Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe für die bundesweite Belieferung mit elektrischer Energie, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale – VOEK 303-20 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 303-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
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Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
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Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53173
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
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Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
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Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
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Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
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NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
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Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
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NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04347
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NUTS-Code: DE600 Hamburg
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NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
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Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
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Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
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Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10435
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Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53115
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Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
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Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
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Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe für die bundesweite Belieferung mit elektrischer Energie, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale – VOEK 303-20
Ausgeschrieben wird die Lieferung von elektrischer Energie (mit Herkunftsnachweis) in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb“ mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange) zur Versorgung von 3.308 Abnahmestellen und einem prognostizierten Ausschreibungsvolumen von ca. 176 418 238 kWh/Jahr in verschiedenen Netzgebieten und Regelzonen der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beschafft im Rahmen eines Eigengeschäftes und als Vertreterin im Rahmen eines Fremdgeschäfts im Namen und für Rechnung der einbezogenen Institutionen (s. Ziffer I.1 der Zusäztlichen Vertragsbedingungen).
Näheres regeln die Vertragsbedingungen.
Lieferung von elektronischer Energie (Graustrom) an 44 Abnahmestellen der BImA in Berlin
Berlin
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz „frei Betrieb“ mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Graustrom
Regelzone: 50Hertz Transmission
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12.
Abnahmestellen gesamt: 44
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in kWh gesamt: ca. 7 758 569 kWh
Leistungsmessung: RLM und SLP.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um 2 weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d. h. bis zum 30.9.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.6.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24.00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt 10 Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 64 Abnahmestellen der BImA in Bayern
88131 Lindau, 83395 Freilassing, 83435 Bad Reichenhall, 88138 Weißensberg
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Ökostrom
Regelzone: VERBUND-Austrian Power Grid AG
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12. und 01.07.-30.06.
Abnahmestellen gesamt: 64
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in kWh gesamt: ca. 863.963 kWh
Leistungsmessung: RLM und SLP
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 23 Abnahmestellen der BImA in Baden-Württemberg
79780 Stühlingen, 78337 Ühningen, 78343 Gaienhofen, 79798 Jestetten-Altenburg, 78244 Gottmadingen, 78224 Singen, 78239 Rielasingen-Worblingen
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Ökostrom
Regelzone: Swissgrid AG
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12. und 01.07.-30.06.
Abnahmestellen gesamt: 23
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in kWh gesamt: ca. 73.793 kWh
Leistungsmessung: SLP
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 3 Abnahmestellen der BImA in 24955 Harrislee (Schleswig-Holstein)
24955 Harrislee
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Ökostrom
Regelzone: Energienet.dk
Abrechnungszeitraum: verschiedene
Abnahmestellen gesamt: 3
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in kWh gesamt: ca. 202.322 kWh
Leistungsmessung: SLP und RLM
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 37 Abnahmestellen der BImA in Karlsruhe
76131, 76133, 76135, 76137, 76149, 76185, 76187 Karlsruhe
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Ökostrom
Regelzone: Transnet BW
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12. und 01.07.-30.06.
Abnahmestellen gesamt: 37
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in kWh gesamt: ca. 9.213.632 kWh
Leistungsmessung: SLP und RLM
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 888 Abnahmestellen der BImA in Baden-Württemberg
79098, 79100, 79102, 79104, 79106, 79108, 79111, 79115, 79117 Freiburg
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Ökostrom
Regelzone: Transnet BW
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12. und 01.07.-30.06.
Abnahmestellen gesamt: 888
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in kWh gesamt: ca. 16.450.983 kWh
Leistungsmessung: SLP und RLM
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 646 Abnahmestellen der BImA in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen,
30159, 30161, 30163, 30175, 30179, 30539, 30559, 30625, 30627, 30655 Hannover
60320, 60325, 60326, 60327, 60386, 60433, 60437, 60487, 60528, 60598 Frankuft a.M.
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Ökostrom
Regelzone: Tennet TSO
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12. und 01.07.-30.06.
Abnahmestellen gesamt: 646
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in kWh gesamt: ca. 32.507.135 kWh
Leistungsmessung: SLP und RLM
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 34 Abnahmestellen der BImA in Braunschweig
38100, 38102, 38104, 38106, 38108, 38116, 38118, 38120, 38126 Braunschweig
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Ökostrom
Regelzone: TenneT TSO
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12. und 01.07.-30.06.
