Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen – ehem. Javelin Barracks (Roermonder Straße in 41372 Niederkrüchten), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 030-21. Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 030-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=390966
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=390966
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen – ehem. Javelin Barracks (Roermonder Straße in 41372 Niederkrüchten), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 030-21.

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 030-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine ca. 886 ha große Fläche mit einer Vielzahl an darauf befindlichen Gebäuden und Anlagen. Des Weiteren gehört zu der Liegenschaft ein außerhalb gelegenes Pumpwerk, eine außerhalb gelegene Kläranlage sowie ein weiteres außerhalb gelegenes, mit einem Gebäude bebautes Grundstück. Innerhalb der Liegenschaft sind mehrere Flächen an Dritte überlassen. Der Leistungsumfang bezieht sich auf die gesamte äußere Einfriedung sowie einer Fläche von ca. 410 ha. Es besteht die Möglichkeit, dass zum Leistungsbeginn eine weitere Fläche von ca. 210 ha nicht mehr zum Leistungsumfang gehört.

Die Liegenschaft verfügt derzeit über eine äußere Einfriedung. Auch das außerhalb der Liegenschaft gelegene Pumpwerk, die außerhalb der Liegenschaft gelegene Kläranlage und das außerhalb gelegene Grundstück sind jeweils separat eingefriedet. Es bestehen mehrere Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten von außerhalb. Alle Zufahrtsstraßen mit Ausnahme der Hauptzufahrt am Wachgebäude sind geschlossen.

Die Gebäude und baulichen Anlagen auf der Liegenschaft stehen seit Jahren leer. Es findet keine bauliche Unterhaltung statt. Diverse Gebäude und baulichen Anlagen können sich daher in einem schlechten Allgemein- und Bauzustand befinden mit Schäden, die ein Gefahrenpotential darstellen.

Ferner befinden sich auf der Liegenschaft teilweise größere Baumbestände, die nicht auf ihre Verkehrssicherheit kontrolliert werden.

Ein Unterhalt der Straßen, Wege und Plätze auf der Liegenschaft findet nicht statt, diese können Beschädigungen aufweisen. Weiterhin werden diese weder gereinigt, noch unterliegen sie einem Winterdienst.

Des Weiteren verfügt die Liegenschaft – derzeit mit Ausnahme des Mediums Elektrizität – über keine Ver- und Entsorgung mehr. Nutzbare sanitäre Anlagen, bzw. die Möglichkeit der Frischwasserentnahme sind auf der Liegenschaft nicht mehr vorhanden. Sanitäre Anlagen werden durch die Auftraggeberin (AG) für den Auftragnehmer (AN) kostenfrei in Form von 2 mobilen WC-Kabinen mit Waschtisch oder Desinfektionsspender zur Verfügung gestellt. Einen Aufenthaltsraum o. ä. wird seitens der AG nicht gestellt.

Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten Kontrolldienst ein. Der Kontrolldienst führt kalendertäglich in Zweifachbesetzung (montags bis sonntags einschließlich feiertags) von 0.00 bis 24.00 Uhr (24/7) auf wechselnden Routen Kontrollfahrten und -gänge auf der Liegenschaft durch. Hierbei ist jeweils ein/e Mitarbeiter/in mit der Zusatzqualifikation Fahrer eines Pkws und ein/e Mitarbeiter/in ohne vorgenannte Zusatzqualifikation einzusetzen. Für die Bestreifung im Innenbereich der Liegenschaft wird auf Grund der Weitläufigkeit des Geländes die Bereitstellung von einem Firmen-Pkw für den Kontrolldienst gefordert. Zudem hat der AN ein Wächterkontrollsystems mit 35 Kontrollpunkten, ein elektronisches Wachbuch und 2 Hinweisschilder über die Bewachung zu stellen.

Des Weiteren setzt der AN einen qualifizierten Objektleiter ein, der für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Der Objektleiter steht der AG als Ansprechpartner zur Verfügung und stellt das Bindeglied zwischen dem Vertreter der AG und den ausführenden Wachkräften des AN dar. Der Objektleiter hat die Gesamtverantwortung für die vom AN zu erbringende Bewachung und ist montags bis freitags (ausgenommen Feiertage) in der Zeit zwischen 8.00-16.00 Uhr telefonisch erreichbar.

Soweit situationsabhängig Anlass zu weiteren Kontrollmaßnahmen (mobiler Sicherheitsdienst) besteht, können diese von der AG im Rahmen der Bedarfsleistungen schriftlich vom AN abgerufen werden.

Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000 Bewachungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Hauptort der Ausführung:

Roermonder Straße

41372 Niederkrüchten

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Punkt II.1.4).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/11/2021
Ende: 11/11/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag verlängert sich, sofern die AG einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich widerspricht, um jeweils ein weiteres Quartal. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Der Vertrag endet spätestens am Freitag, den 12.11.2027 um 12.00 Uhr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Einzelbieter/Bietergemeinschaft: Angaben zum Unternehmen, Handelsregistereintrag, zwingende und fakultative Ausschlussgründe.

2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort (im Vordruck Anhang II enthalten).

2.2. Einzelunternehmen/Freiberufler: Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (im Vordruck Anhang II enthalten).

3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,

— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen,

— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,

— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),

— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB (im Vordruck Anhang II enthalten).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 5 Mio. EUR, Sachschäden 5 Mio. EUR, Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, Abhandenkommen bewachter Sachen [Betrag gelöscht] EUR, Abhandenkommen von Schlüsseln / Codekarten [Betrag gelöscht] EUR, Bearbeitungs- / Tätigkeitsschäden [Betrag gelöscht] EUR und Umwelthaftpflichtschäden [Betrag gelöscht] EUR. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.

Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen

(im Vordruck Anhang II enthalten).

5. Eigenerklärung zum Umsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung:

— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können,

— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.

a. Eigenerklärungen gem. § 34 a GewO:

— Erklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt,

— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen,

— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).

b. Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals: Erklärung, dass spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):

— Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer,

— Nachweise über die geforderte Qualifikation gem. Punkt 2.1.1 und 2.2.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags) jedes einzelnen Mitarbeiters,

— unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen – siehe Anlage 3 des Vertrags,

— Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags),

— Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags),

— Objekteinweisung / Dokumentation über die Aufklärung des eingesetzten Personals über die auf der Liegenschaft vorhandene Gefahrenquellen (vgl. Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags))

c. Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

— Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder vergleichbar,

— Mind. 2 Jahre auftragsspezifische Erfahrungen als Objektleiter vergleichbarer Objekte,

— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe),

— Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word),

— Alter: über 18 Jahre,

— Körperlich und geistig für die Leistungserbringung geeignet

d. Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst – Kontrolldienst (Grundleistung) und im Mobilen Sicherheitsdienst – Revierdienst (Bedarfsleistung) eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:

— Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder vergleichbar,

— Mind. 2 Jahre auftragsspezifische Erfahrungen im Bereich des Kontrolldienstes vergleichbarer Objekte,

— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe),

— Qualifikation zum Ersthelfer – die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein,

— Kfz-Führer: zusätzlich gültiger Führerschein der Klasse B oder gleichwertig zum Führen des Firmen-Pkw,

— Alter: über 18 Jahre,

— Körperlich und geistig für die Leistungserbringung geeignet

(im Vordruck Anhang II enthalten)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Fortsetzung III.1.3

7. Eigenerklärungen zu leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II enthalten):

— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?

— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,

— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,

— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,

8. Referenzen:

Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart Sicherheitsdienstleistungen von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten)

Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der 3 genannten Referenzen nicht 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50 % des ausgeschriebenen Volumens, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.

(Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.)

Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:

9. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) einzureichen.

10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.

11. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).

Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Zudem besteht die Verpflichtung im Falle der Auftragsvergabe mit dem Eignungsleiher gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung gem. § 47 Abs. (3) VgV zu haften (Haftungserklärung).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/06/2021
Ortszeit: 00:00
Ort:

Berlin

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,

— Eine Kopie der Bewachungsgewerbeerlaubnis des Unternehmens gemäß § 34 a Abs. 1 GewO ist mit dem Angebot einzureichen,

— Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen,

— Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen,

— Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden,

— Ortsbesichtigungen sind freiwillig und können nur nach Absprache durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 8.6.2021 vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Es ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.

— Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Ende der Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 10.6.2021; 12.00 Uhr,

— Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen,

— Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt (Anlage 2 des Vertrages) zu verwenden. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können. Das Angebot muss die Preise, die Stundenverrechnungssätze für Standard- und Zusatzleistungen und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen,

— Angebote können nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,

— Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht,

— Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt,

— Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe, Referenzgeber), ist er verpflichtet, diese vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin hinzuweisen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz,

— Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 – 610 – 1234, E-Mail: [removed]

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/05/2021