet der Auftraggeber die Angaben des Bewerbers in der eVergabe (Kriterium 2.1.3.1) aus.
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Personenschäden je Schadensfall vorhanden ist.
Sollte keine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme bestehen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Auftraggeber und Vergabestelle sind berechtigt vom Bewerber auf Anforderung einen geeigneten Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz zu verlangen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von dem führenden Unternehmen zu erbringen.
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen):
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2015 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus dem Entwurf des Lastenheftes (Leistungsbeschreibung) ergebenden Rahmenbedingungen (Rahmenverträge für Überlassung und Bereitstellung virtueller Projekträume) im Wesentlichen (insbesondere solche Projekte, bei denen der Auftraggeber Softwarelösungen mit vergleichbarer Vertragsart, vergleichbarem Funktionenumfang, für Bauprojekte vergleichbarer Größenordnung und Komplexität bzw. mit vergleichbarer Zahl und (Rechte-)Struktur der Projektbeteiligten (Projektsteuerer, sonstige Planer, Auftraggeber, Bauunternehmen etc.) zur Verfügung gestellt und angeboten hat) entspricht und
— in dem Referenzprojekt im genannten Zeitraum Leistungen mit einem Volumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR erbracht wurden.
Als „erfolgreich abgeschlossen“ gilt auch ein noch laufendes Referenzprojekt, in dem vom Bewerber nachweislich bereits Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR erbracht wurden.
Es dürfen auch mehrere Einzelverträge zu einem Referenzprojekt zusammengefasst werden, sofern in der Summe dieser Verträge Leistungen mit einem Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für den Referenzgeber erbracht wurden. In diesem Fall werden mehrere Einzelverträge als vergleichbar mit einem Rahmenvertrag gewertet.
Das Mindestkriterium Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand gilt als erfüllt, wenn vom Bewerber mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes und vergleichbares Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Personalkennzahlen (Support):
Im Kriterium Personalkennzahlen (Support) wertet der Auftraggeber die Angaben des Bewerbers in der eVergabe (Kriterium 2.2.3.1) aus.
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im Support mindestens 3 qualifizierte Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend ihrer anteiligen Arbeitszeit umzurechnen sind.
Als „qualifiziert“ im Sinne der Bewerbungsbedingungen sind alle Personen anzusehen, die mit Aufgaben der Kundenhotline, Beantwortung von Kundenanfragen per e-Mail oder Kontaktformular etc. in Bezug auf technischen Anwendungsanfragen von Nutzern beschäftigt sind. Nicht dazu zählen Personen, die zwar im Geschäftsbereich „Support“ tätig sind, aber keine entsprechenden Aufgaben wahrnehmen (z. B. Assistenzaufgaben).
Sollte die Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben zum Kriterium Personalkennzahlen (Support) sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt zu machen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
— Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Teilnahmeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen
Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Teilnahmeantrags möglich
Und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb (siehe Teilnahmeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil A – Teilnahmeunterlage).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Information zum Teilnahmewettbewerb genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bewerber“ (1.6.2021) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11354549/
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.