Abnahmestellen gesamt: 34
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in kWh gesamt: ca. 9.466.696 kWh
Leistungsmessung: SLP und RLM
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 774 Abnahmestellen der BImA in Berlin
Berlin
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Ökostrom
Regelzone: 50Hertz Transmission
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12. und 01.07.-30.06.
Abnahmestellen gesamt: 774
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in kWh gesamt: ca. 42.310.506 kWh
Leistungsmessung: SLP und RLM
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 226 Abnahmestellen der BImA in Bonn
53113, 53115, 35117, 53119, 53121, 53123, 53173, 53175, 53177, 53179, 53225, 53227, 53229 Bonn
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Ökostrom
Regelzone: Amprion
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12. und 01.07.-30.06.
Abnahmestellen gesamt: 226
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in kWh gesamt: ca. 29.303.152 kWh
Leistungsmessung: SLP und RLM
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Lieferung von elektronischer Energie (Ökostrom) an 569 Abnahmestellen der BImA in Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen
40210, 40211, 40213, 40215, 40221, 40231, 40233, 40237, 40470, 40472, 40474, 40476, 40599, 40629 Düsseldorf
Lieferung von elektronischer Energie mit Herkunftsnachweis in Form von Dreh- und Wechselstrom mit einer Frequenz von etwa 50 Hz "frei Betrieb" mit roulierender Preisbildung und Kopplung an die Settlement-Notierungen der Leipziger Strombörse EEX AG (European Energy Exchange).
Stromqualität: Ökostrom
Regelzone: Amprion
Abrechnungszeitraum: 01.01.-31.12. und 01.07.-30.06.
Abnahmestellen gesamt: 569
Summe von prognostiziertem Jahresverbrauch in kWh gesamt: ca. 28.267.487 kWh
Leistungsmessung: SLP und RLM
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 15 Monaten (d.h. bis zum 30.09.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt 18 Monate (d.h. bis zum 30.06.2023) vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2026, 24:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Umfang der bekanntgegebenen Abnahmestellen kann sich bis zum Lieferbeginn und während des Lieferzeitraumes ändern. Die Einbeziehung zusätzlicher Abnahmestellen in den Vertrag wird auf insgesamt zehn Prozent des in der Anlage C-03 „Losübersicht“ für das vertragsgegenständliche Los angegebenen jährlichen Ausschreibungsvolumens begrenzt (s. Anlage C-01).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Einzelbieter/Bietergemeinschaft
2.1) Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten):
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
2.2) Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (im Vordruck Anlage B-03 enthalten)
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
4) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen:
Sachschäden 2 Mio. EUR und Vermögensschäden 2 Mio. EUR.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
5) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
s.o.
Angaben u. Formalitäten, die erforderl. sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
6) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
7) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
8) Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Auftragsgegenstand, jährlicher Leistungsumfang in MWh, Leistungszeitraum, Anzahl belieferte Abnahmestellen, Name des Auftraggebers und Ansprechperson (deutschsprachig) mit Telefonnummer (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Die sich aus den allen geeigneten Referenzen insgesamt ergebene Summe der Abnahmestellenanzahl und der Liefermenge an elektrischer Energie in MWh pro Jahr muss mindestens 80 % der angebotenen Abnahmestellenanzahl und der Stromliefermenge aller angebotenen Lose entsprechen. Hierbei muss mindestens eine Referenz eine Liefermenge an elektrischer Energie in MWh pro Jahr aufweisen, die mindestens zu 80 % der Liefermenge des angebotenen Loses mit der höchsten Liefermenge in MWh pro Jahr entspricht. Die ausgeschriebene Abnahmestellenanzahl und Stromliefermenge pro Los ergeben sich aus der Anlage C-03 „Losübersicht“.
9) Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anlage B-05). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anlage B-03) zu erteilen.
10) Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (im Vordruck Anlage B-03 enthalten). Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anlge B-06). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
11) Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anlage B-03 enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anlage B-06). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3) Zusätzliche Angaben:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeber in Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte: 8.6.2021 (12.00 Uhr). Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [removed]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de